Gerade bemühe ich mich ein bisschen um die Kategorie Kirchenrecht und habe dort nun auch einige kirchliche Gerichte. Ohne die gerade laufende Kategoriediskussion weiter zu verkomplizieren: hat jemand etwas dagegen, wenn ich eine Unterkategorie "Gericht (Religionsgemeinschaft)" o.ä. erstelle und dort Artikel wie Römische Rota, Offizial und Verwaltungsgerichtshof der UEK einsortiere?

Alternativ könnte man sie auch im jeweiligen Land als nicht-staatliche Gerichte aufführen (so wie die Sportgerichte).--103II 19:47, 6. Jan 2006 (CET)

Ich hätte zwar nichts dagegen, denke aber, dass das doch besser im Rahmen der Grundsatzdiskussion behandelt werden solte. Auf dieser Diskussionsseite hier schauen wohl zu wenige vorbei. --Alkibiades 11:52, 7. Jan 2006 (CET)

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