Hoftag zu Worms (1076)

Ereignis des Investiturstreits zwischen König Heinrich IV. und Papst Gregor VII
(Weitergeleitet von Reichstag zu Worms (1076))

Der Hoftag zu Worms am 24. Januar 1076 (auch als Synode von Worms 1076 bekannt) ist ein Ereignis des Investiturstreits zwischen dem deutschen König Heinrich IV. und dem römisch-katholischen Papst Gregor VII. und gilt als unmittelbarer Auslöser für die Verhängung des Kirchenbanns über den König wenige Wochen danach.

Vorgeschichte

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Im Dezember 1075 richtet Gregor ein Schreiben an Heinrich, in dem er ihn dringlichst ermahnt, die Bischofsernennungen, die er in der Folge des Mailänder Bischofsstreits ausgesprochen hatte, zurückzunehmen.[1] Er erinnerte ihn an seine Gehorsamspflicht eines christlichen Königs gegenüber dem Papst. Anderenfalls drohte er ihm mit dem Kirchenbann. Als Reaktion auf dieses Schreiben berief Heinrich noch in Goslar, wo er in diesem Jahr das Weihnachtsfest beging, für den kommenden Januar eine Reichsversammlung ein.

Reichsversammlung

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Unter den kirchlichen Würdenträgern, angeführt von Siegfried von Mainz, befand sich auch der von Gregor abgefallene und darauf exkommunizierte Kardinal Hugo Candidus. Dies war einer der Umstände, die dazu führten, dass es Heinrich gelang, 2 Erzbischöfe und 24 Bischöfe zu einem gemeinsamen Beschluss gegen den Papst zu bewegen. Zudem befürchteten die Bischöfe generell, obwohl sie keine erklärten Gegner der Kirchenreform waren, die Einschränkung ihrer Selbständigkeit durch die zunehmende Zentralisierung der Kirchengewalt durch Papst Gregor. Gut ein Jahr zuvor hatte dieser darüber hinaus in einem Brief[2] an die deutschen Herzöge die Laien nicht nur wie vorher schon aufgefordert, die Messen ungehorsamer Kleriker zu boykottieren, sondern dabei auch ausdrücklich zur Gewaltanwendung aufgerufen.

Brief Heinrichs an Papst Gregor

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Neben einem Brief der Bischöfe, in dem sie dem Papst den Gehorsam aufkündigten, ließ Heinrich durch Gottschalk von Aachen sein berühmtes Schreiben Descende, descende verfassen, in dem er den Papst zum Rücktritt auffordert:

„H. non usurpative, sed pia dei ordinatione rex Hildebrando iam non apostolico, sed falso monacho. [...] Ut enim de multis pauca et egregia loquamur: rectores sanctae ecclesiae videlicet archiepiscopos episcopos presbiteros, non modo non tangere, sicut christos domini, timuisti, quin sicut servos, nescientes quid faciat domnus eorum, sub pedibus tuis calcasti. [...] Me quoque, qui licet indignus inter christos ad regnum sum unctus, tetigisti, quem sanctorum patrum traditio soli deo iudicandum docuit nec pro aliquo crimine, nisi a fide, quod absit, exorbitaverim, deponendum asseruit; cum etiam Iulianum apostatam prudentia sanctorum episcoporum non sibi, sed soli deo iudicandum deponendumque com miserit. [...] Alius in solium beati Petri ascendat, qui nulla violentiam religione palliet, sed beati Petri sanam doctrinam doceat. [...] Ego, H. dei gratia rex cum omnibus episcopis nostris tibi dicimus: descende, descende!“

[3]

„Heinrich, nicht durch Anmaßung, sondern durch Gottes gerechte Anordnung König, an Hildebrand, nicht mehr Papst, sondern falscher Mönch. […] Du scheutest dich nicht nur nicht, die Lenker der heiligen Kirche, nämlich Erzbischöfe, Bischöfe und Priester, die doch Gesalbte des Herrn sind, anzutasten, nein, wie Knechte, die nicht wissen, was ihr Herr tut, zertratest du sie unter deinen Füßen und gewannst dir dabei die Zustimmung aus dem Munde des Pöbels. […] Aber du hast unsere Demut für Furcht gehalten und dich daher nicht gescheut, dich sogar gegen die uns von Gott verliehene königliche Gewalt zu erheben; du hast zu drohen gewagt, du würdest sie uns nehmen, als ob in deiner und nicht in Gottes Hand Königs- und Kaiserherrschaft lägen. […] So steige du denn, der du durch diesen Fluch und das Urteil aller unserer Bischöfe und unser eigenes verdammt bist, herab, verlasse den apostolischen Stuhl, den du dir angemaßt hast. […] Ich, Heinrich, durch die Gnade Gottes König, sage dir zusammen mit allen meinen Bischöfen: Steige herab, steige herab!“[4]

Gregor reagierte mit einem bis dahin unerhörten Entschluss, dessen theoretische Grundlage er jedoch schon zwei Jahre zuvor in seiner Schrift Dictatus Papae gelegt hatte: Auf der Fastensynode in Rom erklärte er am 14. Februar 1076 den deutschen König für abgesetzt und sprach den Bann über ihn aus. Damit waren auch die Untertanen des Königs von ihrem Treueeid entbunden. Um diese für den deutschen König unhaltbare Situation zu beenden, erklärte sich Heinrich nach dem Fürstentag zu Trebur im Oktober 1076 schließlich bereit, den Papst in Canossa um Vergebung und Wiederaufnahme in die Kirche zu bitten.

  • Carl Erdmann (Hrsg.): Die Briefe Heinrichs IV., MGH Deutsches Mittelalter, 1937
  • Erich Caspar (Hrsg.): Das Register Gregors VII., MGH Epistolae selectae 2, 1–2, Berlin 1920/23
  • Lampert von Hersfeld: Annalen. Neu übersetzt von Adolf Schmidt. Erläutert von Wolfgang Dietrich Fritz. 4., bibliographisch aktualisierte Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-534-24665-6

Literatur

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Anmerkungen

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  1. Erich Caspar (Hrsg.): Das Register Gregors VII. Reg. 3.10; Wilfried Hartmann: Der Investiturstreit. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. München 2007 S. 24.
  2. Erich Caspar (Hrsg.): Das Register Gregors VII. Reg. 2.45
  3. mittelalter.uni-tuebingen.de, abgerufen am 2. Januar 2017.
  4. Aus dem Lateinischen übersetzt von Hans-Georg Fath.