Neutralitätspflicht
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Der Begriff Neutralitätspflicht oder Neutralitätsgebot steht für
- die Neutralität des Gerichts
- die dauernde Neutralität mancher Staaten
- die Pflicht von Beamten zur Zurückhaltung bei politischer Betätigung, siehe Treueverhältnis
- im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht die Obliegenheit gemeinnütziger Organisationen, sich nicht parteipolitisch zu betätigen
Siehe auch: