Nihil obstat (lat. für „es steht nichts entgegen“) bedeutet vor allem in kirchlichen Verfahren der katholischen Kirche eine Art Unbedenklichkeitserklärung:
- bei der Erteilung einer Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
- bei der Erteilung einer Lehrerlaubnis, siehe Missio canonica
- Römisches Nihil obstat, Zustimmung des Heiligen Stuhls für die Neubesetzung des Lehrstuhls einer katholisch-theologischen Fakultät
- bei der Eröffnung eines Seligsprechungsprozesses
- vor einer kirchlichen Trauung, bei der zuvor keine standesamtliche Trauung stattgefunden hat