Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

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Das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln ist ein regionales Freihandelsabkommen zwischen (Stand: Januar 2025):

Das Abkommen wurde 2012[1] geschlossen und seitdem mehrfach geändert.

Der dadurch gegründete zollfreie Handelsraum wird als Pan-Euro-Med-Zone oder kurz PEM-Zone bezeichnet.

Ziel ist es, dass einheitliche Ursprungsregeln und eine einheitliche Dokumentation für Ursprungswaren aller beteiligten Staaten gelten und diese Ursprungserzeugnisse dadurch in jeden beteiligten Staat zollfrei eingeführt werden können. Im Gegensatz zu herkömmlichen bilateralen Freihandelsabkommen soll der präferenzielle Ursprung auch bei Be- und Verarbeitungsvorgängen in mehreren beteiligten Staaten gelten. Aktuell (Stand: Januar 2025) ist dieses Ziel erst teilweise erreicht worden.[2]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/content/pan-europa-mittelmeer-uebereinkommen-pem
  2. Pan-Euro-Med-Freihandelszone (Regionales Übereinkommen) und die Übergangsregelungen, IHK Stuttgart, abgerufen am 24. Januar 2025.