Erstaufnahmeeinrichtung (Deutschland)

offizielle Anlaufstelle und Unterkunft für Asylbewerber
(Weitergeleitet von Landeserstaufnahmeeinrichtung)

Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung)[1] bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge[2] wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen, um dort ihren Asylantrag zu stellen.

Erstaufnahmeeinrichtung – Zeltlager Jenfelder Moorpark in Hamburg-Jenfeld

In Bayern wurden 2018 alle Erstaufnahmeeinrichtungen in „Ankerzentren“ umbenannt.

Verteilung der Asylbewerber

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In der Erstaufnahmeeinrichtung, der eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugeordnet ist, werden Flüchtlinge und Asylsuchende zunächst registriert. Die Zuweisung eines Flüchtlings oder Migranten in eine bestimmte Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt unter Berücksichtigung der für ein bestimmtes Bundesland vom EDV-System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) errechneten Aufnahmequote und des Herkunftslandes des Asylbewerbers. Diese sind gemäß § 14 AsylG verpflichtet, in derjenigen Außenstelle des BAMF ihren Asylantrag zu stellen, die der ihnen von EASY zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist.[3]

Die Ersterfassung im Computersystem EASY ist für die Flüchtlinge und Migranten der Startpunkt des Asylverfahrens. Für das Land, dem der Flüchtling zugewiesen wird, ist die Ersterfassung die Grundlage für die Weiterverteilung.[4]

Innerhalb eines Bundeslandes gibt es für die Verteilung der Asylbewerber keine verbindliche Quotenregelung. So musste die baden-württembergische Stadt Heidelberg, die zum Bezirk des Regierungspräsidiums Karlsruhe gehört, mehr Flüchtlinge unterbringen, als die anderen drei Regierungspräsidien Stuttgart, Freiburg und Tübingen zusammen (Stand September 2015).[5]

Nach mehreren Monaten werden die Flüchtlinge anhand einer Quotenregelung einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis zugewiesen.[6][7] Häufig bitten Flüchtlinge darum, möglichst dort untergebracht zu werden, wo bereits Verwandte leben.[6] Die Unterbringung erfolgt dann in der Regel in Flüchtlingsunterkünften, es gibt jedoch auch das Konzept der dezentralen Unterbringung (Leverkusener Modell).

Ablauf der Aufnahme

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In der durch EASY zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt zunächst die Registrierung der Migranten und Flüchtlinge durch die Betreiber der Einrichtung. Verschiedene Registrierungssysteme lassen unter anderem eine personengenaue Prüfung der Belegung in den Aufnahmeeinrichtungen zu. An die aufgenommenen Asylbewerber werden nach der Registrierung Ausweise ausgegeben.[8]

Die Aufnahmeeinrichtungen – § 22 des Asylgesetzes bezeichnet Erstaufnahmeeinrichtungen lediglich als Aufnahmeeinrichtungen – verfügen oft über medizinische Versorgungsmöglichkeiten, Kantine und Schlafsäle für viele Personen[6] sowie ab einer Größe von 500 Plätzen über eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).[9][10]

Medizinische Erstversorgung

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Vor oder kurz nach der Aufnahme in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind im Rahmen der medizinischen Erstversorgung bundesrechtlich vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen (§ 62 AsylG, § 36 IfSG). Es handelt sich um eine Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane, wobei im Fall einer Schwangerschaft von der Röntgenaufnahme abzusehen und stattdessen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist (§ 36 Abs. 4 IfSG).

Soziale und gesundheitliche Situation

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Angesichts der Flüchtlingskrise beschloss das Bundeskabinett am 29. September 2015 ein Gesetzespaket, das unter anderem die Regelung beinhaltet, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen Bargeldzahlungen einschließlich des Taschengelds weitgehend durch Sachleistungen ersetzt werden. Eine weitere Regelung ermöglicht, dass Flüchtlinge aus Westbalkanstaaten künftig bis zu sechs Monate lang – und somit für die gesamte Dauer des Asylverfahrens – in den Erstaufnahmezentren bleiben. Bund und Länder einigten sich zudem auf die Schaffung von 150.000 Erstaufnahmeplätzen.[11]

Unterricht

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In den Bundesländern Bayern und Rheinland-Pfalz gibt es seit Januar 2016 Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge. Dieser Unterricht, der die Integration von Asylbewerbern erleichtern soll, findet unter anderem auch in Erstaufnahmeeinrichtungen statt.

