Schleswig-Holsteinischer Landtag

Volksvertretung des Landes Schleswig-Holstein
(Weitergeleitet von Kieler Landtag)

Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle des gesetzgebenden Organs (Legislative) ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 16 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Daniel Günther) des Landes Schleswig-Holstein. Ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik.

Schleswig-Holsteinischer Landtag
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Basisdaten
Sitz: Landeshaus in Kiel
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1947
Abgeordnete: 69
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 8. Mai 2022
Nächste Wahl: 2027
Vorsitz: Landtagspräsidentin
Kristina Herbst (CDU)
Vizepräsidenten
Eka von Kalben (Grüne)
Peter Lehnert (CDU)
Beate Raudies (SPD)
Annabell Krämer (FDP)
Jette Waldinger-Thiering (SSW)
     
Sitzverteilung: Regierung (48)
  • CDU 34
  • Grüne 14
  • Opposition (21)
  • SPD 12
  • FDP 5
  • SSW 4
  • Website
    landtag.ltsh.de
    Landeshaus Kiel
    Landeshaus Kiel

    Fraktionen

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    Der Landtag setzt sich aus folgenden Fraktionen zusammen: CDU (34 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (14 Sitze), SPD (12 Sitze), FDP (5 Sitze) und SSW (4 Sitze).[1]

    Wahlrecht

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    Seit dem Jahr 2000 wird der Landtag mit einem modifizierten Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen und Fünf-Prozent-Hürde, ähnlich dem der Bundestagswahl, gewählt. 2012 zogen 35 Kandidaten über ein Direktmandat ein, weitere 34 wurden über eine Landesliste gewählt.

    Der SSW ist als Vertretung der dänischen Minderheit im Ergebnis der Verhandlungen vor den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Eine Klage des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Jungen Union gegen diese Regelung wurde vom Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 13. September 2013 abgewiesen, das damit die Sonderstellung des SSW im Wahlrecht bestätigte.

    Gebäude

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    Schleswig-Holsteinischer Landtag

    Sitz des Landtages ist seit 3. Mai 1950 das Landeshaus Kiel. Es wurde 1888 als Marineakademie der kaiserlichen Marine errichtet. Umbauten erfolgten mehrfach, zuletzt wurde im April 2003 ein neuer Plenarsaal nach einem Entwurf des hannoverschen Architektenteams Anja Brüning und Wolfgang-Michael Pax fertiggestellt.

    In den Jahren von 1946 bis 1950 tagte der Landtag in Kiel (Stadttheater, Milchforschungsanstalt, Pädagogische Akademie), im Lübecker Rathaus, in Flensburg und Eckernförde.[2] Eine Sitzung wurde in Kiel unterbrochen und in Surendorf (Gemeinde Schwedeneck) fortgesetzt.

    In den Räumen des Landhauses finden wechselnde Kunstausstellungen statt, welche kostenlos besichtigt werden können.

    So wurde unter anderem 2022 das 'Werner' Motorrad ausgestellt.

    Präsidium

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    Dem Präsidium gehören in der 20. Wahlperiode an:[3]

    Besonderheiten

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    Plenarsaal

    Mindestens dreimal (1979, 1992, 2009) konnten die im Landtag vertretenen Oppositionsparteien zusammen mehr Wählerstimmen (aber weniger Landtagssitze) auf sich vereinen als die Regierungspartei(en).[4]

     
    Das Landtagsgebäude direkt am Wasser

    Die Sitzverteilung des 2009 gewählten Landtages wurde von mehreren Oppositionsparteien gerichtlich angefochten, da die vorgenommene Beschränkung der Ausgleichsmandate nach ihrer Meinung der Landesverfassung widerspreche.[5] Am 30. August 2010 erklärte daraufhin das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht das Wahlrecht für nicht mit der Landesverfassung vereinbar, allerdings aus anderem Grund (die starke Vergrößerung des Landtages durch die vergebenen Überhangs- und auf Ausgleichsmandate verstößt gegen die in der Landesverfassung festgelegte Landtagsgröße von 69 Abgeordneten). Das Wahlrecht musste daher bis Mai 2011 geändert und der Landtag bis spätestens am 30. September 2012 nach diesem neuen Wahlrecht neu gewählt werden.[6] CDU, SPD und FDP beschlossen daraufhin die Verringerung der Anzahl der Direktmandate von 40 auf 35 und strichen gegen den Widerstand der anderen Parteien die festgelegte Landtagsgröße aus der Verfassung, um die Verfassungswidrigkeit zu beheben. Im Mai 2012 wurde mit dem neuen Wahlrecht neu gewählt.

