Sozialgericht für das Saarland
Sozialgericht in Saarbrücken
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Das Sozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Es ist das einzige Sozialgericht des Landes.
Gerichtssitz und -bezirk
BearbeitenDas Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Saarbrücken.[1]
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[2]
Gerichtsgebäude
BearbeitenDas Gericht ist zusammen mit dem Landessozialgericht in einem Gebäude in der Egon-Reinert-Straße 4-6 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
BearbeitenDem Sozialgericht ist das Landessozialgericht für das Saarland übergeordnet. Diesem ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel übergeordnet.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Internetpräsenz des Sozialgerichts für das Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts für das Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ § 1 des Gesetz Nr. 630 zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes vom 18. Juni 1958, ABl. 1958, S. 1225 ( des vom 13. September 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- ↑ Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.
Koordinaten: 49° 14′ 4,3″ N, 7° 0′ 20,1″ O