Umgehungsverbot
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Der Begriff Umgehungsverbot bezeichnet
- allgemein eine Vorschrift, die die Umgehung einer Regel verbietet, im deutschen Recht zum Beispiel in § 306a des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder in § 42 der Abgabenordnung
- das Verbot, den gegnerischen Rechtsanwalt zu umgehen, siehe Umgehungsverbot (anwaltliches Berufsrecht).