Der Begriff Fürstengruft bezeichnet allgemein das Erbbegräbnis bzw. die Grablege für verstorbene Mitglieder eines (ehemaligen) Fürstenhauses in Form einer Gruft in der Krypta oder in einem Chorgewölbe einer Kirche. Üblich war die Beisetzung in kunstvoll gestalteten Prunksärgen aus Zinn, Blei oder Stein – Holz fand wegen seiner schnellen Verrottung meist nur für Innensärge Verwendung.

Beispiele im deutschen Raum sind unter vielen anderen die:

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. N.N.: Die Fürstengruft und die Grabplatten der Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg in der Stadtkirche St. Marien Celle, mit Fotos illustriertes Faltblatt im Format DIN A5 (4 Seiten, o. O., o. D.) nach: Dieter Klatt: Kleiner Kunstführer Schnell & Steiner Nr. 1986, 2008