    Zur Bildung einer Landtagsfraktion sind mindestens vier Abgeordnete erforderlich. Eine Ausnahme stellt der SSW dar, der als Vertreter einer nationalen Minderheit unabhängig von der Abgeordnetenzahl immer die Rechte einer Fraktion erhält.[7]

    Derzeitige Abgeordnete

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    Ausschüsse und weitere Gremien

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    Der Landtag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse in der 20. Wahlperiode gemäß § 9 seiner Geschäftsordnung die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:

    • 1. den Ausschuss für Verfassung, innere Verwaltung, Justiz, Polizei, Integration, Medien, Sport, Wohnungs- und Städtebau, Landesentwicklung, Geschäftsordnung, Wahl- und Abstimmungsprüfung (Innen- und Rechtsausschuss)
    • 2. den Ausschuss für Finanzen (Finanzausschuss)
    • 3. den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildungsausschuss)
    • 4. den Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Fischerei, Forsten, Natur und Umwelt (Umwelt- und Agrarausschuss)
    • 5. den Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Technik, Verkehr, Tourismus, Energie, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz (Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss)
    • 6. den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Familie, Jugend, Gleichstellung und Gesundheit (Sozialausschuss)
    • 7. den Ausschuss für Bürgerinitiativen, andere Petitionen und Anhörungen zu Initiativen aus dem Volk (Petitionsausschuss)
    • 8. den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Kooperationen im Ostsee- und Nordseeraum und für Minderheiten (Europaausschuss)
    • 9. den Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg

    Weitere Gremien sind:[8]

    • Parlamentarisches Kontrollgremium
    • Datenschutzgremium
    • G 10-Kommission gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein
    • Gremium nach § 8a Absatz 3 Landesministergesetz
    • Gremium für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein
    • Gremium für Fragen der deutschen Minderheit in Nordschleswig
    • Gremium für Fragen der Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein
    • Beirat Niederdeutsch

    Geschichtliche Übersicht

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    Es gab von 1868 bis zu seiner Auflösung am 1. Januar 1934 in der damaligen Provinz Schleswig-Holstein den Provinziallandtag Schleswig-Holstein.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Teil der britischen Besatzungszone. Mit Verordnung vom 7. Februar 1946 schuf die britische Militärregierung ein Gremium mit beratender Funktion. Sie ernannte seine 60 Mitglieder (siehe ernannter Landtag). Das Gremium bestand bis zur Landtagswahl am 20. April 1947 und tagte neun Mal.

