Samoa-Vertrag (1899)

Völkerrechtlicher Vertrag
(Weitergeleitet von Samoa-Abkommen)

Im Samoa-Vertrag von 1899 (engl. Tripartite Convention) wurde der langjährige Konflikt um Samoa zwischen dem Deutschen Reich, Großbritannien und den USA beigelegt. Man entschied sich, die Inselgruppe Samoa zwischen Deutschland und den USA aufzuteilen, wobei das Vereinigte Königreich mit anderen Pazifikinseln entschädigt wurde. Der westliche Teil der Samoainseln wurde zur deutschen Kolonie Deutsch-Samoa, während der östliche als Amerikanisch-Samoa ein Protektorat der Vereinigten Staaten wurde.

Deutsche, britische und US-amerikanische Kriegsschiffe 1899 vor Apia, der Hauptstadt Samoas

Ursachen

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Nachdem die drei Großmächte sich 1889 in der Berliner Samoa-Konferenz noch darauf geeinigt hatten, das Königreich Samoa gemeinsam zu verwalten, kam es zehn Jahre später wieder zu einem Konflikt. Als Malietoa Laupepa, der König von Samoa, starb, unterstützten die Deutschen einen anderen Nachfolger als die Briten und Amerikaner.

Der Samoa-Vertrag kam am 14. November 1899 auf deutschen Druck zustande. Darin erklärten Deutschland und Großbritannien ihre Besitzansprüche im Pazifik, aber auch in Afrika. Am 2. Dezember 1899 traten die USA bei. Vor allem wegen des gleichzeitig ausbrechenden Zweiten Burenkrieges musste Großbritannien nachgeben.

Inhalt des Vertrages (Auszug)

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  • Großbritannien verzichtete auf alle Rechte auf den Samoa-Inseln (Artikel 1).
  • Deutschland verzichtete auf alle Rechte an den Tonga-Inseln und jenen Inseln, die südöstlich von Buka und Bougainville liegen (Artikel 2).
  • Die Samoa-Inseln wurden entlang des 171. Längengrades zwischen Deutschland und den USA geteilt.
  • Die neutrale Zone in Westafrika (Salaga-Gebiet) zwischen dem deutschen Togo und der britischen Goldküste wurde aufgeteilt (Artikel 5).
  • Deutschland gab seine exterritorialen Rechte an Sansibar auf (Artikel 6).
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