Herrentunnel

Tunnel zwischen Lübeck und Travemünde
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Der Herrentunnel ist ein mautpflichtiger Straßentunnel, der im Zuge der Travemünder Landstraße (B 75/B 104) zwischen Lübeck und Travemünde die Trave unterquert.

Herrentunnel
Herrentunnel
Herrentunnel
Einfahrt der Röhre in Richtung Lübeck
Nutzung Straßentunnel
Verkehrsverbindung B 75/B 104
Ort Lübeck
Länge 866 m
Anzahl der Röhren zwei
Betrieb
Betreiber Herrentunnel Lübeck GmbH & Co. KG
Maut ja
Freigabe 26. August 2005
Lagekarte
Herrentunnel (Schleswig-Holstein)
Herrentunnel (Schleswig-Holstein)
Koordinaten
Portal 1 53° 54′ 16″ N, 10° 46′ 45″ O
Portal 2 53° 53′ 58″ N, 10° 46′ 4″ O
Einfahrt in den Herrentunnel
Mautstation am Südufer der Trave

Geschichte

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Der 866 Meter lange Tunnel mit zwei Röhren für je zwei Fahrstreifen wurde am 26. August 2005 eröffnet und ersetzte die sanierungsbedürftige Herrenbrücke von 1964, die 2006 abgerissen wurde.

Nach dem Warnowtunnel in Rostock, mit wesentlich höheren Gebühren, ist dieses das zweite allgemein mautpflichtige Verkehrsprojekt in Deutschland. Der Bau und Betrieb des Herrentunnels erfolgte zunächst wie auch beim Warnowtunnel im Rahmen einer Öffentlich-privaten Partnerschaft zwischen der Stadt Lübeck und den Gesellschaftern Hochtief Solutions über ihre Tochtergesellschaft Hochtief PPP Solutions und Bilfinger Project Investments.[1] Später wurden die Gesellschafter der HLKG die HOCHTIEF Solutions AG über ihre Tochtergesellschaft HOCHTIEF PPP Solutions GmbH und die DIF Infrastructure Fund (DIF) zu je 50 %.[2] Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lübeck. Die Gesamtkosten betrugen 176 Millionen Euro, wovon die Bundesrepublik Deutschland als Anschubfinanzierung 77 Millionen Euro beisteuerte. Zur Finanzierung war ursprünglich eine Maut von 1 DM für Pkw-Vielfahrer genehmigt worden.[3]

Der Verkehr durch den Tunnel ist durch die Eröffnung der Eric-Warburg-Brücke im Zuge der Lübecker Nordtangente deutlich entlastet worden.

Fußgänger, Radfahrer

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Im Gegensatz zur früheren Brücke ist der Tunnel für Radfahrer, Mofafahrer, Fußgänger und Reiter nicht freigegeben. Radfahrer, Mofafahrer und Fußgänger werden jedoch mit dem für den Nutzer kostenlosen Shuttle-Bus transportiert. Die Busse fahren von 5 Uhr bis 21 Uhr nach einem Fahrplan, der im Winter 2007/2008 einen 15-Minuten-Takt aufwies. Außerhalb dieser Zeiten besteht eine Rufbereitschaft. Für die Konzessionsdauer von 30 Jahren rechnet die Betreibergesellschaft mit Kosten von rund 30 Millionen Euro für den Busshuttle. Aufgrund dieser Kosten wird darüber nachgedacht, als Ersatz für den Shuttle-Verkehr eine Tunnel-Fahrspur umzubauen und einen kombinierten Rad- und Fußweg durch den Tunnel zu führen. Allerdings sind die 6-prozentige Steigung bzw. Gefälle nicht für alle Teilnehmer wie ältere Radfahrer und Rollstuhlfahrer leicht zu bewältigen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Radweg massiv von der Fahrbahn abgetrennt ist, um Kollisionen mit dem übrigen Verkehr zu vermeiden, andererseits dürfen die Fluchtmöglichkeiten für Kfz- und Radfahrer nicht blockiert werden.

