Metzen (Hohlmaß)

Volumeneinheit
(Weitergeleitet von Meste)

Der Metzen ist der Name eines Hohlmaßes für Getreide und Salz verschiedener Größe. Er war ein Volumenmaß in Süddeutschland, Mähren, Österreich und Ungarn. In Ungarn und Niederösterreich war es auch ein Ackermaß. Mit Meste (Plural Mesten) wurde auch das Gefäß in der entsprechenden Größe bezeichnet.[1]

Ein steinerner Metzen in Gars am Kamp

Ackermaß

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Als Ackermaß[2] waren

Hohlmaß

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Als Getreidemaß war der Metzen in den verschiedenen Regionen[3] sehr unterschiedlich:

Wie aus zeitgenössischen Berichten ersichtlich, wurde der Metzen auch für andere Güter benutzt. Im Amtsblatt Berlin beispielsweise befindet sich eine Bekanntmachung der Produktionsvolumina von Seidenzüchtern, in der die Volumina der Seiden-Kokons in Metzen angegeben werden.[6]

 
Metzen in Wels, Österreich

Weitere Verhältnisse:

Im frühen 20. Jahrhundert unterschied man noch zwischen dem Preßburger Metzen, einem Volumen von 62,53 Litern, und dem Wiener Metzen, einem Volumen von 61,487 Litern.[8]

Sonderformen

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  • 1 Zweiunddreißiger = 132 Metzen = 1,158 Liter[9]
  • In Österreich für (Holz-)Kohle von 1858 bis 1876: 1 Zweimetzen = 2 Metzen (Wiener) = 1 Stübich/Stibich = 0,12297 Kubikmeter[9]

Siehe auch

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Commons: Metzen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Saison-Ausverkauf bei Hermann Tietz, Anzeige in der Vossischen Zeitung, 12. Juli 1925, S. 12 (zweite Spalte: Mesten).
  2. Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde …. Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg und Leipzig 1830, S. 193.
  3. Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde …. Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg und Leipzig 1830, S. 194.
  4. Zeitschrift des Kœniglich Bayerischen Statistische Bureau, Erster Jahrgang 1869, S. 140: "Amtliche Zusammenstellung der Verhältnisszahlen für die Umrechnung der im diessrheinischen Bayern bisher giltigen Maasse und Gewichte in die durch das Gesetz vom 29. April 1869, die Maas- und Gewichtsordnung betreffend, festgestellten neuen Maasse und Gewichte.
  5. Georg Kaspar Chelius: Maß- und Gewichtsbuch. Jägersche Buch-, Papier- und Landkartenhandlung, Frankfurt am Main 1830, S. 306.
  6. Amtsblatt der königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Potsdam 1850, S. 216 ff.
  7. August Blind: Maß-, Münz- und Gewichtswesen. Walter de Gruyter, Berlin/Leipzig 1923, S. 22
  8. L. Rothschilds Taschenbuch für Kaufleute, hg. v. August Schmidt, 52., neu bearbeitete Auflage; Leipzig: G. A. Gloeckner S. 375.
  9. a b Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte: ein Lexikon. Lizenzausgabe des Bibliographischen Instituts, Leipzig. Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1986, ISBN 978-3-41102-148-2, S. 354.