Studienstiftung des deutschen Volkes

staatliches Begabtenförderungswerk in Deutschland

Die Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. ist eine Institution zur Begabtenförderung in Deutschland, die an besonders begabte Studenten und Doktoranden Stipendien vergibt. Die Studienstiftung, Deutschlands größtes und ältestes Begabtenförderungswerk, ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Bonn, darüber hinaus unterhält sie ein Büro in Berlin. Finanziell wird die Studienstiftung vom Bund, den Ländern und Kommunen, von Stiftungen und Unternehmen sowie privaten Spendern[4] getragen. Im Jahr 2023 betrug der Haushalt der Studienstiftung knapp 126 Millionen Euro und sie förderte 14.888 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Seit ihrem Bestehen hat sie knapp 100.000 besonders begabte Studenten und Doktoranden unterstützt; Stand 2024 zählte sie mehr als 84.000 Alumni weltweit. Die Satzung definiert ihren Zweck folgendermaßen: „Die Studienstiftung fördert die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen (...)“.[5]

Studienstiftung des deutschen Volkes
Logo
Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 1925
Sitz Bonn
Zweck Förderung der Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen (...).[1]
Personen Michael Hoch (Präsident)[2], Annette Julius (Generalsekretärin)[2]
Beschäftigte ca. 200 (2024)[3]
Mitglieder 7 (2022)
Website www.studienstiftung.de

Die Aufnahme in die Studienstiftung ist sehr kompetitiv. Weniger als 0,4 % aller deutschen Studenten werden von der Studienstiftung gefördert. Seit April 2017 ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Schirmherr der Studienstiftung und setzt damit die Tradition der Bundespräsidenten seit Richard von Weizsäcker 1984 fort.[6]

Geschichte

Bearbeiten
 
Ehemaliges Logo mit Daidalos-Kopf

Im Jahr 1925 in Dresden zunächst als Abteilung innerhalb der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 erfolgte die Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.) in Köln. Zusätzlich zu den Förderprogrammen auf Bundesebene führt die Studienstiftung seit 2005 das Max Weber-Programm zur Hochbegabtenförderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz durch.

Aufnahme in die Studienstiftung

Bearbeiten

Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studenten und Doktoranden. Die Auswahl orientiert sich an dem Leitbild der Studienstiftung, das die Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung ausführt. Eine Aufnahme kann über verschiedene Wege erfolgen:

  1. Schulvorschlag: Die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer anderen Schulform mit gymnasialer Oberstufe kann pro 50 Abiturienten einen Schüler für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch gesellschaftliches Engagement hervorgetan hat. Die vorgeschlagenen Abiturienten besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem in Einzelgesprächen und Gruppendiskussionen die Förderungswürdigkeit der angehenden Studenten festgestellt wird. Von den Vorgeschlagenen wurden im Auswahljahr 2023 26,6 % in die Studienstiftung aufgenommen. Für die Aufnahme gibt es keine festen Aufnahmequoten.
  2. Vorschlag durch Hochschullehrer: Studenten an Universitäten und Fachhochschulen können direkt von Professoren für die Förderung vorgeschlagen werden. Es folgt auch hier ein Auswahlseminar. Im Auswahljahr 2023 wurden 40,8 % der so vorgeschlagenen Studenten aufgenommen.
  3. Prüfungsamtvorschlag: An Universitäten und Fachhochschulen kann pro 50 Studenten ein Student im zweiten Studienjahr vorgeschlagen werden. Ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, wobei eines der zwei Einzelgespräche fachnah gestaltet ist und die Studieninhalte und -schwerpunkte in den Blick nimmt. Im Jahr 2023 wurden 23,5 % der Vorgeschlagenen aufgenommen.
  4. Eine Selbstbewerbung für ein Stipendium ist seit Februar 2010[7] möglich. Studenten im ersten und zweiten Studiensemester können sich jeweils im Januar/Februar zum Auswahltest der Studienstiftung anmelden; der Test wird bundesweit in verschiedenen Testzentren angeboten. Das beste Drittel der Teilnehmenden erhält eine Einladung zum Auswahlseminar. Während durch den Auswahltest die kognitive Leistungsfähigkeit festgestellt wird, stehen beim Auswahlseminar neben den intellektuellen Fähigkeiten auch die Leistungsbereitschaft, ein breites Interessensspektrum, gesellschaftliches Engagement und soziale Kompetenz im Vordergrund, die durch persönliche Gespräche und Gruppendiskussionen ermittelt werden.
  5. Preisträger eines Bundes- oder Landeswettbewerbes bzw. Vorschlag durch ausgewählte Kooperationspartner: Preisträger bzw. Teilnehmer unterschiedlicher Wettbewerbe auf Bundes-, Landes- sowie internationaler Ebene (z. B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht, Jugend debattiert, Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade, Altsprachenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg Humanismus heute) werden in die Studienstiftung aufgenommen. Darüber hinaus können Kooperationspartner (z. B. die START-Stiftung oder das NRW-Zentrum für Talentförderung) Kandidaten für die Förderung vorschlagen.
  6. Vorschlag durch Alumni: Alumni der Studienstiftung können geeignete Studenten, die sie aus dem Schul- oder Hochschulunterricht persönlich kennen, für ein Stipendium vorschlagen.
  7. Musiker- oder Künstlerförderung: Studenten aus den Fächern Bildende Kunst, Musik und Darstellende Künste können von ihren Hochschulen nach einer hochschulinternen Vorauswahl für die Teilnahme an einem Auswahlseminar der Studienstiftung nominiert werden.
  8. Promotionsförderung: Fachlich exzellente[8] und gesellschaftlich engagierte Doktoranden können gemeinsam mit dem Betreuer einen Antrag auf die Förderung ihrer Promotion stellen. Voraussetzungen sind ein weit überdurchschnittliches Studium, breite Interessen und ein wissenschaftlich ausgesprochen anspruchsvolles und innovatives Promotionsprojekt.[9]