Medizinische Versorgung

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Bei der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge kommt es teils zu Engpässen. In einem Krankenhaus nahe der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster arbeiten aus diesem Grunde im Rahmen eines befristeten Modell-Projekts Flüchtlinge, die über eine Qualifikation als Arzt oder Pfleger verfügen, seit Mitte Oktober 2015 bei der medizinischen Betreuung von Flüchtlingen mit und unterstützen diese auch sprachlich.[12] Sie werden unter bereits im Land befindlichen Flüchtlingen und Neuankömmlingen rekrutiert; ausgewählt werden kann nur, wer eine gute Aussicht auf eine Anerkennung als Flüchtling hat. Die für die Arbeitserlaubnis notwendigen Verwaltungsakte werden beschleunigt.[13][14] Mit dem am 20. Oktober 2015 erlassenen und am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde § 90 AsylG dahingehend geändert, dass – zeitlich begrenzt bis zum 24. Oktober 2017 – unter bestimmten Voraussetzungen Asylbegehrende, die über eine abgeschlossene Ausbildung als Arzt verfügen, zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde ermächtigt werden konnten, damit sie Ärzte bei der medizinischen Versorgung der Asylbegehrenden unterstützen. Die Tätigkeit darf bzw. durfte nur unter der Verantwortung eines Arztes und nur in Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 oder Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG ausgeübt werden.

Kontroverse um Nichtregierungsorganisationen

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Nichtregierungsorganisationen (NGO) berufen sich auf die europäische Aufnahmerichtlinie, nach der alle EU-Staaten verpflichtet sind, den NGO-Beratern Zugang zu Asylbewerbern zu gewähren, um auch Erstaufnahmeeinrichtungen zu betreten. Das Bundesland Bayern hatte Anfang 2018 angekündigt, dass sich Aktivisten solcher Gruppen keinen Zugang mehr zu Erstaufnahmeeinrichtungen verschaffen dürfen, mit der Begründung, die Privatsphäre der Bewohner schützen zu müssen. Die Beratungen könnten weiter außerhalb der Einrichtungen angeboten werden. Die Aktivisten kündigten daraufhin eine Klage gegen den Freistaat Bayern an.[15]

Liste von Erstaufnahmeeinrichtungen

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In Deutschland bestanden in den 2010er Jahren unter anderem folgende Erstaufnahmeeinrichtungen einschließlich der 2015 behelfsmäßig entstandenen Einrichtungen, einige wurden später möglicherweise geschlossen:

Baden-Württemberg

Außerdem sogenannte Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtungen[18]

Bayern
  • Bamberg[21]
  • in Deggendorf[22]
  • Donauwörth[23]
  • München
  • Schweinfurt[24]
  • ZAE Nordbayern in Zirndorf (mit mehreren Außenstellen in Mittelfranken)
  • ZAE in Roth beim Fliegerhorst ist eine der Außenstellen von Zirndorf
Berlin
Brandenburg
Hamburg
  • auf dem Parkplatz des HSV-Stadions an der Schnackenburgallee[25]
  • Alte Post in der Harburger Poststraße
  • eine ehemalige Schule in Wilhelmsburg
Hessen

Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) mit Standorten in

Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)[26] mit den Standorten und Außenstellen

  • Grenzdurchgangslager Friedland
  • in Bramsche[27]
  • in Braunschweig
  • in Langenhagen
  • in Lüneburg
  • in Oldenburg (Das Land Niedersachsen listet im Belegungsstand für Anfang 2017 Oldenburg als reguläre Erstaufnahmeeinrichtung.[28])
  • (in Ehra-Lessien[29] zunächst Notunterkunft, ab Neujahr 2016 LAB-NI[30], wird von LAB-NI Ende September 2016 nicht als Standort genannt[31])
  • in Osnabrück (seit Januar 2016[32], Betreiber: DIOS[33] und Tochterunternehmen[34])
  • in Fallingbostel/Oerbke (erstes Ankunftszentrum)

