Rückkauf
Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Rückkauf bezeichnet den Erwerb eines Gegenstandes durch den früheren Verkäufer, insbesondere in folgenden Zusammenhängen:
- Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, siehe Rückkauf (Lebensversicherung)
- Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rückkaufsrechts durch den Verkäufer, siehe Wiederkauf
- Erwerb eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft, siehe Aktienrückkauf
- kurzfristige Finanzierungsinstrumente, siehe Rückkaufvereinbarung
- Rückgabe von Verpackungen, siehe Pfand