Rentamt, auch Renterei oder Rentei, ist der Begriff, der seit dem Spätmittelalter für die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung (hauptsächlich Einkünfte aus Domänen) unter der Leitung eines Rentmeisters oder Rentamtmanns stand. Später bezeichnete „Rentamt“ eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen oder auch zur Finanzverwaltung an einigen Universitäten. Im Herzogtum Bayern führten bis 1802 auch die Regierungen der fünf Landesteile die Bezeichnung Rentamt.[1] Ein Oberrentmeister war Beamter mit leitenden Funktionen im Rechnungs- und Finanzwesen[2]; ein Landrentmeister war oberster Finanzbeamter und Verwalter der Landesfinanzen.[3]
Rentamt in Bayern bis 1802
BearbeitenIn Bayern, wo der Begriff besonders lange verwendet wurde, gingen die Rentämter als Verwaltungsbehörden aus den früheren Kastenämtern hervor, die der Verwaltung der landesherrlichen Kammergüter dienten. Auch die Vitztumsämter wurden 1507 im Zuge einer großen Verwaltungsreform nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) in Rentämter umgewandelt, die in Bayern neben der Finanzverwaltung dann auch für juristische, administrative und militärische Aufgaben zuständig waren. So waren die Rentämter beispielsweise die Mittelbehörden zwischen den Landgerichten der unteren Ebene und den Zentralbehörden in der jeweiligen Hauptstadt. Diese waren neben München noch die ehemaligen Residenzen der Teilherzogtürmer Straubing und Landshut sowie Burghausen. Später kam mit dem Gewinn der Oberpfälzer Gebiete im Westfälischen Frieden noch Amberg hinzu.
Dagegen wurde Ingolstadt zur Landesfestung und Universitätsstadt. Eine Besonderheit war der Ingolstädter Gezirk, ein eigener Verwaltungsbezirk im Norden des Rentamts München, der eine eigene landständische Vertretung der Städte und Märkte in diesem Bereich ermöglichte.[4]
Die Funktion der fünf Rentämter als Mittelbehörden endete 1802.
Rentämter in Bayern von 1802 bis 1919
BearbeitenZeitgleich mit der Auflösung der fünf Rentämter ließ Minister Montgelas im Zuge seiner umfassenden Verwaltungsreformen 1802 Finanzbehörden bei den jeweiligen Landgerichten einrichten, die ebenfalls Rentämter hießen. Sie wurden die von jeweils einem Rentbeamten (später: Rentamtmann) geleitet und gehörten zur unteren Verwaltungsebene. Als mittlere Ebene war bei den Kreisregierungen (seit 1817 waren dies acht, siehe Verwaltungsgliederung Bayerns) jeweils eine Kammer der Finanzen eingerichtet. 1875 gab es 218 Rentämter, die den acht Kreisregierungen (Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz und Regensburg, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Aschaffenburg sowie Schwaben und Neuburg) unterstanden.[5]
Nach dem Ersten Weltkrieg wurden aus den Rentämtern im Königreich Bayern im Zuge der Einführung der Reichsfinanzverwaltung 1919 die Finanzämter als Reichsbehörden.
Literatur
Bearbeiten- Rentamt, das. In: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 3. Leipzig 1798, S. 1087; zeno.org
- Rentamt. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 14: Reif–Saugeschacht. Altenburg 1862, S. 46 (Digitalisat. zeno.org).
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Georg Ferchl: Bayerische Behörden und Beamte 1550–1804. In: Oberbayerisches Archiv, 1908–1912, Band 53.
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch: Oberrentmeister
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch: Landrentmeister.
- ↑ Thomas Paringer: Die bayerische Landschaft: Zusammensetzung, Aufgaben und Wirkungskreis der landständischen Vertretung im Kurfürstentum Bayern (1715–1740). Kommission für bayerische Landesgeschichte (KBL), 2007, ISBN 978-3-7696-6877-3 (google.de [abgerufen am 2. April 2022]).
- ↑ Vollständiges Ortschaften-Verzeichnis des Königreichs Bayern. digitale-sammlungen.de, S. 26.