Permission Marketing

Werbe- oder Informationsversand mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Kunden

Unter Permission Marketing versteht man im Marketing den Werbe- oder Informationsversand mit der ausdrücklichen Erlaubnis (englisch permission) des Kunden, zum Beispiel in Form von E-Mails. Der Begriff wurde zuerst in einem Buch von Seth Godin aus dem Jahr 1999 verwendet.[1]

Beispiel für Permission-Marketing außerhalb des Internets aus dem Jahr 1995. Eine Antwortkarte in einem Buch, die auch eine Erlaubnis zum Senden von Werbematerial enthält, wenn der Absender die entsprechenden Kästchen ankreuzt.

Eine Form von Permission-Marketing sind Newsletter, die dem Kunden einen Mehrwert (zum Beispiel Brancheninformationen) bieten und in der Regel auf der Website des Unternehmens angeboten werden. Formulare zur Anforderung von Produktinformationen sind eine weitere Form dieses Marketing-Konzepts. Auch sogenannte Call-Back-Formulare gehören zu dieser Form des Marketings.

Weitere Formen von Permission-Marketing im Internet sind zum Beispiel die personalisierte Werbung in Sozialen Netzwerken, in E-Mail-Accounts und in Blogs sowie bei der Internet Protocol Television.[2] Die Auswertung von Big Data kann eine entsprechend individualisierte Werbung ermöglichen und wird zunehmend eingesetzt.[3]

Gegenmaßnahmen

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Zur Vermeidung unerwünschter Werbung können von Marketing-Unternehmen beispielsweise die folgenden Maßnahmen angeboten werden:[2]

  • Implementierung von Opt-out
  • Implementierung von Opt-in, das absolut aber auch selektiv in Richtung auf Berechtigungsgruppen, Häufigkeit, Dauer oder Zeitfenster definiert werden kann.

Die Nutzer von Medien mit personalisierter Werbung können zum Beispiel folgende Maßnahmen ergreifen:

Rechtliche Einordnung

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Permission-Marketing bietet gegenüber konventioneller Werbung (z. B. in Zeitschriften, Fernsehen usw.) dem werbenden Unternehmen die Möglichkeit, den potenziellen Kunden direkt durch personalisierte Informationen anzusprechen. Eine Einwilligung ist für E-Mail- und Telefonwerbung erforderlich und seit der Datenschutznovelle 2008 nunmehr grundsätzlich auch für Postwerbung. Hier hat der Gesetzgeber allerdings viele Ausnahmen zugelassen, die die Ausnahmen zur Regel machen. Eine Einwilligung ist gemäß § 28 Absatz 3 BDSG nicht erforderlich bei Bestandskunden, Daten aus allgemein zugänglichen Quellen, B2B-Kontakten, Spendenwerbung und wenn die Übermittlung oder Nutzung zu Werbezwecken transparent ist.

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Einzelnachweise

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  1. Seth Godin, Permission Marketing: Turning Strangers Into Friends And Friends Into Customers, 1999, S. 1
  2. a b Dave Chaffey: 10 permission marketing principles and campaign examples integrating web, email and social media marketing, Smart Insights vom 5. Juni 2013, abgerufen am 30. September 2016
  3. T-Systems Multimedia Solutions GmbH: Strategische Bedeutung von Big Data ist "Neuland" für Marketer, E-Commerce-Magazin vom 14. Januar 2016, abgerufen am 30. September 2016