Drahtwort

Kurzadresse für das Telegrafenamt besonders von Unternehmen
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Das Drahtwort, auch Drahtanschrift genannt, ist eine Telegramm(kurz)adresse, die früher besonders von Unternehmen verwendet wurde. Das Telegrafenamt konnte aus der Liste der vergebenen Drahtwörter die Empfängeradresse zuordnen. Da bei der Gebührenabrechnung von Telegrammen die Anzahl der Wörter maßgeblich war, konnte sich der Absender so die kostspielige Übertragung der vollständigen Adresse ersparen. Neben dem „Fernruf“ (der Telefonnummer) und der Fernschreibernummer war das Drahtwort ein Standardbestandteil im Briefkopf eines Unternehmens.[1]

Werbeposter mit Telegrammadresse von „Mercurflug“.

Beispiele

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Statt der Adresse „Spazierstock- und Regenschirmfabrikation Pogge, Berlin-Grunewald, Chausseestraße 12–18“ lautete das Drahtwort nur kurz „poggeberlin“. Nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge eine Auswahl bekannter Beispiele:

Historische Gebühren

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Eine Telegramm-Kurzanschrift kostete sowohl 1974[2] als auch 1986[3] monatlich 5 DM.

Einzelnachweise

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  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. 1905, S. 121 (zeno.org).
  2. Telegrammordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 18 vom 28.02.1974, Seite 383)
  3. Telekommunikationsordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 58 vom 21.11.1986, Seite 1895)