Staatsluftfahrzeug
Ein Staatsluftfahrzeug ist ein Luftfahrzeug, welches im Militär-, Zoll- und Polizeidienst verwendet wird. Staatsluftfahrzeuge führen Staatsflüge durch, sind also in staatlicher Mission unterwegs.[1]
Staatsluftfahrzeuge, die das Hoheitsgebiet eines anderen Staates überfliegen oder dort landen möchten, benötigen dazu eine besondere Genehmigung der zuständigen Stellen des anderen Staates, z. B. in Form einer Diplomatic Clearance.[1]
Schweiz
BearbeitenIn der Schweiz gibt es verschiedene staatliche Stellen, die über eigene Luftfahrzeuge verfügen oder Luftfahrzeuge auf einer dauerhaften Basis von einem Luftfahrtoperateur mieten. Die Staatsluftfahrzeuge der Schweiz sind beim BAZL und bei den Mitteln der Schweizer Luftwaffe einzeln aufgeführt.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
BearbeitenDas VBS ist der größte Betreiber von Staatsluftfahrzeugen der Schweiz. Es teilt sich in zwei Gruppen und eine Untergruppe auf.
- 1a. Die Schweizer Luftwaffe mit ihren Helikoptern und Flächenflugzeugen, mit den Standorten Alpnach, Dübendorf, Payerne, Meiringen, Locarno und Emmen, siehe auch Luftfahrzeuge der Schweizer Luftwaffe.
- 1b. Der Lufttransportdienst des Bundes ist eine Untereinheit der Schweizer Luftwaffe mit den Standorten Flughafen Bern-Belp und Dübendorf.
- 2. Die Armasuisse mit Standort Militärflugplatz Emmen.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
BearbeitenDas UVEK hat zwei Bundesämter, die Staatsluftfahrzeuge betreiben:
- 1. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt, kurz BAZL, ist Aufsichtsbehörde über die zivile Luftfahrt der Schweiz und betreibt die zivilen Staatsluftfahrzeuge der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Standort der BAZL Luftflotte ist Flughafen Bern-Belp.
- 2. Der aviatische Bereich der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle, Standort der SUST Flotte ist der Militärflugplatz Payerne[2]
Polizeikonkordat Ost- und Zentralschweiz
BearbeitenDas Polizeikonkordat der Ost- und Zentralschweiz operiert unter der Führung der Kantonspolizei Zürich einen Polizeihelikopter der Heli-Linth Invest AG gehört ab dem Militärflugplatz Dübendorf.
Weblinks
Bearbeiten- Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt, Abgeschlossen in Chicago am 7. Dezember 1944. Von der Schweizer Bundesversammlung genehmigt am 13. Dezember 1946. Art. 3 Privat- und Staatsluftfahrzeuge
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im internationalen Fluglinien. In: Bundesgesetzblatt. Band 1956, Nr. 10. Deutscher Bundestag, Bonn 7. April 1956, S. 412–413, Artikel 3 (b) – (d) (bgbl.de [PDF; abgerufen am 2. November 2023]).
- ↑ BAZL Luftfahrzeugregister ( des vom 16. Juni 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.