Befehl (Eisenbahn)

schriftlicher Auftrag an den Triebfahrzeugführer eines Zuges, wenn vom Regelbetrieb abgewichen werden muss
(Weitergeleitet von Vorsichtsbefehl)

Ein Befehl (Abkürzung: Bef) ist im Eisenbahnbetrieb ein schriftlicher Auftrag des Fahrdienstleiters an den Triebfahrzeugführer eines Zuges. Ein Befehl wird verwendet, wenn eine situationsgerechte Signalisierung nicht möglich ist oder anderweitig vom Regelbetrieb abgewichen werden muss. In der Fahrdienstvorschrift ist festgelegt, in welchen Fällen ein Befehl ausgestellt werden muss.

Deutschland

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Befehlsvordruck DB AG, Vorderseite (nach 408.2411V01)
 
Befehlsvordruck DB AG, Rückseite

Eine durch Befehl zugelassene Zugfahrt ist eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag.

Rangierfahrten erhalten einen Befehl nur dann, wenn sie über das Signal Ra10 – Rangierhalttafel oder die Einfahrweiche, die erste Weiche eines Bahnhofs von der freien Strecke aus gesehen, hinaus rangieren wollen.

Ausfertigung und Übermittlung

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Der Fahrdienstleiter fertigt den Befehl aus, indem er den Befehlsvordruck ausfüllt. Anschließend übermittelt er den Befehl an den Triebfahrzeugführer. Die Übermittlung kann fernmündlich oder persönlich erfolgen. Eine elektronische Ausfertigung und Übermittlung (Digitaler Befehl) ist geplant.

Bei der fernmündlichen Übermittlung diktiert der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer den Befehl über Zugfunk oder über einen Fernsprecher an der Strecke. Der Triebfahrzeugführer füllt einen Befehlsvordruck gemäß den Anweisungen des Fahrdienstleiters aus und wiederholt die Angaben, bevor der Befehl mit Ausfüllen der Fußzeile gültig gemacht wird. Diese Übermittlungsart ist heutzutage am weitesten verbreitet.[1]

Bei der persönlichen Übermittlung überbringt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer den ausgefüllten Befehlsvordruck, der den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigt.

Digitaler Befehl

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Mit dem Ausdruck „Digitaler Befehl“ wird ein geplantes Verfahren der DB InfraGO bezeichnet, das die elektronische Ausfertigung und Übermittlung eines Befehls ermöglicht. Die möglichen Befehle sind die gleichen wie bei den anderen Übermittlungsarten. Der digitale Befehl soll die Ausfertigung und Übermittlung eines Befehls beschleunigen, Befehle übersichtlicher gestalten und es ermöglichen, schneller den gleichen Befehl an mehrere Züge zu übermitteln.[1]

Der Fahrdienstleiter kann in einer Webanwendung aus vorgefertigten Auswahllisten den Befehl erstellen. Die Anwendung überprüft ihn inhaltlich und legt ihn auf einem zentralen System ab. Nachfolgend wird ein Zugriffscode per Datenfunk an das Triebfahrzeug übertragen. Der Triebfahrzeugführer ruft den Befehl im Stillstand mittels Zugnummer und Zugriffscode auf einem mobilen Endgerät ab und übermittelt den Standort des Zuges elektronisch an den Fahrdienstleiter. Erst nachdem dieser bestätigt hat, dass der angegebene Standort mit den Anzeigen im Stellwerk übereinstimmt, kann der Triebfahrzeugführer den Inhalt des Befehls einsehen.[2] Der Befehl wird erst gültig, nachdem der Triebfahrzeugführer ihn quittiert hat.[2] Alle Vorgänge werden protokolliert.

