BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen

Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. vertritt öffentliche, genossenschaftliche, private und kirchliche Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Mit rund 350 Mitgliedsunternehmen ist der Verband heute der älteste und größte wohnungswirtschaftliche Regionalverband der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.[2]

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.

Logo
Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 21. November 1897[1]
Sitz Berlin, Deutschland Deutschland
Leitung
  • Maren Kern
  • Klaus-Peter Hillebrand
Branche Wohnungswirtschaft
Website www.bbu.de

Mitgliedsunternehmen

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Die Mitgliedsunternehmen bewirtschaften etwa 1,1 Millionen Wohnungen (ca. 50 Prozent aller Mietwohnungen in Brandenburg und ca. 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin). Die Mitgliedsunternehmen des BBU sind wichtige Arbeit- und Auftraggeber in der Metropolregion Berlin/Brandenburg sowie Akteure des Stadtumbaus.

Der Verband

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Der BBU ist als Prüfungs- und Interessenverband ordentliches Mitglied im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.[3]

Interessenverband

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Der BBU ist ein Interessenverband zur Durchsetzung der Mitgliederinteressen gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.[4] Eine weitere Aufgabe ist die Information der Mitgliedsunternehmen zu politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, technischen bzw. statistischen Entwicklungen. Dazu stellt der BBU den Mitgliedsunternehmen u. a. Fachreferenten zur Verfügung.[5]

Der Verband gibt die Mitgliederzeitschrift BBU-Nachrichten heraus.

Prüfungsverband

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Der BBU ist ein genossenschaftlicher Prüfungsverband. Das gesetzliche Prüfungsrecht wurde dem BBU zuletzt am 15. Januar 1991 durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung für Berlin und für das Land Brandenburg erteilt. Jeweils rund 100 Genossenschaften in Berlin und Brandenburg werden vom Verband geprüft, betreut sowie beraten. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung (Jahresabschlussprüfung) besteht in Deutschland seit 1889 und ist damit die älteste Pflichtprüfung in Deutschland. Genossenschaften sind verpflichtet, Mitglied in einem Genossenschaftsverband (§ 54 GenG) zu sein. Dieser führt die jährliche Pflichtabschlussprüfung für sie durch. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung dient vor allem dazu, die Genossenschaftsmitglieder vor dem Verlust ihrer Einlagen bzw. vor Nachschüssen zu schützen und die Gläubiger der Genossenschaft vor Forderungsausfällen.[6][4]

Kooperation mit dem Land Berlin

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Im Rahmen des Landesenergieprogramms 2006–2010 unterzeichnete die BBU im Dezember 2007 eine Kooperationsvereinbarung mit Land Berlin zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen, Verbesserung des energetischen Gebäudezustands und Nutzung regenerativer Energieträger.[7] Eine neue Klimaschutzvereinbarung über einen „CO2-Deckel“ für Berlin wurde im September 2011 abgeschlossen, mit einer Laufzeit bis 2019.[8]

Kooperation mit dem Land Brandenburg

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Im Dezember 2011 hat der BBU eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zur Umsetzung der Ziele der Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg abgeschlossen. Sie beinhaltet die Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten zur Reduzierung der Energieverbräuche und zur Verminderung des CO2-Ausstoßes.

Beteiligungsunternehmen

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  • BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e. V.
  • BBT – Treuhandstelle des Verbandes Berliner und Brandenburgischer Wohnungsunternehmen GmbH
  • DOMUS AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • DOMUS CONSULT – Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH[9]
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Einzelnachweise

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  1. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. Der Prüfungsbereich. In: bbu.de. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  2. Isabell Jürgens: Wohnungspolitik: Wohnungsverband soll entmachtet werden. Die Berliner Linke will Landesgesellschaften aus der Lobby-Vertretung der Wohnungsunternehmen herauslösen – weil die ihr zu kritisch ist. In: www.morgenpost.de. Berliner Morgenpost, 15. November 2019, abgerufen am 27. Dezember 2021.
  3. Ordentliche Mitglieder: 15 Regionalverbände (Memento vom 26. Mai 2015 im Internet Archive), GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
  4. a b Fabian Tacke: Leitfaden zur Gründung und Organisation einer Mietergenossenschaft, in: Das SelbstBau-Modell: eine Mietergenossenschaft in Prenzlauer Berg, hrsg. von der Energiekontor GmbH, Red. Christof Hardebusch und Monika Schröder, Ch. Links Verlag, 1998, ISBN 978-3-86153-174-6, S. 81; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  5. BIK – Berliner Informationsstelle Klimaschutz. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. In: Berliner Energieagentur GmbH. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  6. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. Der Prüfungsbereich. In: bbu.de. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  7. Klimaschutz: Kooperationsvereinbarung mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), berlin.de
  8. Klimaschutz 2.0: Neue Klimaschutzvereinbarung mit der Wohnungswirtschaft, Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
  9. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. Töchter. In: www.bbu.de. Abgerufen am 24. Mai 2015.