Eine Autokralle, auch Radkralle oder Parkkralle, ist eine an einer Felge eines Kraftfahrzeuges festgespannte schlossgesicherte Blockierung, die als Wegfahrsperre das Wegfahren des Automobils verhindert.
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c8/Anti-theft_Device.jpg/220px-Anti-theft_Device.jpg)
Autokrallen werden sowohl zum Eigenschutz vor Diebstahl als auch zur Sachpfändung im Bereich privat- und öffentlich-rechtlicher Vollstreckung eingesetzt.
Der Schuldner macht sich in Deutschland strafbar, wenn er die Parkkralle entfernt.[1]
Literatur
Bearbeiten- Norbert Meier: Wegfahrsperren an Fahrzeugen – eine zulässige Vollstreckungsmaßnahme zur Sicherung von Steuerschulden? STW 2008, 173
Weblinks
BearbeitenCommons: Autokralle – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Autokralle – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ vgl. Engelhardt/App, VwVG - VWZG, 8. Aufl., München 2008, § 249 AO Rn. 4