Eine mündliche Kommunikation zwischen Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter ist nur noch in einigen Fällen erforderlich, beispielsweise bei ausgefallenem Datenfunk oder fehlgeschlagener Standortprüfung.[3] Als Rückfallebene für den digitalen Befehl dient die fernmündliche oder persönliche Übermittlung.[2]

Der digitale Befehl soll ab Januar 2025 auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm erprobt werden.[4] Ursprünglich war die Erprobung ab Dezember 2024 auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm und in mit ETCS L2oS ausgerüsteten Bereichen im Digitalen Knoten Stuttgart vorgesehen.[5][6]

Auftragsarten

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Deutsche Reichsbahn (bis Juni 2003)

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Die Deutsche Reichsbahn sah vier Befehlsarten vor. Drei im Geltungsbereich der Fahrdienstvorschrift (Befehle A–C) und einen im Geltungsbereich der Betriebsvorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst (Befehl N).

Der Befehl A hatte vier Abschnitte (a–d). Mit Befehl A wurde geregelt:

  • Befehl Aa: Ausfahrt aus einem Bahnhof ohne Ausfahrsignal
  • Befehl Ab: die Vorbeifahrt an Halt zeigenden, fehlenden oder gestörten Signalen
  • Befehl Ac: Ein- oder Weiterfahrt in oder durch einen Bahnhof oder andere Betriebsstellen ohne Hauptsignal
  • Befehl Ad sah vier standardisierte Gründe (1–4) vor:
    • Befehl Ad Nr. 1: außerplanmäßiger Halt vor einem Bahnübergang
    • Befehl Ad Nr. 2: außerplanmäßiger Halt an bestimmter Stelle zum Zwecke des Vorbeileitens eines Zuges oder Rangierabteilung mit Lademaßüberschreitung
    • Befehl Ad Nr. 3: Rangieren über eine Rangierhalttafel hinaus
    • Befehl Ad Nr. 4: offener Absatz für sonstige Aufträge, die nicht in Form vorgegeben sind

Der Befehl B wurde auf zweigleisigen Strecken erteilt, um Züge auf dem Gegengleis fahren zu lassen. Er hatte bei der DR fünf Abschnitte (a–e). Sie regelten einerseits Fahrten von Zügen, Sperrfahrten und Schiebeloks als auch deren Halt und Weiterfahrt auf dem falschen Gleis (Der Begriff falsches Gleis wurde später durch linkes Gleis bzw. Gegengleis ersetzt) und die vom Regelbetrieb abweichende Einfahrt in den nächsten Bahnhof.

  • Befehl Be war ein offener Absatz für sonstige Aufträge, die nicht in Form vorgegeben sind.

Der Befehl C ersetzte zunächst den vorherigen Vorsichtsbefehl, der bei der Deutschen Reichsbahn in der DDR auch wieder als Vorsichtsbefehl eingeführt wurde. Er forderte die genau definierte Herabsetzung der Geschwindigkeit oder Fahrt auf Sicht an genau bestimmten Stellen. In sechs Abschnitten (a–f) konnten mit dem Befehl C bzw. dem Vorsichtsbefehl folgende Aufträge und Hinweise gegeben werden:

  • Achtungssignal geben an Bahnübergängen
  • fehlende Bausignale
  • nach Oberleitungsschaden Ausschau halten
  • Gleise auf Befahrbarkeit erkunden
  • Zugbeeinflussungssysteme sind immer wirksam bzw. nicht wirksam
  • Befehl Cf war ein offener Absatz für sonstige Aufträge oder Hinweise, die nicht in Form vorgegeben sind

Der Befehl N galt nur im Vereinfachten Nebenbahndienst (VND). Er hatte sechs Abschnitte (a–f) und regelte Kreuzungen und Überholungen auf Zuglaufstellen sowie Halt und vorsichtige Einfahrt in Zuglaufstellen; zusätzlich konnten Zuglaufmeldungen beauftragt werden.

  • Befehl Nf war ein offener Absatz für sonstige Aufträge oder Hinweise, die nicht in Form vorgegeben sind.

