Verfahren um jüdische Vermögen bei Schweizer Banken

Wiedergutmachungsprozess zur Entschädigung verlorener jüdischer Vermögen in der Schweiz in der Zeit von 1933 bis 1945
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Das Verfahren um die Vermögenswerte der jüdischen Opfer bei Schweizer Banken war ein Wiedergutmachungsprozess zur Entschädigung verlorener jüdischer Vermögen in der Schweiz in der Zeit von 1933 bis 1945.

Hintergrund

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1996 begann in den Vereinigten Staaten eine vom Jüdischen Weltkongress und Ed Fagan ausgelöste Diskussion über die Aktivitäten von Schweizer Banken während des Zweiten Weltkrieges. Die Organisation reklamierte eine Entschädigung für das stillschweigende Einbehalten nachrichtenloser jüdischer Depot- und Kontenvermögen. Weiterhin hatten die deutschen Nationalsozialisten enteignete Vermögenswerte in Form von Schmuck, Kunst und Devisen in der neutralen Schweiz „umgeschlagen“.

Die Banken weigerten sich, auf die Forderungen einzugehen und begründeten ihre Haltung mit einer Entschädigungszahlung von 1946/47 in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken (Pariser Reparationsabkommen, Abkommen über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz (1946)) und der bisherigen Freigabe von 55.000 Konten, rechtskräftigen Abweisungen weiterer Ansprüche vor deutschen und US-Gerichten in der Folgezeit, einem ungerechtfertigten Bereicherungsanspruch seitens der Holocaust-Organisationen auf erpresserische Weise sowie mit einer Rechtsunsicherheit, da weitere Ansprüche vor ausseramerikanischen Gerichten weiterhin möglich wären. Die offizielle Schweiz wies alle Ansprüche ab.

In der Folge wurden in den US-Bundesstaaten New York, New Jersey und Kalifornien Schweizer Produkte mit Boykott bedroht. Kalifornien etwa erliess 1999 den California’s Holocaust Victim Insurance Relief Act (HVIRA), ein Gesetz, das jeden Versicherer verpflichtete, detaillierte Informationen über seine Aktivitäten in Europa von 1920 bis 1945 zu liefern. Daraufhin einigten sich die beiden grössten Schweizer Banken UBS und Credit Suisse in einem Verfahren vor dem United States District Court in Brooklyn, New York gegen die Schweizer Banken 1998 (CV-96-4849 (8 431884) (0184W98 NB)) mit den Klägern auf eine Globallösung in der Höhe von 1,25 Milliarden US-Dollar. Das Verfahren basierte auf dem Alien Tort Claims Act von 1789. Nach einer Absichtserklärung vom 2. Mai 1996 wurde in verschiedenen Übereinkommen zwischen Januar 1999 und August 2000 das weitere Vorgehen festgehalten.[1]

Umsetzung

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In einer dreijährigen Untersuchung erfasste die erste so genannte Volcker-Kommission (ICEP)[2] nachrichtenlose Konten bei 254 Schweizer Handels-, Kantonal- und Privatbanken über einen Zeitraum von 60 Jahren. 4,1 Millionen Konten (60 Prozent der Gesamtzahl) wurden untersucht und 53.886 Konten mit relevantem Zusammenhang festgestellt. Bis November 1999 wurde in 1221 Fällen ein Buchwert von 22 Millionen Schweizer Franken zuerkannt. Die Entscheidung über die Einzelansprüche traf ein Claims Resolution Tribunal CRT. Das CRT beendete seine Tätigkeit 2012.[3]

Zur Klärung förderte die ICEP zudem eine Studie von Helen B. Junz über die Vermögenslage jüdischer Bevölkerung vor dem Krieg in Ländern der nationalsozialistischen Besatzung, Deutschland und Österreich, die zu dem Schluss kam, dass vor den Enteignungen 12,1 Milliarden US-Dollar jüdisches Vermögen vorlagen, davon 3 Milliarden in Barvermögen.

Am 13. Januar 2005 wurden zirka 2700 zusätzliche Namen von Kontoinhabern und zirka 400 zusätzliche Namen von Bevollmächtigten von Konten, deren Inhaber möglicherweise oder wahrscheinlich Opfer nationalsozialistischer Verfolgung waren, publiziert. Das CRT erhielt bis zu diesem Zeitpunkt 32.000 Anmeldungen von Opfern, die Vermögenswerte beanspruchten, und erkannte 338,5 Millionen US-Dollar zu.

Ansprüche an weitere europäische Länder und Unternehmen folgten diesen Modalitäten über die International Commission on Holocaust Era Insurance Claims.

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Felix E. Müller: Der Streit um die Holocaust-Gelder hat die Schweiz verändert In: Neue Zürcher Zeitung vom 12. August 2019
  2. Nicht zu verwechseln mit der zweiten, die ein anderes Thema hatte.
  3. Ein Beispiel für einen CRT-Entscheid: Dem früheren Senator der TH Darmstadt, Karl Jakob Mayer, geboren am 12. Oktober 1894 in Mainz, gestorben am 9. August 1976 in Buenos Aires, war von der nationalsozialistischen Hochschule sein Ehrentitel 1933 aberkannt worden, den er seit dem Wintersemester 1927/1928 führte. Dieser Beschluss wurde im Januar 2015 (sic) in einem summarischen Verfahren dieser TH zur Aufhebung von Depromotionen rückgängig gemacht. Mayer war nach einer weltweiten Flucht zunächst in Argentinien gelandet; 1947 wechselte er nach Dokumenten, einer brasilianischen Immigration Card, für eine gewisse Zeit nach Rio de Janeiro. Eine Enkelin hatte 2005 ein CRT-Verfahren angestrengt und konnte Familiendokumente über mehrere Generationen vorweisen. Das CRT erkannte am 31. August 2005 den Anspruch auf das grossväterliche Erbe an, bezogen auf Einlagen bei einer bestimmten Schweizer Bank; Nachforschungen bei weiteren Schweizer Banken wurden in Aussicht gestellt. Durch die Initiative der Enkelin, deren Name verborgen ist, ist nunmehr einiges aus dem Leben des Karl Jakob Mayer nach 1933 bekannt, dessen Frau aus einer zuvor sehr bekannten Darmstädter Familie stammte, welche bis zur Machtübergabe an die Nationalsozialisten als grosszügige Mäzenin, vor allem der TH, aufgetreten war. Auch über mehrere weitere, teilweise geflohene, Familienangehörige in auf- und absteigender Linie liegen dadurch Angaben vor, die allerdings in der Online-Fassung unkenntlich gemacht sind.