Mary Ann Müller

neuseeländische Lehrerin, Suffragette und eine der ersten Feministinnen in Neuseeland
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Mary Ann Müller, geb. Wilson (* 1820[1] in England; † 18. Juli 1901 in Old Amersfoort, Blenheim, Neuseeland), war Lehrerin, Suffragette und eine der ersten Feministinnen in Neuseeland.

Mary Ann Müller um 1900

Über Mary Ann Wilsons Herkunft, Kindheit und Ausbildung ist nichts weiter bekannt, außer dass sie in England im Jahre 1819 oder 1820 geboren wurde und ihr Vater James Wilson hieß. 1842 heiratete sie James Whitney Griffiths in London, und als sie um 1849 von ihrem Mann getrennt war (wegen Tod oder Trennung)[2], entschied sie nach Neuseeland auszuwandern.

Im Januar 1850 kam sie mit ihren beiden Söhnen in Nelson an, arbeitete als Lehrerin und unterrichtete zwei Jahre lang an einer Schule in Nelson. Am 5. Dezember 1851 heiratete sie den Chirurgen Stephen Lunn Müller (1814–1891), den sie auf der Überfahrt von England nach Neuseeland kennengelernt hatte. Sie gab ihren Beruf auf und war fortan offiziell Hausfrau.

Nach dem Tod ihres zweiten Mannes 1891 lebte Mary Ann Müller in Old Amersfoort, Blenheim, wo sie zehn Jahre später am 18. Juli 1901 starb.

Schon in England setzte sie sich mit der legalisierten Diskriminierung von Frauen auseinander. Politisch aktiv wurde sie allerdings erst in Nelson. Sie nutzte Kontakte zu politisch einflussreichen Männern, um die mangelnden Rechte von Frauen zu diskutieren. Einige Männer sympathisierten mit ihren Vorstellungen, doch ihre Gegner waren noch zahlreich. Unter diesen Gegnern war selbst ihr Mann. Da er Mitglied des Nelson Provincial Rates war und als Amtsrichter fungierte, war es ihr nicht möglich, mit ihren Vorstellungen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Charles Elliott, Herausgeber des Nelson Examiner, gab ihr schließlich über seine Zeitung das geeignete Sprachrohr, in der sie anonym die diskriminierende Stellung der Frauen in der Gesellschaft anprangern und politische Forderungen formulieren konnte. Gleichzeitig praktizierte sie erfolgreich politische Lobbyarbeit bei politischen Freunden.

Am 1. September 1869 publizierte sie im Nelson Examiner ein Flugblatt unter dem Pseudonym „Femina“ mit dem Titel An Appeal to the Men of New Zealand (Ein Appell an die Männer von Neuseeland). Diese Schrift fand nicht nur in Neuseeland weite Beachtung, sondern wurde auch im englischsprachigen Ausland weithin bekannt. Ihr Flugblatt war der Anstoß zur Frauenrechtsbewegung und Women’s suffrage campaign (Frauenwahlrechtskampagne) in Neuseeland. Öffentliche Unterstützung bekam sie u. a. von dem englischen Philosophen und Ökonomen John Stuart Mill, einem starken Unterstützer der englischen Suffragetten-Bewegung.

Im Married Women’s Property Act[3] von 1870 und 1884 fand sie schließlich Teile ihrer Ideen und politischen Forderungen verwirklicht.

Obwohl außerstande, öffentlich für die Rechte der Frauen zu kämpfen, machte Mary Ann Müller, indem sie über 30 Jahre lang beharrlich ein Meinungsklima für die Rechte der Frauen erzeugte, ihren beachtlichen Einfluss geltend.

Wäre nicht im Dezember 1898 in einem Beitrag in dem von der Women’s Christian Temperance Union New Zealand (WCTU NZ) gegründeten Journal The White Ribbon ihre Identität preisgegeben worden, hätte die Öffentlichkeit wohl nie etwas über ihre Verdienste für die Frauenbewegung Neuseelands erfahren.

Literatur

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  • Bernard John Foster: Müller, Mary Anne. In: Alexander Hare McLintock (Hrsg.): An Encyclopaedia of New Zealand. Wellington 1966 (englisch, Online [abgerufen am 15. Dezember 2015]).
  • An Appeal to the Men of New Zealand. In: Nelson Examiner and New Zealand Chronicle. Volume XXVIII, Issue 70. Wellington 1. September 1869, S. 3 (englisch, Online [abgerufen am 15. Dezember 2015]).
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Anmerkungen

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  1. Das Dictionary of New Zealand Biography gibt 1819 oder 1820 als mögliches Geburtsjahr an. Alle anderen Quellen beziehen sich auf das Jahr 1820.
  2. Das Dictionary of New Zealand Biography gibt an, dass sie sich 1849 von ihrem Mann wegen seiner Grausamkeit getrennt hatte und für die Schiffspassage Witwe als Status angegeben hatte. Alle anderen Quellen benennen das Jahr seines Ablebens mit 1849.
  3. Der Married WomenÆs Property Act war ein Gesetz, welches verheirateten Frauen nun erlaubte, alle in ihrem Besitz befindlichen Eigentümer, die sie vor und während ihrer Ehe erworben hatten, behalten zu können. Verheiratete Frauen wurden nun rechtlich den unverheirateten Frauen gleichgestellt. Vor diesem Gesetz wurden Frauen durch Heirat praktisch mittellos. Alles Eigentum ging automatisch in den Besitz des Mannes über.