Die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) regelte die Verwendung von Mobilitätshilfen auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Sie wurde am 15. Juni 2019 durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung abgelöst.

Basisdaten
Titel: Verordnung über die Teilnahme
elektronischer Mobilitätshilfen
am Verkehr
Kurztitel: Mobilitätshilfenverordnung
Abkürzung: MobHV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 6 Abs. 1 StVG,
§ 7 Nr. 1 PflVG
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Fundstellennachweis: 9232-13
Erlassen am: 16. Juli 2009
(BGBl. I S. 2097)
Inkrafttreten am: 25. Juli 2009
Außerkrafttreten: 15. Juni 2019
(Art. 5 VO vom 6. Juni 2019, BGBl. I S. 756, 769)
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Geschichte

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Aufgrund des verstärkten Aufkommens von Mobilitätshilfen in Deutschland, insbesondere von Segways, wurden in einzelnen Bundesländern unterschiedliche verkehrsrechtliche Regelungen getroffen, so dass schließlich eine bundeseinheitliche Vorschrift vom Bundesrat erwünscht war.[1]

Am 15. Juni 2019 wurde die Mobilitätshilfenverordnung durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung abgelöst.[2]

Regelungsgehalt

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Die MobHV betraf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h (§ 1 MobHV). Mobilitätshilfen, welche die in § 1 Abs. 1 MobHV festgelegten technischen Merkmale aufwiesen, waren Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie durften nur nach Maßgabe von §§ 2–7 MobHV auf öffentlichen Straßen geführt werden. Die persönliche Berechtigung ergab sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); daher war mindestens eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas mitzuführen.[3] Grundsätzlich galten die Vorschriften der StVO, wobei nur das Befahren von Radwege oder Radfahr- oder Schutzstreifen und – falls sie fehlten – hilfsweise von Fahrbahnen, außerhalb geschlossener Ortschaften jedoch nicht von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen gestattet war.[4]

Einzelnachweise

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  1. Bundesrat-Drucksache 844/07 vom 20. Dezember 2007 (PDF, 20 kB)
  2. Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  3. § 3 MobHV in Verbindung mit § 5 FeV.
  4. § 7 MobHV.
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