Deutsche Bahn AG (Juni 2003 – heutzutage)

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Ein vorgegebener Grund für Befehl 12 sind Personen im Gleis

Der Befehlsvordruck enthält 14 Befehle, die einzeln oder gemeinsam erteilt werden können. Die zu erteilenden Befehle werden angekreuzt und ausgefüllt, alle nicht angekreuzten Aufträge sind nicht zu beachten und nicht zutreffendes ist zu streichen. Werden mehrere Befehle gemeinsam erteilt, ist es zulässig, diese auf einem einzigen Vordruck zu vermerken, sofern sie in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden können. Ist diese Reihenfolge nicht einzuhalten, müssen mehrere Vordrucke verwendet werden. Nachdem der Triebfahrzeugführer den Befehl vollständig abgearbeitet hat, muss der gesamte Vordruck ausgekreuzt und für nachweisliche Zwecke aufbewahrt werden, ohne dass die Angaben unleserlich werden.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wurde der Befehlsvordruck erstmals überarbeitet, um die Befehle auch für ETCS anwendbar zu machen und sie an die TSI anzupassen. 2015 wurde der Befehlsvordruck abermals überarbeitet und umfasste seitdem insgesamt 14 statt bisher 10 Aufträge:

  • Befehl 1: Einfahrt oder Weiterfahrt an einer Abzweig- oder Überleitstelle
  • Befehl 2: Vorbeifahrt an einer Halt gebietenden Stelle oder Weiterfahrt nach unzulässiger Vorbeifahrt an einer solchen Stelle
  • Befehl 3: Ausfahrt aus einem Bahnhof oder Bahnhofsteil
  • Befehl 4: Fahren auf dem Gegengleis
  • Befehl 5: Sperrfahrten (auch Schiebelokomotiven), die wieder in einen Bahnhof zurückkehren
  • Befehl 6: Weiterfahrt auf dem Gegengleis nach Vorbeifahrt an bestimmten Betriebsstellen
  • Befehl 7: Stelle, wo bei Fahren auf dem Gegengleis zu halten ist
  • Befehl 8: Sichern von Bahnübergängen
  • Befehl 9: LZB abschnittsweise abschalten
  • Befehl 10: Signalgeführt weiterfahren oder angegebene ETCS-Level oder -Betriebsart wählen
  • Befehl 11: Bis zur Langsamfahrstelle höchstens Fahrplangeschwindigkeit fahren
  • Befehl 12: Fahrt mit geringerer Geschwindigkeit (ggf. auf Sicht). Zusätzlich können detailliertere Aufträge in den Befehlen 12.1 bis 12.7 ergänzt sein.
  • Befehl 13: Entbindung vom Fahren auf Sicht
  • Befehl 14: Freitextfeld für anderweitige Aufträge oder Gründe von Befehl 12, die nicht auf der Rückseite aufgeführt sind.

Auf der Rückseite befinden sich zusätzlich die Befehle 14.1 bis 14.9 mit häufig vorkommenden Anordnungen sowie Befehl 14.35 zum Zurückziehen eines Befehls. Der Vordruck nach FV-NE Anlage 10 enthält zusätzlich die Befehle 21 bis 24, die Anweisungen für den Zugleitbetrieb beinhalten:

  • Befehl 21: Halt vor Trapeztafel
  • Befehl 22: Zugkreuzung/Überholung
  • Befehl 22.1: Einfahrt als erster oder zweiter Zug
  • Befehl 23.1/23.2: Ankunftsmeldung/Fahranfrage/Verlassensmeldung durchführen
  • Befehl 23.3: keine Ankunftsmeldung/Fahranfrage/Verlassensmeldung abgeben
  • Befehl 24: vorsichtige Einfahrt
  • Befehl 25: zusätzliches Freitextfeld

Auf der Rückseite aller Befehlsvordrucke – beim FV-NE-Befehl auf den Umschlagseiten 2 und 4 des Blocks – befindet sich eine Tabelle mit verschiedenen nummerierten Gründen inklusive deren zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, die Ursache einer Geschwindigkeitsbeschränkung sein können.

