Sprengstoffrecht

Rechtsgebiet
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Das Sprengstoffrecht umfasst die Rechtsnormen im Umgang mit Explosivstoffen; es umfasst insbesondere die einschlägigen Gesetze, die zugehörigen Verordnungen sowie rechtsverbindliche Richtlinien, Normen und Vorschriften:

Daneben unterliegen alle Explosivstoffe den einschlägigen Regelungen über Gefahrstoffe (als Chemikalie) und Gefahrgut (als Transportgut).