Anfang 2017 sind in den sechs Erstaufnahmeeinrichtungen Friedland, Bramsche, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück und Fallingbostel (zusammen mit ihren Außenstellen) jeweils mehrere hundert Flüchtlinge untergebracht, insgesamt 2907 Personen. Ein Jahr zuvor waren es (zusammen mit eigenen und kommunalen Notunterkünften) etwa zehnmal so viele gewesen.[28]

Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
  • Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier (seit Mai 1992)
  • AfA Ingelheim (seit Juli 2015, zuvor seit Juni 2013 Außenstelle der AfA Trier)
  • AfA Birkenfeld (seit September 2015)
  • AfA Diez (seit September 2015, geschlossen seit 2016)
  • AfA Kusel (seit Oktober 2015, zuvor seit September 2015 Außenstelle der AfA Trier)
  • AfA-Außenstelle in Meisenheim (seit Oktober 2015)
  • AfA Hermeskeil (seit November 2015, zuvor seit August 2015 Außenstelle der AfA Trier)
  • auf dem Layenhof in Mainz (seit November 2015, Außenstelle der AfA Ingelheim, inzwischen aufgelöst[37])
  • AfA in Speyer[38]
Sachsen

Mit Stand vom Juni 2018 werden in Sachsen Erstaufnahmeeinrichtungen in folgenden Orten betrieben:[39]

Engagiert sind unter anderem die DRK Sachsen, Malteser Werke, Malteser Hilfsdienst und Johanniter Unfallhilfe.[41]

Sachsen-Anhalt
  • Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt[42]
  • Zeitweilige Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) für Asylbewerber, Standort Klietz (Bundeswehrstandort)[43]
  • Zeitweilige Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) für Asylbewerber, Standort Magdeburg[42]
  • Zeitweilige Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) für Asylbewerber, Standort Halle (ab September 2015)[44]

weitere:

  • Bundeswehrstandort Altengrabow[45]
Schleswig-Holstein
Thüringen

In der zweiten Jahreshälfte 2016 wurden alle Thüringer Aufnahmestellen außer denen in Gera und Suhl geschlossen.[49] Ab März 2017 werden alle neuankommenden Flüchtlinge zunächst in Gera registriert und je nach Auslastung der Einrichtung gegebenenfalls nach Suhl weitergeleitet.[50] Im März 2020 wurde die Erstaufnahmeeinrichtung Suhl wegen der COVID-19-Pandemie unter Quarantäne gestellt.[51]

Im Koalitionsvertrag 2018 vorgesehene Änderung

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Der Koalitionsvertrag von 2018 sieht vor, dass die Bearbeitung von Asylanträgen künftig in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten“ erfolgen soll. In den AnKER-Einrichtungen – Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) – soll zunächst die Identität festgestellt werden. Insgesamt soll die Aufenthaltszeit eines Erwachsenen dort in der Regel 18 Monate nicht überschreiten, bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate, und die Unterbringung soll geschlechter- und jugendgerecht gestaltet sein.[52]

In Bayern wurden zum August 2018 alle bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren in „Ankerzentren“ umbenannt.[53]