    Schleswig-Holsteinischer Landtag Kabinett Besonderheiten
    Wahlperiode Sitzverteilung Landtagspräsident
    Wahltag Beginn Ende Gesamt SPD CDU FDP GRÜNE SSW BHE Sonstige
    1. 20.04.1947 08.05.1947 07.08.1950 70 43 21 6 Karl Ratz (SPD) Lüdemann
    Diekmann
    2. 09.07.1950 07.08.1950 06.08.1954 69 19 16 8 4 15 7 (DP) Bartram
    Lübke I
    Lübke II
    3. 12.09.1954 06.08.1954 10.10.1958 69 25 25 5 10 4 (SHB) Walther Böttcher (CDU) von Hassel I
    4. 28.09.1958 10.10.1958 26.10.1962 69 26 33 3 2 5 Walther Böttcher (CDU)
    bis 16. September 1959
    Claus-Joachim von Heydebreck (CDU) ab 29. September 1959
    von Hassel II
    5. 23.09.1962 26.10.1962 16.05.1967 69 29 34 5 1 Claus-Joachim von Heydebreck (CDU)
    bis 6. April 1964
    Paul Rohloff (CDU) ab 6. April 1964
    von Hassel II
    Lemke I
    Wechsel von von Hassel in die Bundesregierung
    6. 23.04.1967 16.05.1967 15.05.1971 73 30 34 4 1 4 (NPD) Paul Rohloff (CDU) Lemke II
    7. 25.04.1971 15.05.1971 26.05.1975 73 32 40 1 Helmut Lemke (CDU) Stoltenberg I
    8. 13.04.1975 26.05.1975 26.05.1979 73 30 37 5 1 Stoltenberg II
    9. 29.04.1979 29.05.1979 12.04.1983 72 31 37 4 1 Stoltenberg III
    Barschel I
    Wechsel von Stoltenberg in die Bundesregierung
    10. 13.03.1983 12.04.1983 02.10.1987 74 34 39 1 Rudolf Titzck (CDU) Barschel II
    11. 13.09.1987 02.10.1987 31.05.1988 74 36 33 4 1 Lianne Paulina-Mürl (SPD) Schwarz Barschel-Affäre; vorzeitige Auflösung
    12. 08.05.1988 31.05.1988 05.05.1992 74 46 27 1 Engholm I
    13. 05.04.1992 05.05.1992 23.04.1996 89 45 32 5 1 6 (DVU) Ute Erdsiek-Rave (SPD) Engholm II
    Simonis I
    Rücktritt von Engholm
    14. 24.03.1996 23.04.1996 28.03.2000 74 33 30 4 6 1 Heinz-Werner Arens (SPD) Simonis II
    15. 27.02.2000 28.03.2000 17.03.2005 89 41 33 7 5 3 Simonis III
    16. 20.02.2005 17.03.2005 27.10.2009 69 29 30 4 4 2 Martin Kayenburg (CDU) Carstensen I Gescheiterte Ministerpräsidentenwahl 2005;
    Vorzeitige Auflösung nach verlorener Vertrauensfrage
    17. 27.09.2009 27.10.2009 05.06.2012 95 25 34 14 12 4 6 (Linke) Torsten Geerdts (CDU) Carstensen II Vorzeitige Neuwahl aufgrund
    Verfassungsgerichtsurteil notwendig
    18. 06.05.2012 05.06.2012 06.06.2017 69 22 22 6 10 3 6 (Piraten) Klaus Schlie (CDU) Albig
    19. 07.05.2017 06.06.2017 07.06.2022 73 21 25 9 10 3 5 (AfD) Günther I
    20. 08.05.2022 07.06.2022 69 12 34 5 14 4 Kristina Herbst (CDU) Günther II

    Parlamentspartnerschaften

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    Die Partnerschaftsabkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit der Regionalparlamente. Dies zeigt sich in grenzüberschreitenden Projekten, Kultur- und Wissenschaftsaustausch und Kontakten der Verwaltungen.

    Daneben hat der Landtag seit 2016 Beobachterstatus beim Nordischen Rat.[9]

    Parlamentszeitung

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    Die Parlamentszeitung Der Landtag wird viermal jährlich aktualisiert auf der Website des Landtags zum Download angeboten.[10]

    Siehe auch

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    Literatur

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    • Uwe Danker, Sebastian Lehmann-Himmel: Landespolitik mit Vergangenheit. Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive nach 1945. Durchgeführt im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Husum Druck- und Verlagsgesellschaft, Husum 2017, ISBN 978-3-89876-857-3.
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    Commons: Schleswig-Holsteinischer Landtag – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

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    1. Der 20. Landtag. Abgerufen am 30. Juni 2022.
    2. Rudolf Asmus, Erich Maletzke: Das Haus an der Förde. 25 Jahre Schleswig-Holsteinischer Landtag 1947–1972. Kiel 1972, S. 257f.
    3. Die Landtagspräsidentin. Schleswig-Holsteinischer Landtag, abgerufen am 10. Juli 2022.
    4. Wahlergebnisse – Schleswig-Holstein (Landtagswahl). www.wahlrecht.de, abgerufen am 6. September 2021.
    5. Wahlrecht – News – Schleswig-Holstein: Rechtsstreit um Schwarz-Gelbe Mehrheit droht. www.wahlrecht.de, abgerufen am 6. September 2021.
    6. Verfassungsgericht verordnet Schleswig-Holstein Neuwahl. In: Spiegel Online. 30. August 2010, abgerufen am 5. Dezember 2014.
    7. https://www.landtag.ltsh.de/abgeordnete/fraktionen/
    8. Abgeordnete und Organisation, Handbuch Band 1, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Januar 2023
    9. Nordischer Rat. In: landtag.ltsh.de. Schleswig-Holsteinischer Landtag, abgerufen am 9. Mai 2022.
    10. https://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/landtagszeitschrift/ Zeitschrift im Downloadangebot des Landtages

    Koordinaten: 54° 20′ 6,4″ N, 10° 9′ 11″ O