Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen (kurz Sächsisches BGB) trat am 1. März 1865 im Königreich Sachsen in Kraft.[1]
Bestrebungen zur Schaffung einer Privatrechtskodifikation[2] im damaligen Kurfürstentum Sachsen setzten bereits im 18. Jahrhundert ein. Kurfürst Friedrich Christian erließ während seiner nur gut zwei Monaten währenden Regierungszeit im Dezember 1763 ein Reskript mit ersten Anordnungen[3]. Nach wiederholten Neuansätzen und mehreren Entwürfen wurde das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen schließlich am 2. Januar 1863 verkündet und trat am 1. März 1865 in Kraft. Außer Kraft trat es, mit Ausnahme einiger als sächsisches Landesrecht fortgeltender Bestimmungen[4], mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich am 1. Januar 1900. Als letzte und modernste der partikularrechtlichen Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts ist es auch als „Vorläufer und Generalprobe“[5] des (deutschen) BGB mit Einfluss auf dieses bezeichnet worden.
Die Materialien zu den Entwürfen von 1852, 1860 sowie zur Endfassung von 1863 wurden in einem Gemeinschaftsprojekt von Christian Hattenhauer von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Frank Ludwig Schäfer von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg erfasst.[6] Sie sind in einer Datenbank im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich. Die gedruckte Edition der Materialien ist in Vorbereitung.
Ausgabe
Bearbeiten- Bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Sachsen von 1863/1865 (= Neudrucke privatrechtlicher Kodifikationen und Entwuerfe des 19. Jahrhunderts. Band 4). Scientia Verlag, Aalen 1973, ISBN 3-511-04694-7.
Literatur
Bearbeiten- Christian Ahcin: Zur Entstehung des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen von 1863/65. Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1996, ISBN 978-3-465-02840-6.
- Arno Buschmann: Das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch von 1863/65 – Vorläufer und Muster des BGB. In: Juristische Schulung 1980, S. 553–559.
- Bernhard Francke: Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen, nebst der Gerichtsordnung und anderen hiermit in Verbindung stehenden Reichs- und Landesgesetzen; nebst Verweisungen auf die einschlagenden späteren landes- und reichsgesetzlichen Vorschriften und auf die Parallelstellen. Roßberg, Leipzig 1892 (Handausgabe Königlich Sächsischer Gesetze. Band 1).
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gernot Kocher, Markus Steppan: Privatrechtsentwicklung und Rechtswissenschaft in Österreich. Verlag Böhlau, Wien 1997, ISBN 978-3-205-98491-7, S. 67.
- ↑ Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Königreich Sachsen. Abgerufen am 11. November 2020.
- ↑ Buschmann (siehe oben bei Literatur), S. 554
- ↑ Buschmann, S. 553, 559.
- ↑ Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit: unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung, 2. Auflage, Göttingen 1967, S. 464.
- ↑ Vgl. DFG Gepris http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS/?module=gepris&task=showDetail&context=projekt&id=198627044