Basisdaten[1]
Bestandszeitraum 1922–1952
Verwaltungssitz Sondershausen
Einwohner 71.918 (1939)
Gemeinden 71 (1939)
Lage des Landkreises Sondershausen in
Thüringen im Jahr 1922

Der Landkreis Sondershausen war von 1922 bis 1952 ein Landkreis in Thüringen. Der Kreissitz befand sich in Sondershausen. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zum Kyffhäuserkreis und zum Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen. In Schwarzburg-Sondershausen existierte bereits von 1850 bis 1912 der Verwaltungsbezirk Sondershausen und von 1912 bis 1922 der Kreis der Unterherrschaft mit Sitz in Sondershausen.

Geschichte

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Schwarzburg-Sondershausen

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Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen bestand im 19. Jahrhundert aus den drei räumlich getrennten Landesteilen Sondershausen, Arnstadt und Gehren. Der Landesteil Sondershausen bildete die Unterherrschaft, während die Landesteile Arnstadt und Gehren als Oberherrschaft bezeichnet wurden. Bei einer Neugliederung des Staatsgebietes im Jahre 1850 wurden in der Unterherrschaft die drei Verwaltungsbezirke Sondershausen, Ebeleben und Greußen gebildet.[2] Erster Landrat in Sondershausen war Adolf Gottschalck. Der Verwaltungsbezirk Greußen wurde 1858 wieder aufgelöst und auf die Bezirke Sondershausen und Ebeleben aufgeteilt.[3] Von 1882 bis 1897 war der Verwaltungsbezirk Ebeleben vorübergehend aufgehoben und während dieser Zeit bildete die gesamte Unterherrschaft den Verwaltungsbezirk Sondershausen.[4][5] Im Jahre 1910 umfasste der Verwaltungsbezirk Sondershausen 266 km² und hatte 26.868 Einwohner. 1912 wurde die Stadt Sondershausen kreisfrei und aus dem restlichen Gebiet der Unterherrschaft wurde der Kreis der Unterherrschaft gebildet, dessen Landratsamt seinen Sitz in Sondershausen hatte.[6][7]

1918 wurde aus dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen, der wiederum am 1. Mai 1920 im Land Thüringen aufging.

Land Thüringen

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Nachdem 1920 das neue Land Thüringen gegründet worden war, kam es 1922 zu einer umfassenden Gebietsreform. Der dabei gegründete Landkreis Sondershausen setzte sich zusammen aus

Erster Landrat wurde der Jurist August Reinbrecht, der bereits Landrat des Landratsamtes Frankenhausen gewesen war.[9]

Bei der Gebietsreform von 1950 in der DDR trat der Landkreis die Stadt Schlotheim sowie die Gemeinden Großmehlra, Hohenbergen, Keula, Kleinkeula, Körner, Mehrstedt, Menteroda, Obermehler und Urbach an den Landkreis Mühlhausen i. Th. ab. Gleichzeitig erhielt er vom Landkreis Bad Langensalza die Gemeinde Freienbessingen, vom Landkreis Nordhausen die Gemeinden Großberndten und Kleinberndten sowie vom Landkreis Weißensee die Gemeinden Frömmstedt, Grüningen, Herrnschwende, Kindelbrück, Nausiß, Niedertopfstedt, Oberbösa und Obertopfstedt.[10]

Die 2. Parteikonferenz der SED (9.–12. Juli 1952) löste eine Neustrukturierung der Gebiets- und Verwaltungsstruktur in der DDR aus. Im Ergebnis wurden die Länder auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und durch Bezirke ersetzt. Gleichzeitig wurde eine neue Kreisgliederung geschaffen:[11][8]

Einwohnerentwicklung

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Verwaltungsbezirk[12] Landkreis Sondershausen[1][13]
Jahr 1900 1910 1925 1933 1939 1946
Einwohner 24.965 26.868 72.164 73.152 71.918 101.315

Einwohnerzahlen der Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern (Stand 1939):[1]

Bad Frankenhausen 7.175
Greußen 3.478
Jecha 2.165
Oldisleben 2.433
Schlotheim 4.032
Sondershausen 10.907
Stockhausen 2.312

Städte und Gemeinden

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Im Jahre 1939 umfasste der Landkreis Sondershausen sieben Städte und 64 weitere Gemeinden:[1]

Landräte

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Einzelnachweise

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  1. a b c d Michael Rademacher: Sondershausen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  2. Gesetz über die Reorganisation der Staatsverwaltung vom 17. März 1850 (§14). In: Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 3. Stück, Nr. 6. Sondershausen 1850 (Digitalisat).
  3. Verordnung zur Aufhebung der Behörden des Bezirks Greußen vom 15. Dezember 1857. In: Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 28. Stück, Nr. 95. Sondershausen 1857 (Digitalisat).
  4. Gesetz zur Abänderung der Bezirksordnung vom 13. April 1881. In: Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 6. Stück, Nr. 7. Sondershausen 1881 (Digitalisat).
  5. Gesetz zur Wiederherstellung des früheren Verwaltungsbezirks Ebeleben vom 7. Juli 1897. In: Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 12. Stück, Nr. 13. Sondershausen 1897 (Digitalisat).
  6. Kreisordnung vom 6. April 1912. In: Gesetz-Sammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 21. Stück, Nr. 35. Sondershausen 1912 (Digitalisat).
  7. Verordnung zum Inkrafttreten der Kreisordnung vom 28. Juni 1912. In: Gesetz-Sammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 35. Stück, Nr. 59. Sondershausen 1912 (Digitalisat).
  8. a b gov.genealogy.net: Landkreis Sondershausen
  9. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Herausgegeben von Thomas Klein, Reihe B, Band 15: Thüringen, bearbeitet von Thomas Klein, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn, 1983, S.(394),(288)
  10. 1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen im Lande Thüringen vom 26. April 1950
  11. Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Thüringen vom 25. Juli 1952
  12. Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910. Abgerufen am 22. Mai 2009.
  13. Volkszählung 1946