Die Mautstelle liegt auf der südlichen, Lübecker Seite des Tunnels.

Verkehrsteilnehmer werden durch ein Mautschild von der Gebührenpflicht unterrichtet. Die genauen Tarife sind erst am Preisaushang der Zahlstelle zu erfahren, die für beide Fahrtrichtungen am Südufer der Trave liegt. Ein Wenden der Fahrzeuge ist nicht möglich.

Die in der Planungsphase angegebenen Nutzerzahlen haben sich nicht eingestellt. Die zuerst mit täglichen 45.000 Fahrzeugen geschätzte Zahl der Nutzer wurde bereits beim Vertragsabschluss 1999 auf 37.000 korrigiert. In den ersten Monaten nach der Freigabe zwischen August und Dezember 2005 gab es durchschnittlich nur 21.000 Mautzahler pro Tag, weil zahlreiche Kraftfahrer trotz höherer Betriebskosten den 5 Kilometer langen Umweg über die nahegelegene A 226 nahmen.[4] Weil auch im Jahr 2006 nicht die erwartete Zahl von Mautzahlern den Tunnel benutzte, wurde die Maut für eine einmalige Benutzung zum 1. Oktober 2006 von 0,90 Euro auf 1,10 Euro für eine einfache Fahrt bei Barzahlung erhöht.

Anfang 2008 kostete die Durchfahrt für bar bezahlte Pkw und Motorräder 1,20 Euro. Darüber hinaus gibt es Sondertarife für die Teilnahme an der automatischen Gebührenerhebung mittels der sogenannten Quick-Box und einen speziellen Tarif für Pendler und Vielfahrer. Hierbei waren für eine Durchfahrt 0,60 Euro zu zahlen.

Mit Verweis auf die gestiegenen Betriebskosten wurden unter anderem zum 1. Mai 2016 sowie zum 1. März 2019 die Preise erneut erhöht. Betroffen waren alle Fahrzeuge und Abrechnungsarten.[5] Seit dem 1. März 2022 liegt die Gebühr für PKW ohne Quick-Box bei 2,10 Euro pro Durchfahrt.[6]

Rechtlicher Hintergrund

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Das als F-Modell bezeichnete Public-Private-Partnership-Modell wird durch das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz[7] ermöglicht. Dabei findet nach § 2 eine Beleihung des Privaten statt, die ihm das Recht zur Mauterhebung einräumt.[8] Diese Art der Privatisierung kann als Dienstleistungskonzession qualifiziert werden.[8] Ihre rechtliche Grundlage findet die Maut für den Herrentunnel in der Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Herrentunnels.[9]

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Commons: Herrentunnel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Projekte nach dem F-Modell. VerkehrsInfrastruktur-FinanzierungsGesellschaft mbH, abgerufen am 23. November 2024.
  2. Betreiber – Herrentunnel Lübeck. Abgerufen am 23. November 2024.
  3. Thorsten Beckers: Die Realisierung von Projekten nach dem PPP-Ansatz bei Bundesfernstraßen. S. 164, abgerufen am 23. November 2024.
  4. Nathalie Klüver: Lübecker Prestigebau: Tunnelflop bringt Maut-Fans in Bedrängnis. Der Spiegel, 4. Oktober 2007, abgerufen am 10. April 2014.
  5. Anpassung der Mautgebühren zum 01.05.2016. Herrentunnel Lübeck, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. Mai 2016; abgerufen am 18. Mai 2016.
  6. Gebührentabelle – Herrentunnel Lübeck. Abgerufen am 23. November 2024.
  7. Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz. Bundesjustizministerium, abgerufen am 12. Januar 2017.
  8. a b Kämmerer: § 14 Privatisierung, Rn. 28. In: Ehlers/Fehling/Pünder (Hrsg.): Besonderes Verwaltungsrecht. 3.  Auflage. Band 1: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2012.
  9. Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Herrentunnels. Bundesjustizministerium, abgerufen am 12. Januar 2017.