Geschieht die Aufnahme vor Abschluss des vierten Semesters, so gilt die Förderzusage in der Regel bis zum Ende des sechsten Studiensemesters. Ob die Förderung darüber hinaus verlängert wird, wird in der Regel auf der Grundlage der Studienleistungen der ersten vier Semester entschieden und dabei überprüft, ob die zu Beginn des Studiums aufgenommenen Stipendiaten in ihrem Fach und Jahrgang zu den besten 10 bis 15 % der Studenten gehören. In Zweifels- und Grenzfällen können dabei neben den Studienleistungen weitere Aspekte – etwa ein außergewöhnliches außerfachliches Engagement oder besondere persönliche Lebensumstände – den positiven Ausschlag für eine Weiterförderung geben. Nach erfolgreichem Antrag auf Weiterförderung wird die Förderung über das 6. Semester hinaus bis zum Studienabschluss (etwa Master oder Staatsexamen in Regelstudienzeit) zugesagt. 2023 wurden 93,5 % der Anträge auf Weiterförderung positiv entschieden.

Förderung

Bearbeiten

Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.

Finanzielle Förderung

Bearbeiten

Die finanzielle Förderung beläuft sich auf eine Studienkostenpauschale (im Jahr 2008 betrug diese 80 Euro/Monat, von 2011 bis 2013 150 Euro; im September 2013 wurde sie auf 300 Euro/Monat erhöht) sowie auf ein Grundstipendium, das sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, jedoch nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Seit Oktober 2006 wird außerdem das Vermögen des Stipendiaten auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Hinzu können weitere Komponenten kommen, etwa ein Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro im Monat für verheiratete Stipendiaten sowie eine Kinderbetreuungspauschale von 130 Euro monatlich für jedes Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Haushalt lebt.

Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1.450 Euro; hinzu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Die Höhe des Stipendiums wird gemäß Beschluss des BMBF in den Jahren 2024 und 2025 jeweils um weitere 100 Euro auf 1.750 Euro erhöht.

Doktoranden mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von monatlich 155 Euro für das erste und 50 Euro für jedes weitere Kind. Damit orientiert sich die finanzielle Förderung[10] an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).[11]

Seit September 2017 kann die Studienstiftung ihre Doktoranden mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung unterstützen: Doktoranden ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (die bei einem Teil der Geförderten etwa über eine Viertelstelle in Forschung und Lehre besteht) können nun eine Zuwendung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Versicherungskosten beantragen. Der Höchstbetrag für den Zuschuss liegt pro Person bei 100 Euro im Monat.

Auslandsaufenthalte werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszulagen und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zahlungen aus dem Stipendium steuerfrei.

Ideelle Förderung

Bearbeiten

Zum ideellen Förderprogramm gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die diese Aufgabe ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Die Stipendiaten müssen in den frühen Fachsemestern (i. d. R. bis zum Ende des vierten Fachsemesters) jedes Semester, danach jedes Jahr, einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement verfassen. Darüber hinaus haben die Geförderten und Alumni die Möglichkeit, eigene Tagungen und weitere Veranstaltungen selbständig zu entwickeln und umzusetzen.

Weitere Stipendienprogramme

Bearbeiten

Neben der regulären Förderung gibt es weitere Stipendienprogramme, die teils in Kooperation mit anderen Organisationen durchgeführt und finanziert werden. Diese gliedern sich in interne Programme, auf die sich nur Geförderte innerhalb der Studienstiftung (sowie teilweise Alumni) bewerben können sowie offene Programme, auf die sich auch Studenten außerhalb der Studienstiftung bewerben können. Bekannte offene Stipendienprogramme sind etwa das McCloy Academic Scholarship Program, das ERP-Stipendienprogramm, das Carlo-Schmid-Programm und das Mercator Kolleg für Internationale Aufgaben.[12]

Im musikalischen Bereich werden etwa in Kooperation mit dem Beethoven-Haus Residenzstipendien für junge durch die Studienstiftung geförderte Komponisten vergeben.[13]

  • 2023 erhielten 71,5 % der Stipendiaten ausschließlich eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro, 16,4 % ein Teilstipendium und 12,1 % ein Vollstipendium.[14]
  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes wurde 2023 zu rund 90 % aus öffentlichen Mitteln finanziert, wobei der größte Anteil vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt wurde.
  • Die Studienstiftung hat in den vergangenen Jahren den Anteil von Studenten aus nicht-akademischen Elternhäusern und von Studenten mit Migrationshintergrund gesteigert: Aktuell stammen 26 % der Stipendiaten aus einem nicht-akademischen Elternhaus und 20,4 % haben einen Migrationshintergrund
  • Der Anteil an Frauen in der Grundförderung lag 2022 bei 55,4 %, der Anteil der Frauen in der Promotionsförderung bei 49,8 %.
Jahr Geförderte in Studium und Promotion[15][16] Anzahl
Studenten
Deutschland[17][18]
Studium Promotion Gesamt
2007 8.438 1.080 9.518 1.941.405
2008 10.030 1.194 11.224 2.025.307
2009 11.482 1.211 12.693 2.121.178
2010 11.336 1.303 12.639 2.217.294
2011 11.123 1.350 12.473 2.380.974
2012 11.373 1.274 12.647 2.499.409
2013 11.195 1.273 12.468 2.616.881
2014 11.858 1.184 13.042 2.698.910
2015 12.158 1.141 13.299 2.757.799
2016 12.879 1.156 14.035 2.807.010
2017 12.749 1.202 13.951 2.844.978
2018 12.752 1.270 14.022 2.868.222
2019 12.953 1.321 14.427 2.891.049
2020 13.402 1.393 14.795 2.944.145
2021 14.241 1.426 15.667 2.941.915
2022 13.902 1.359 15.261 2.920.263
2023 13.626 1.262 14.888 2.869.500
Studierende- und Stipendiatenzahlen deutscher Hochschulen mit einem Stipendiatenanteil über 1 % (Stand: März 2023)[19]
Universität Studierende im
WS 2022/23
geförderte Studierende
Anzahl
geförderte Studierende
in %
Universitäten
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 29.147 657 2,25
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 24.187 348 1,44
Universität Mannheim 11.560 117 1,01
Universität Lübeck 5.931 60 1,01
Medizinische Hochschulen
Medizinische Hochschule Hannover 3.890 78 2,01
Charité Berlin 9.172 144 1,44
Private Hochschulen
Bucerius Law School 844 71 8,41
Hertie School of Governance 762 19 2,49
Zeppelin Universität Friedrichshafen 675 10 1,48
Universität Witten/Herdecke 3.011 38 1,2

Bekannte ehemalige Stipendiaten

Bearbeiten

Eine Übersicht bekannter ehemaliger Stipendiaten findet sich unter Liste ehemaliger Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Auszeichnungen

Bearbeiten

Neben ihren Stipendien vergibt die Studienstiftung verschiedene Auszeichnungen:[20]

  • Engagementpreis der Studienstiftung, seit 2014 bzw. 2015
  • Promotionspreis in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (Johannes-Zilkens-Promotionspreis), seit 2012
  • Promotionspreis in den Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften (Friedrich-Hirzebruch-Promotionspreis), seit 2014
  • Daidalos-Medaille und Daidalos-Münze, für besondere Verdienste um die Studienstiftung.

Die Promotionspreise werden nur für von der Studienstiftung geförderte Dissertationen vergeben.

Literatur

Bearbeiten
  • Anant Agarwala: Wie sich die Stipendiaten der Studienstiftung ändern. Die Spitze wird bunter. In: Die Zeit. 21/2016 (online).
  • Annette Julius: Vielfalt als Ressource – Programme und Maßnahmen der Studienstiftung im Hinblick auf unterrepräsentierte Gruppen. Beitrag zu den Ergebnissen der 2011/2012 durchgeführten Evaluierung der Auswahlverfahren der Studienstiftung. Bonn 2014.
  • Annette Julius: Persönlichkeiten fördern. In: Gerhard Roth, Manuel Hartung (Hrsg.): Ressource Begabung: Wie kann Deutschland sein Potenzial besser nutzen? Berlin University Press, Berlin 2013, ISBN 978-3-86280-053-7, S. 112–126.
  • Rolf-Ulrich Kunze: Die Studienstiftung des deutschen Volkes seit 1925. Zur Geschichte der Hochbegabtenförderung in Deutschland. Akademie-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003638-9 (studienstiftung.de (Memento vom 19. September 2016 im Internet Archive) [PDF; 412 kB]).
  • Thomas Ludwig: „Studenten sind nicht mehr Kinder reicher Leute.“ Die soziale Struktur der Studienstiftung seit 1925. In: Jahresbericht der Studienstiftung 2009. S. 105–121.
  • Thomas Röbke: Mit besten Empfehlungen: Wer ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes ergattert, ist fein raus – doch was tun, wenn niemand einen vorschlägt? In: Die Zeit. Nr. 33/2002 (online).
  • Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) der Universität Bonn: Evaluierung des Auswahlverfahrens der Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. Bonn 2012.

Studienstiftung und Zeitgeschichte

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Satzung der Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. Fassung vom 29. November 1996.
  2. a b [https://www.studienstiftung.de/organisationsstruktur/vorstand/ Vorstand |1= Studienstiftung des deutschen Volkes]
  3. [https://www.studienstiftung.de/kurzprofil "Studienstiftung des deutschen Volkes: Kurzprofil"]
  4. Jahresbericht 2017. (PDF) In: studienstiftung.de. Abgerufen am 15. April 2019.
  5. Satzung | Studienstiftung des deutschen Volkes. Abgerufen am 14. Januar 2024.
  6. Schirmherr. Studienstiftung des deutschen Volkes, 3. Juni 2018, abgerufen am 3. Juni 2018.
  7. Bewerbung und Auswahl – Selbstbewerbung mit Auswahltest. In: studienstiftung.de. Abgerufen am 15. April 2019.
  8. Förderung für Doktoranden. In: studienstiftung.de. Abgerufen am 19. September 2017.
  9. Bewerbung. In: studienstiftung.de. Abgerufen am 19. September 2017.
  10. Förderung für Promovierende – Finanzielle Förderung. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 15. April 2019.
  11. Allgemeiner Überblick zu Förderungsvoraussetzungen und Leistungen. In: stipendiumplus.de. Abgerufen am 15. März 2014.
  12. Stipendienprogramme. In: studienstiftung.de. Abgerufen am 15. März 2014.
  13. Förderung für Studierende – Komponistenresidenz. Studienstiftung des deutschen Volkes, 3. Juni 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Juni 2018; abgerufen am 3. Juni 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.studienstiftung.de
  14. Studienstiftung des deutschen Volkes (Hrsg.): Jahresbericht 2022. S. 179.
  15. Studenstiftung: Jahresbericht 2019. (PDF) S. 246, abgerufen am 18. Mai 2021.
  16. SDV: Geförderte in Studium und Promotion. (PDF; 4,35 MB) In: studienstiftung.de. S. 260, abgerufen am 4. Februar 2019.
  17. Anzahl der Studierenden in Deutschland – Insgesamt. Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 15. April 2019.
  18. Studierende nach Bundesländern und tiefer gegliederte Angaben.
  19. SDV: Studierenden- und Stipendiatenzahlen deutscher Universitäten und Hochschulen mit einem Stipendienanteil über 1 %. (PDF; 12,6 MB) In: studienstiftung.de. S. 172, abgerufen am 12. Juli 2024.
  20. Auszeichnungen auf der Website der Studienstiftung des deutschen Volkes (Abgerufen im Januar 2021).