Kavaliershaus

Gebäude in einem Schlossensemble zur Aufnahme des Hofstaats
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Als Kavaliershaus oder Kavalierhaus (von Kavalier, französisch chevalier, italienisch cavaliere, „Ritter“ sowie „Reiter“), auch Cavalierhaus oder Cavaliershaus genannt, bezeichnete man seit dem Barock ein Gebäude, das als Teil eines Schlossensembles der Aufnahme des Hofstaats diente.

Das Kavaliershaus auf der Mirower Schlossinsel in Mirow
Das Kavaliershaus auf der Pfaueninsel in Berlin

Die eingedeutschte Bezeichnung des Kavaliershauses leitet sich von den ursprünglich den Reitern, also Rittern vorbehaltenen Gebäuden ab. Später wurde der Name synonym für diejenigen Gebäude einer Schlossanlage verwendet, die nicht direkt durch die jeweilige Fürstenfamilie bewohnt waren. Im Kavaliershaus fanden Angestellte des Hofes, hohe Beamte, Kuriere oder Gäste ihren Platz.

In Barockanlagen umschließen die Kavaliershäuser zusammen mit dem eigentlichen Schloss häufig den Ehrenhof. Sie können mit dem Hauptschloss durch Galerien verbunden sein oder allein stehen. Es gab keine bindenden Regeln, sodass die Kavaliershäuser manchmal auch im Park des Schlosses ihren Platz fanden. Je nach Umfang, Größe und Bedeutung der jeweiligen Residenz – und ihrer Bewohner – kann ein Kavaliershaus gewissermaßen ein Schloss für sich darstellen oder aber auch eher einem Bürgerhaus ähneln.

Beispiele

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Literatur

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  • Hans-Joachim Kadatz: Seemanns Lexikon der Architektur. 3. Auflage. Seemann, Leipzig 2001, ISBN 3-363-00613-6, S. 136.