Selbstregulierungsorganisation
Privatrechtliche Organisationen um Finanzintermediäre nach dem Geldwäschereigesezt zu Sorgfaltspflichten anzuhalten
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Selbstregulierungsorganisationen, kurz SRO (französisch organismes d’autorégulation, OAR, italienisch organismi di autodisciplina, OAD) sind privatrechtliche Organisationen, um Finanzintermediäre nach dem Geldwäschereigesetz zu Sorgfaltspflichten anzuhalten. Diese Organisationen müssen von der FINMA anerkannt werden und werden auch von ihr überwacht. Finanzintermediäre wiederum müssen sich einer SRO anschliessen beziehungsweise haben auch einen Anspruch, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen, von einer SRO aufgenommen zu werden (Art. 14. Abs. 2 GwG).
Weblinks
Bearbeiten- Selbstregulierungsorganisationen (SRO) – FINMA Website zu SROs in Deutsch
- Organismes d’autorégulation (OAR) – FINMA Website zu SROs in Französisch
- Organismi di autodisciplina (OAD) – FINMA Website zu SROs in Italienisch
- Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung