Stillhaltekommissar für Organisationen, Vereine und Verbände
Der Stillhaltekommissar für Organisationen, Vereine und Verbände (Stiko) war ein Reichskommissar zur Gleichschaltung oder Liquidation von juristischen Personen während des Nationalsozialismus in Gebieten, die vom Deutschen Reich annektiert waren.
Albert Hoffmann wurde 1938 als Stillhaltekommissar zum Anschluss Österreichs beauftragt, später auch im Reichsgau Sudetenland und dem Protektorat Böhmen und Mähren, wobei ihm vor allem vermögensrechtliche Abwicklungen oblagen.
Als Stillhaltekommissar konnte er Vereine auflösen, ihr Vermögen einziehen und sie in eine reichsdeutsche Organisation eingliedern. Falls er eine juristische Person bestehen ließ, mussten Führerprinzip und Arierparagraphen in die jeweilige Satzung aufgenommen werden.
In Österreich wurden von etwa 70.000 abgewickelten Vereinen etwa 60 % aufgelöst und bei 40 % die Satzung geändert. Der Stiko entzog in Österreich den juristischen Personen ein Vermögen von etwa 240 Mio. Reichsmark; was etwa zwei Drittel des Gesamtvermögens der erfassten Vereine entsprach.[1]
Literatur
Bearbeiten- Gretl Köfler Studie zur Tätigkeit des Stillhaltekommissars in Tirol-Vorarlberg.
- Verena Pawlowsky, Edith Leisch-Prost und Christian Klösch: Vereine im Nationalsozialismus (Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission, Bd. 21.1)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hitlers Kommissare: Sondergewalten in der nationalsozialistischen Diktatur - Google Books. In: books.google.de. Abgerufen am 12. November 2014.