Der preußische Jugendpflegeerlaß vom 18. Januar 1911 führte den Begriff der „Jugendpflege“ ein. Der Begriff wurde 1922 mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) durch „Jugendwohlfahrtspflege“ ersetzt.[1] Preußen, das bis dahin nach dem Subsidiaritätsprinzip lediglich die Initiativen nichtstaatlicher Träger gefördert hatte, etablierte die Kinder- und Jugendarbeit als staatlich gefördertes Sozialisations- und Erziehungsfeld. Er integrierte zudem Elemente der vormilitärischen Erziehung in die allgemeine Jugendarbeit.

Einzelnachweise

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  1. Brigitte Naudascher: Freizeit in öffentlicher Hand. Behördliche Jugendpflege in Deutschland von 1900–1980. Düsseldorf: Bröchler, 1990