Widerruf oder Revokation (veraltet) bezeichnet eine Handlung bzw. die entsprechende Verlautbarung, mit der die Wirkungen einer früheren Handlung oder Verlautbarung beendet werden sollen, siehe
- actus contrarius
- Widerruf (Recht), Gestaltungsrecht, mit dem ein Verbraucher sich und den Unternehmer von den auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen löst
- Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. eines Testaments (Testament #Widerruf des Testaments), einer Schenkung (Schenkung #Grober Undank) oder einer Patientenverfügung (Patientenverfügung #Widerruf)
- Berichtigung unwahrer Tatsachenbehauptungen, siehe Berichtigungsanspruch (Medienrecht)
- Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, siehe Widerruf (Verwaltungsakt)
- Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, siehe Bewährung (Deutschland) #Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- Widerruf eines Geständnisses (Geständnis #Widerruf) vor Gericht
- Widerruf eines digitalen Zertifikates, siehe Zertifikatsperrliste
Siehe auch:
Wiktionary: Widerruf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Revokation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen