Die Portabilität (aus dem Lateinischen für „Übertragung“), auch Portierbarkeit genannt, steht für:
- den Grad der Plattformunabhängigkeit eines Computerprogramms, nicht zu verwechseln mit Portabler Software
- Portabilität (betriebliche Altersversorgung), die Übertragbarkeit der Anwartschaften auf eine Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel
- Portabilität (Krankenversicherung), Versicherungsübertragbarkeit
- Übertragbarkeit von Rechtsobjekten
Siehe auch:
Wiktionary: Portabilität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen