Prozeßleitelektroniker war ein von 1992 bis 2007 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.[1] Er entspricht etwa dem früheren Meß- und Regelmechaniker.[2] Im Rahmen der Neuordnung der Ausbildungsberufe wurde dieser industrielle Elektroberuf durch die Ausbildung zum Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik abgelöst.
Abgeschlossen wurde die Ausbildung nach dreieinhalb Jahren durch eine theoretische und praktische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Diese Berufsausbildung wurde durch Verordnung vom 2. April 1992[3] anerkannt und am 3. Juli 2003[4] von anderen industriellen Elektroberufen abgelöst.
Weblinks
BearbeitenWiktionary: Prozessleitelektroniker – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Berufsauskunft der Bundesagentur für Arbeit
- Die neuen M+E–Berufe, Gesamtmetall 2005 ( vom 29. September 2007 im Internet Archive) (PDF-Datei, 2,09 MB)
- Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe vom 14. März 2001 (PDF-Datei, 1,3 MB)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung über die Berufsausbildung zum Prozeßleitelektroniker/zur Prozeßleitelektronikerin 2. April 1992; PDF-Datei, 1 MB
- ↑ Verordnung über die Berufsausbildung zum Meß- und Regelmechaniker/zur Meß- und Regelmechanikerin (Meß- und Regelmechaniker-Ausbildungsverordnung – MuRAusbV) 18. Februar 1981; PDF-Datei, 1,3 MB
- ↑ Verordnung über die Berufsausbildung zum Prozeßleitelektroniker/zur Prozeßleitelektronikerin vom 2. April 1992, BGBl I, Nr. 19 vom 10. April 1992, Seite 797.
- ↑ Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 3. Juli 2003, BGBl I, Nr. 31 vom 11. Juli 2003, S. 1144.