Die Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV) regelt nach Maßgabe des Luftfahrt-Bundesamtes auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes den Betrieb von Mobiltelefonen und anderen nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in einem Luftfahrzeug.
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung zur Regelung des Betriebs von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen |
Kurztitel: | Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung |
Abkürzung: | LuftEBV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a, § 27 Abs. 3 Satz 2 LuftVG |
Rechtsmaterie: | Luftverkehrsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 96-1-48 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 1. März 1999 (BGBl. I S. 239) |
Inkrafttreten am: | 1. März 1999 |
Letzte Neufassung vom: | 22. Februar 2008 (BGBl. I S. 266) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
7. März 2008 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die dort festgelegten Regeln sollen Gefährdungen durch Strahlungen elektronischer Geräte auf die Bordelektronik von Luftfahrzeugen vermeiden. Während des Starts und der Landung dürfen nur medizinisch notwendige Geräte, ausschließlich mit Knopfzellen betriebene Geräte und tragbare satellitengestützte Navigations- und Aufzeichnungsgeräte genutzt werden.
Die Benutzung von Geräten mit Sendefunktion, zum Beispiel Mobiltelefonen, kann der Luftfahrzeughalter seit 2008 unter bestimmten Umständen zulassen, wenn die elektromagnetische Verträglichkeit mit der Bordelektronik nachgewiesen ist.
Weblinks
Bearbeiten- Text der Verordnung
- Drucksache 816/07 des Bundesrats zur Änderung der LuftEBV, 9. November 2007 (PDF)