Sondermautstrecke

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Als Sondermautstrecke werden in Österreich diejenigen Strecken des hochrangigen Straßennetzes bezeichnet, für die Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht eine gesonderte Streckenmaut zu bezahlen haben und die nicht der sonst üblichen Vignettenpflicht unterliegen.

Maut bei Sondermautstrecken

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Alle Sondermautstrecken sind besonders kostenintensive Alpenüberquerungen, welche oft auf besonderer Bautechnik bzw. bestimmten Vortriebsarten im Bereich sogenannter geologischer Störzonen und damit der Beseitigung des erhöhten Abraummaterials basieren. Es sind die folgenden Strecken mit einer Gesamtlänge von 141 Kilometern:

Stand 1. Jänner 2023 – alle Tarife für Kfz bis 3,5 t hzG, inkl. 20 % USt.
 
Sondermaut Bosruck (2007)
*ASt = Anschlussstelle

Für die genannten Strecken mit Ausnahme des Karawankentunnels sind Jahreskarten für EUR 114,00 (A 10: EUR 120,00) zu erwerben. Nur für die A 11-Sondermautstrecke gibt es eine 14-Fahrten-Karte, die höchstens 30 Tage gültig bleibt für 35,10 EUR.

Bei Vorlage der Quittungsallonge (Trägerfolie) oder der Produkt-ID einer gültigen Jahresvignette wird für einen bestimmten Streckenmautabschnitt einmalig ein Betrag von EUR 40,00 auf den Kaufpreis einer Jahreskarte angerechnet. Für Pendler gibt es ermäßigte Jahreskarten, die bei vorhandener Jahresvignette kostenlos sind und ansonsten EUR 45,00 kosten. Behinderte erhalten Jahreskarten für EUR 7,00.

Die Vignettenpflicht entfällt nur zwischen den Anschlussstellen der Sondermautstrecken. Befahren anderer Abschnitte der jeweiligen Autobahnen ohne Vignette ist, falls man auch die Ersatzmaut prellt, strafbar.[1]

Die Maut kann entweder in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Maestro-Karte (Bankomatkarte) an der Mautstelle bezahlt werden. Alternativ kann die Mautgebühr auch über die Digitale Streckenmaut bezahlt werden.

Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen bezahlen die Maut über die GO-Box des österreichischen Lkw-Maut-Systems.

Es existieren weitere Straßenabschnitte, welche sondermautpflichtig sind, jedoch handelt es sich bei diesen um Privatstraßen, welche nicht im Eigentum der ASFINAG sind, bspw. die Strecke zum Großglockner.

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Einzelnachweise

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  1. ÖAMTC erinnert: Mit 1. Februar nur noch Vignette 2022 gültig | ÖAMTC. Abgerufen am 26. April 2023 (österreichisches Deutsch).