Einzelnachweise

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  1. s. Fingerabdrücke – Tausende Flüchtlinge noch nicht erfasst. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 29. April 2017 (2. Absatz).
  2. [1]
  3. Döbelns geflüchtete Flüchtlinge tauchen wieder auf. sächsische.de, 27. November 2015.
  4. Reiner Burger / Rüdiger Soldt: Registrierung von Flüchtlingen. Behörden im Handbetrieb. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10. Oktober 2015. Abgerufen am 29. November 2015
  5. Heidelberg: Noch mehr Flüchtlinge auf dem Patrick-Henry-Village. rnf.de, 14. September 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  6. a b c Was passiert nach der Ankunft? proasyl.de, archiviert vom Original am 2. November 2015; abgerufen am 25. Oktober 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.proasyl.de
  7. Der Weg zum Asyl in Deutschland. mdr.de, 26. Juli 2015, archiviert vom Original am 30. September 2016; abgerufen am 29. September 2016.
  8. Döbelns geflüchtete Flüchtlinge tauchen wieder auf. sächsische.de, 27. November 2015.
  9. Außenstelle des BAMF in Ellwangen eröffnet. bamf.de, 6. Mai 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  10. Bundesamt eröffnet Außenstelle in neuer Erstaufnahmeeinrichtung in Manching. bamf.de, 1. September 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  11. Flüchtlingskrise: Kabinett beschließt neues Asylgesetz. Spiegel, 29. September 2015, abgerufen am 29. September 2015.
  12. Deutsch-syrisches Ärzteteam leitet Flüchtlingsambulanz. Hamburger Abendblatt, 19. Oktober 2015, abgerufen am 19. Oktober 2015.
  13. Neumünster: Klinik prescht bei Flüchtlings-Versorgung vor. ÄrzteZeitung, 3. September 2015, abgerufen am 25. September 2015.
  14. Neumünster: Klinik will Flüchtlinge beschäftigen. NDR.de, 28. August 2015, archiviert vom Original am 29. August 2015; abgerufen am 25. September 2015.
  15. Bernd Kastner und Inga Rahmsdorf: „Bayern verschärft Maßnahmen gegen neu angekommene Flüchtlinge“ Süddeutsche Zeitung vom 8. Februar 2017
  16. Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Ellwangen vorgestellt. baden-wuerttemberg.de, 6. Mai 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  17. dpa: Land fährt Aufnahmekapazitäten für neue Asylbewerber zurück. Badische Zeitung, 16. November 2016, abgerufen am 13. Februar 2019.
  18. Kapazitäten der BEAs und LEAs fast schon erschöpft, Badische Zeitung, 7. September 2015.
  19. Wissenschaftsministerin Bauer: Heidelberg soll mehr Flüchtlinge aufnehmen, Rhein-Neckar-Zeitung, 12. September 2015.
  20. Erstaufnahmeeinrichtung nun in Betrieb. fnweb.de, 16. Oktober 2015, abgerufen am 5. Januar 2016.
  21. Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (Memento vom 12. Juni 2018 im Internet Archive) (Stand: 4. Juni 2018)
  22. Erstaufnahmeeinrichtung überfüllt: Flüchtlinge ziehen ins Deggendorfer Eisstadion. br.de, 22. Juni 2015, archiviert vom Original am 17. Oktober 2015; abgerufen am 25. Oktober 2015.
  23. Asylbewerber: Warum die Lage in Donauwörth so angespannt ist Augsburger Allgemeine vom 13. Februar 2018
  24. Erstaufnahmeeinrichtung: Schweinfurt schafft Platz für 820 Flüchtlinge In: Süddeutsche Zeitung, 29. Juli 2015. Abgerufen am 25. Oktober 2015 
  25. Flüchtlinge protestieren in Erstaufnahmeeinrichtung. In: FOCUS Online. 1. September 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  26. Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. In: www.lab.niedersachsen.de. Abgerufen am 4. Dezember 2015.
  27. Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylbewerber. caritasfriedland.de, archiviert vom Original am 9. September 2015; abgerufen am 25. Oktober 2015.
  28. a b Belegungsstand | Flüchtlinge in Niedersachsen. Abgerufen am 7. März 2017.
