Heinrich Jordis-Lohausen

österreichischer General und Publizist
(Weitergeleitet von Jordis von Lohausen)

Heinrich Jordis-Lohausen (* 6. Januar 1907 in Klagenfurt als Heinrich Freiherr Jordis von Lohausen; † 31. August 2002 in Graz) war ein Berufsoffizier des österreichischen Bundesheeres mit dem letzten Dienstgrad General sowie Publizist zu geopolitischen Themen mit völkischer und deutschnationaler Ausrichtung.

Militärischer Werdegang

Bearbeiten

Jordis-Lohausen entstammt einer österreich-ungarischen Offiziersfamilie; sein Vater war Kavallerieoffizier.

Er studierte zunächst Rechtswissenschaften an der Universität Graz und wurde 1925 Offizieranwärter der Artillerie im Bundesheer der Ersten Republik.

1938 wurde er als Hauptmann in die Wehrmacht übernommen. Er diente an mehreren Fronten im Zweiten Weltkrieg (Polen, Frankreich und Libyen) und war Verbindungsoffizier von Generalfeldmarschall Erwin Rommel in Afrika. 1936 durchlief er den Generalstabslehrgang in Wien und 1938/39 die Kriegsakademie in Berlin. Ende der 1940er Jahre arbeitete er in der Deutschen Botschaft in Rom. Nach einer kurzzeitigen Kriegsgefangenschaft war er kulturpolitischer Mitarbeiter des österreichischen Alpensenders und von Radio Bremen.

1955 trat er auf einen Dienstposten im Bundesministerium für Landesverteidigung in das neugegründete Bundesheer ein. Er war im Rang eines Obersts des Generalstabs Militärattaché von Österreich in Großbritannien (1957–1959) und Frankreich (1960–1966). Sein letzter Dienstgrad im österreichischen Bundesheer war der eines Generals.

Publizistik

Bearbeiten

Nach der Pensionierung veröffentlichte er geopolitische Schriften mit völkischer und deutschnationaler Ausrichtung. Er publizierte unter dem Namen Heinrich Jordis von Lohausen.

Er ist in der extremen Rechten „einer der Großmeister des geopolitischen Denkens nach 1945“. In seinem Buch „Mut zur Macht. Denken in Kontinenten“ stellte er 1981 fest: „Weltpolitik läßt sich heute mit gleichem Recht als Kampf der Rassen und Weltanschauungen begreifen wie als solchen der Kontinente.“ Mit der Lage Deutschlands rechtfertigte Jordis-Lohausen deutsche Angriffskriege. Im Buch Reiten für Russland entwarf er 1998 die Vision einer gegen die USA gerichteten, deutsch-russischen Allianz auf völkischer Grundlage. „Denken in Völkern“ 2001 betont stärker die völkische Komponente seines deutschen Machtsstaats aus „Mut zur Macht“.

Im April 2011 wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eine Klage des Leopold Stocker Verlags gegen eine Broschüre der linken Grazer Initiative MayDay 2000 ab. Laut Broschüre benannte Jordis-Lohausen „in antisemitischer Codierung als drahtziehende ‚Mächte‘ im 1. und 2. Weltkrieg eine ‚unauffällige und verborgene, eine bloß aus dem Hintergrund wirkende, aber eben doch die letztentscheidende, jedes Volk und jede Quadratmeile dieser Erde ausbeutende Macht‘ […] die er ‚Mr. Baruch‘ nannte“.[1] Der Verlag argumentierte, damit sei nur Bernard Baruch gemeint.[2] Das Gericht entschied, dass der Vorwurf, das Buch Reiten für Russland betreibe „antisemitischen Hetze“, ein zulässiges Werturteil ist, welches sich auf ein „bestimmtes Tatsachensubstrat stützen“ kann.[3]

Schriften (Auswahl)

Bearbeiten

Siehe auch

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten
  • Ines Aftenberger: Die neue Rechte und der Neorassismus. Leykam, Graz 2007, ISBN 978-3-7011-0088-0, S. 234.
  • Fabian Virchow: Gegen den Zivilismus – Internationale Beziehungen und Militär in den politischen Konzeptionen der extremen Rechten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-531-15007-9, S. 95 ff.
  • Stefan Bader: An höchster Stelle. Die Generale des Österreichischen Bundesheeres der Zweiten Republik. Wien 2004 (online)
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Broschüre: “Das Herz am rechten Fleck. Der Leopold Stocker Verlag und die rechtsextreme Szene”, Graz, S. 10.
  2. Pressemitteilung „Mayday 2000“ 2010/12: Stocker-Prozess: Wenn es nur noch absurd ist!, abgerufen am 26. Dezember 2013.
  3. Pressemitteilung „Mayday 2000“ 2011/04: Stocker Verlag verliert Prozesse gegen Mayday in erster Instanz, abgerufen am 26. Dezember 2013.