Musivgold (lat.: aurum mosaicum), auch Judengold,[1] unechtes Muschelgold oder Porporina,[2] ist eine historische Bezeichnung für ein goldfarbenes Material, das durch Erhitzen einer Mischung von Zinnamalgam, Salmiak und Schwefel gewonnen wurde und das vorwiegend zur imitierten Vergoldung von Kunstwerken und zu ähnlichen Zwecken verwendet wurde, indem man es mit Eiweiß oder Lack auftrug. Diese Scheinvergoldung bzw. Scheinbronzierung[1] widersteht Säuren, fetten Ölen und Schwefelwasserstoff besser als manche später verwendeten Bronzefarben, die wiederum heute durch moderne Farbstoffe verdrängt worden sind.
Chemisch handelt es sich um Zinn(IV)-sulfid (SnS2), das im kristallinen Zustand aus goldglänzenden Blättchen besteht. Diese fühlen sich zwischen den Fingern wie Talk an und lassen sich in dünnsten Schichten auftragen. Zinn(IV)-sulfid ist unlöslich in Wasser, wird auch von Salzsäure oder Salpetersäure nicht angegriffen, löst sich aber in Königswasser und Kalilauge und sublimiert beim Erhitzen zum Teil unzersetzt.
Musivsilber, auch Argentum musivum, wurde aus 3 Teilen Zinn, 2 Teilen Bismut, 4 Teilen Quecksilber sowie Eiweiß hergestellt.[3]
Quellen
Bearbeiten- Musivgold. In: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 225–226. Bei: Zeno.org
- Musivgold. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 584. Bei: Zeno.org
- Otto Dammer: Handbuch der anorganischen Chemie. Verlag F. Enke, Stuttgart 1903.
- Franz Erben: Vergiftungen, Klinischer Teil (Handbuch der klinischen Sachverständigen-Tätigkeit, Bd. 7). Verlag W. Braumüller, Leipzig 1909.
- Richard Krüger: Handbuch der Baustofflehre. Verlag A. Hartleben, Wien 1899.
- E.-L. Richter: Musivgold (aurum mosaicum). In: Zeitschrift für Kunsttechnologie und Konservierung, 1988, ISSN 0931-7198.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 231. Bei: Zeno.org.
- ↑ Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann
- ↑ Musivgold. In: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 272. Bei: Zeno.org