  29. Wolfsburger Allgemeine Zeitung, Aller Zeitung, Wolfsburg, Niedersachsen, Germany: Gifhorn/Lessien – Aufnahmelager: Anstieg auf 1200 Flüchtlinge. In: www.waz-online.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Februar 2016; abgerufen am 17. Februar 2016.
  30. Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn wird weiterer Standort der Erstaufnahme von Flüchtlingen | Nds. Ministerium für Inneres und Sport. In: www.mi.niedersachsen.de. Abgerufen am 4. Dezember 2015.
  31. Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen | Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. In: www.lab.niedersachsen.de. Abgerufen am 30. September 2016.
  32. Standort Osnabrück | Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. In: www.lab.niedersachsen.de. Abgerufen am 17. Februar 2016.
  33. DIOS geht mit einem Gottesdienst an den Start. In: Diakoniewerk Osnabrück. Archiviert vom Original am 17. Februar 2016; abgerufen am 17. Februar 2016 (Diakoniewerk Osnabrück, Diakonisches Werk in Stadt und Landkreis Osnabrück (DIOS, Holdinggesellschaft), Evangelische Jugendhilfe Osnabrück).
  34. Willkommen – Flüchtlingshaus Osnabrück. In: www.fluechtlingshaus-osnabrueck.de. Abgerufen am 17. Februar 2016.
  35. Erstaufnahmeeinrichtung Kutel. essen.de, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  36. Kreis Siegen-Wittgenstein: Flüchtlinge in Siegen-Wittgenstein / Kreis Siegen-Wittgenstein. In: www.siegen-wittgenstein.de. Abgerufen am 30. Mai 2016.
  37. Mainz nicht mehr Standort für Erstaufnahme von Flüchtlingen. In: focus.de. 30. Mai 2016, abgerufen am 30. Juli 2023.
  38. Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. August 2021; abgerufen am 18. August 2021.
  39. Landesdirektion Sachsen: Erstaufnahme von Asylbewerbern in Sachsen auf lds.sachsen.de, abgerufen am 7. Juni 2018.
  40. Flüchtlinge und Asyl: Die wichtigsten Fragen und Antworten. chemnitz.de, archiviert vom Original am 27. Oktober 2015; abgerufen am 25. Oktober 2015.
  41. Hilfe für Erstaufnahme-Einrichtungen (EAE) (Memento vom 12. Juni 2018 im Internet Archive) auf asylinfo.sachsen.de, abgerufen am 7. Juni 2018.
  42. a b Wo könnten die Flüchtlinge unterkommen? mdr.de, 9. September 2015, archiviert vom Original am 23. Oktober 2015; abgerufen am 25. Oktober 2015.
  43. Anke Schleusner-Reinfeldt: Flüchtlinge: Platz für 700 Menschen in Klietz. volksstimme.de, 11. September 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  44. Pressemitteilung Nr.: 582/2015 – Landesregierung fasst Beschlüsse zum Thema Asyl. presse.sachsen-anhalt.de, 20. Oktober 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  45. Pressemitteilung Nr.: 062/2015 – Prognose für Flüchtlingszahlen: Sachsen-Anhalt geht für 2015 von mehr als 30.000 Asylbegehrenden aus. presse.sachsen-anhalt.de, 1. Oktober 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  46. Weitere Erstaufnahmeeinrichtung für 800 Flüchtlinge im Norden. In: FOCUS Online. 13. August 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  47. Ostholsteiner Anzeiger: Putlos: Erstaufnahme in Windeseile belegt, 9. September 2015
  48. a b c d e f g h i @1@2Vorlage:Toter Link/www.thueringen.deDer_Menschenwuerde_verpflichtet (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2021. Suche in Webarchiven)
  49. Bericht in der Zeit Online, Hamburg, 26. November 2016
  50. lt. Auskunft der Erstaufnahmestellen Gera (tel. null171 vier916610) und Suhl (tel. null3681 vier524617) am 7. März 2017
  51. mdr.de: Thüringen: Coronavirus in Erstaufnahmeeinrichtung – 500 Menschen in Quarantäne | MDR.DE. Abgerufen am 16. März 2020.
  52. Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. In: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode. Abgerufen am 30. März 2018. S. 107–108.
  53. Unterbringung für Geflüchtete: Erstaufnahme, Transitzentrum oder Anker-Zentrum? In: sonntagsblatt.de. 9. September 2018, abgerufen am 29. August 2019.