Eine Wahlschablone[1] (in Österreich Stimmzettelschablone genannt[2]) ist ein Hilfsmittel, das es blinden beziehungsweise stark sehbehinderten Menschen bei geheimen Wahlen ermöglicht, die Stimme ohne Hilfe einer anderen Person abzugeben. Wahlschablonen gewährleisten somit ein barrierefreies Wählen.

Die obere Hälfte einer Schablone für die Wahl des deutschen Bundestags aus dem Jahr 2017. Der Wahlschein wird von rechts eingelegt. An den Stellen für die Stimmabgabe befinden sich mittig kreisrunde Aussparungen: Je zwei nebeneinander für Erst- und Zweitstimme und insgesamt neun untereinander für die einzelnen Parteien. Für die Zuordnung zu den Kandidaten und Parteien sind links und rechts von den Löchern die Ziffern 1–9 in Blindenschrift und geprägter Schwarzschrift aufgedruckt.
Wahlschablone für die Bundestagswahl 2017

Verwendung in Deutschland

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Nach § 45 Absatz 2 Bundeswahlordnung haben Blindenvereine vor Bundestagswahlen ein Anrecht auf Stimmzettelmuster, um rechtzeitig Wahlschablonen anfertigen und an die betroffenen Personen austeilen zu können. Zudem werden den Blindenvereinen laut § 50 Absatz 4 Bundeswahlgesetz die Kosten zur Herstellung der Schablonen erstattet.[3] Auch bei anderen Wahlen, wie Sozialwahlen[4][5], Europawahlen, Landtagswahlen[6] und Kommunalwahlen[7] werden Wahlschablonen eingesetzt.

Verwendung in Österreich

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In Österreich dürfen Wahlschablonen, hier Stimmzettel-Schablonen genannt,[2] von blinden oder stark sehbehinderten Wählern bei jeder Wahl verwendet werden und müssen diesen angeboten werden.

Vom Bundesministerium für Inneres heißt es dazu:

„Blinde oder stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können für die Stimmabgabe ein „Hilfsmittel zur Ermöglichung der selbständigen Wahlausübung“ (eine Stimmzettel-Schablone) verwenden. Jedes Wahllokal muss über Stimmzettel-Schablonen verfügen. […]

Wenn blinde oder stark sehbehinderte Personen nicht im Besitz einer Stimmzettel-Schablone sind, hat die Wahlleiterin oder der Wahlleiter gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine solche anzubieten.“[8]

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Einzelnachweise

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  1. In Deutschland auch Stimmzettelschablone genannt. Bundestagswahl: Hinweise für Blinde und zum barrierefreien Wählen (Memento vom 11. Oktober 2009 im Internet Archive). Pressemitteilung, 19. August 2009. In: bundeswahlleiter.de, abgerufen am 4. August 2017.
  2. a b § 75 Absatz 1 Nationalrats-Wahlordnung 1992. In: bmi.gv.at. Bundesministerium für Inneres, abgerufen am 26. Oktober 2016.
  3. Art. 1a (Änderung des Bundeswahlgesetzes) Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27. April 2002, BGBl. I S. 1467, 1468 (PDF; 67 kB).
  4. Barrierefreie Sozialwahlen 2011. (Memento vom 3. März 2011 im Internet Archive). In: dbsv.org. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, abgerufen am 4. August 2017.
  5. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bekanntmachung Nr. 16: Möglichkeiten der Wahl mit Wahlschablone für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler. (PDF) Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 4. August 2017.@1@2Vorlage:Toter Link/www.bmas.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  6. Informationen zu Wahlen in Sachsen-Anhalt für Menschen mit Seheinschränkung (Memento vom 25. Februar 2017 im Internet Archive). In: bsv-sachsen-anhalt.de. Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt, abgerufen am 4. August 2017.
  7. Iris Pelny: Erfurter Integrationsfirma fertigt bundesweite Wahlschablonen. In: wahlen-in-thueringen.de. Thüringer Allgemeine, 4. April 2012, abgerufen am 11. April 2012.
  8. Bundesministerium für Inneres: E-Learning für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016. In: bmi-elearning.at, abgerufen am 26. Oktober 2016 (nicht-öffentlich); vgl. ähnlich Bundesministerium für Inneres: Bundespräsidentenwahl 2016. Leitfaden für die Wiederholung des zweiten Wahlganges am 4. Dezember 2016. Erlass des Bundesministeriums für Inneres vom 7. Oktober 2016, Zahl: BMI-WA1220/0755-III/6/2016, S. 36 f.; aforms2web.at (PDF; 1,2 MB).