Kinder- und Jugendradiologe (Kinder- und Jugendradiologin) ist die Bezeichnung für einen Facharzt für Radiologie, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Fach Kinder- und Jugendradiologie spezialisiert hat.

Um in Deutschland als Kinder- und Jugendradiologe tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss einer Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie eine mindestens 24 Monate umfassende Schwerpunktweiterbildung im Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie mit Erfolg absolviert worden sein. Sie ist Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung Kinder- und Jugendradiologe/Kinder- und Jugendradiologin.[1]

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:[1]

  • Technik, Strahlenschutz und Kontrastmittel
  • Grundlagen und Spezifika kinderradiologischer Diagnostik
  • Notfälle
  • Sonographie: Indikation, Durchführung und Befunderstellung von Ultraschalluntersuchungen aller Körperregionen bei Früh- und Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen, z. B. Doppler/Duplexsonographie von Arterien und Venen, transfontanelläre und transkranielle Sonographie sowie Sonographie von Weichteilen und Bewegungsapparat einschließlich der Säuglingshüfte
  • Radiographie-, Fluoroskopie- und CT-Untersuchungen aller Körperregionen bei Früh- und Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen, Indikation, Durchführung und Befunderstellung
  • Magnetresonanztomographie
  • Interventionelle und minimal invasive bildgestützte Verfahren
  • Nuklearmedizinische Verfahren

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Gebiet Radiologie Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seiten 289ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 4. November 2024.