Klostergut

zu einem Kloster gehörende Grundstücke und andere Besitztümer
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Unter einem Klostergut (auch Klosterhof, Klosterhufe, Klosterhube) versteht man die zu einem Kloster gehörenden Grundstücke und andere Besitztümer. Sie wurden immer als Kirchengüter betrachtet und genossen gleiche Privilegien.

Zu ehemaligen oder bestehenden Klostergütern zählen