Obermaat

Unteroffiziersdienstgrad der deutschen Bundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte
(Weitergeleitet von Obermaschinistenmaat)

Der Obermaat ist ein Dienstgrad der Bundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte.

Bundeswehr

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Obermaat
   
Dienstgradabzeichen[1][A 1]
Dienstgradgruppe Unteroffiziere ohne Portepee[2]
NATO-Rangcode OR-5[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Stabsunteroffizier[4]
Dienstgrad Marine Obermaat[4]
Abkürzung (in Listen) OMaat (OMT)[5]
Besoldungsgruppe A 6-7 nach BBesO[6]

Der Obermaat ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]

Dienstgradabzeichen

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Die Dienstgradabzeichen des Obermaats zeigen zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten, der Oberwinkel begleitet von einem weiteren Oberwinkel darüber, auf beiden Oberärmeln. Die Schulterklappen zeigen eine geschlossene Tresse in Form einer Umrandung.[4][1]

Sonstiges

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Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Stabsunteroffizier.[4] Hinsichtlich Befehlsbefugnis, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, ähnlich auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Obermaate und Stabsunteroffiziere gleichgestellt.[3]

  Unteroffizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[8]   Höherer Dienstgrad[8]
Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett
Stabsunteroffizier
Obermaat
Feldwebel
Bootsmann
Fähnrich
Fähnrich zur See

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Nationale Volksarmee

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Der Obermaat war ein Dienstgrad der Volksmarine. Rangniedriger war der Maat, ranghöher der Meister.

Wehrmacht

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Der Obermaat war ein Dienstgrad der Kriegsmarine. Rangniedriger war der Maat, ranghöher der Bootsmann (bzw. alternativ je nach Laufbahn und Verwendung Oberbootsmannsmaat, Oberfeuerwerksmaat, Obermaschinistenmaat oder Obersteuermannsmaat).

Anmerkungen

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  1. Links: Dienstgradabzeichen auf einer Schulterklappe für Marineuniformträger der 30er Verwendungsreihen. Rechts: Ärmelabzeichen der Jacke des Dienstanzugs eines Marineuniformträgers der 20er Verwendungsreihen. Soldaten in anderer Verwendung weisen andere Verwendungabzeichen auf.

Einzelnachweise

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  1. a b Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (web.archive.org [PDF; 3,3 MB; abgerufen am 1. September 2021] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b c d e Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (pingwins.ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).