Schertlin von Burtenbach

Adelsgeschlecht
(Weitergeleitet von Schertel von Burtenbach)

Die Freiherren Schertlin von Burtenbach (später Schertel von Burtenbach) sind ein süddeutsches Adelsgeschlecht, das nach seiner einstigen Herrschaft in der Gegend von Burtenbach benannt ist.

Wappen der Schertlin von Burtenbach in Siebmachers Wappenbuch
Wappen des Sebastian Schertlin von Burtenbach in Jost Amman’s Wappen & Stammbuch, 1589

Geschichte

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Bekanntester Vertreter und Stammvater des Geschlechts war der in Diensten des Schwäbischen Bundes und der Stadt Augsburg stehende Feldhauptmann Sebastian Schertlin von Burtenbach (1496–1577), der 1532 die Herrschaft Burtenbach erwarb. Sebastians Sohn Johann Sebastian (1523–1596) erbte 1588 die Ortsherrschaft in den Dörfern Beihingen am Neckar, Geisingen am Neckar und Heutingsheim. Damit wurde er zum Stammvater eines Familienzweiges, der bis 1809 die Geschichte von Freiberg am Neckar wesentlich mitbestimmte. Nach 1588 traten die Schertel von Burtenbach die Nachfolge der Herren von Stammheim in Stammheim und Zazenhausen an. 1616 erwarb Johann Friedrich Schertel von Burtenbach das Schlossgut Mauren bei Ehningen und begründete dort eine bis 1766 fortbestehende Familienlinie.[1] 1632 erwarben die Schertel außerdem den Ort Tairnbach. Im 19. Jahrhundert besaß die Familie noch das mannlehenbare Rittergut Burtenbach und das Allodialgut Klingenbad sowie den lehenbaren Teil des Rittergutes Heutingsheim.[2]

Siehe auch

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Auf die Familie geht die Villa von Schertel, Wiesbaden, zurück.

Literatur

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  • Leben und Thaten des weiland wohledlen und gestrengen Herrn Sebastian Schertlin von Burtenbach durch ihn selbst beschrieben. Nach der eigenen Handschrift des Ritters urkundlichtreu herausgegeben von Ottmar F. H. Schönhuth, Münster 1858.
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Commons: Schertlin von Burtenbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Beschreibung des Oberamts Böblingen, 1850
  2. Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines Deutsches adels-lexicon: im vereine mit mehreren historikern. Voigt, 1868, S. 150 (google.com [abgerufen am 27. November 2022]).