Österreich (ÖBB)

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In Österreich werden am Netz der Österreichischen Bundesbahnen der Allgemeine Befehl (A-Befehl) und der Vorsichtsbefehl (V-Befehl) unterschieden. Als V-Befehl gilt jeder Befehl im Zusammenhang mit Fahren auf Sicht und gestörten Eisenbahnkreuzungen (EK), alle anderen Befehle gelten als A-Befehl. Der Besondere Befehl (B-Befehl) regelte früher das Befahren des falschen Gleises auf zweigleisigen Strecken mit Richtungsbetrieb, wurde aber mit der österreichweiten Ausrüstung der Strecken mit Gleiswechselbetrieb aus den Vorschriften gestrichen. Darüber hinaus gibt es noch den ETCS-Befehl, der der in der TSI „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ vorgegebenen Form entspricht und ausschließlich auf Strecken, welche mit dem Zugbeeinflussungssystem ETCS ausgerüstet sind, angewendet wird.

Die Nummerierung der Befehle ist im Regelwerk 30.04.19 (Betriebliche Drucksorten) geregelt und variiert je nach Betriebsform der Strecke.

Sammelbefehl – Drucksorte V3-216-2

  • 1. Untaugliche Signale
  • 2. Fahren auf Sicht
  • 3. Langsamfahren (inkl. Gültigkeit)
  • 4. LA ID in/außer Kraft
  • 5. Gestörte EK
  • 6. Schwungfahren
  • 7. Personen im Gleisbereich
  • 8. Befehl ohne Vordruck

Sammelbefehl für vereinfachten Fernbedienbereich – Drucksorte V3-16

  • 1. Untaugliche Signale
  • 2. Fahren auf Sicht
  • 3. Gestörte Weiche
  • 4. Gestörte EK

Sammelbefehl für Zugleitbereich – Drucksorte V3-116

  • 1. Untaugliche Signale
  • 2. Rückfallweiche
  • 3. Fahren auf Sicht
  • 4. Langsamfahren
  • 5. La ID in/außer Kraft
  • 6. Gestörte EK
  • 7. Befehl ohne Vordruck

ETCS-Befehl – Drucksorte V3-216-1

  • 01. Erlaubnis zur Vorbeifahrt am EOA
  • 02. Erlaubnis zur Weiterfahrt nach einem TRIP
  • 03. Auftrag zum Verbleib im Stillstand
  • 04. Widerruf des schriftlichen ETCS-Befehl 03
  • 07. Erlaubnis zum Start in Staff Responsible

Ab der Fahrplanperiode 2025 sollen Befehle per Datenschnittstelle elektronisch übermittelt werden („elektronischer Befehl“).[7]

Polnische Staatsbahnen (PKP)

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Die polnische Instruktion der PKP über die Durchführung des Zugbetriebs, „Instrukcja o prowadzeniu ruchu pociągów“ Ir-1 (R-1), die polnische Fahrdienstvorschrift, verwendet in ihrer Ausgabe vom 17. Juli 2007 vier schriftliche Befehle:

  • Befehl „O“ (Fahrt mit verringerter Geschwindigkeit oder auf Sicht)
  • Befehl „S“ (Fahrt über Halt zeigende oder ungültige Signale)
  • Befehl „N“ (Fahrt auf dem linken Gleis)
  • Befehl „Nrob“ (eingleisiger Behelfsbetrieb)

Schweiz (SBB)

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In der ganzen Schweiz wird dasselbe Sammelformular verwendet. Es gibt 9 mögliche Befehle, die den europäischen Befehlen entsprechen. Es dürfen mehrere Befehle pro Seite verwendet werden. Folgende Befehle sind vorhanden:

  • Befehl 1: Vorbeifahrt am Ende der CAB-Fahrerlaubnis oder an Halt zeigenden Signalen
    • Wird dieser Befehl erteilt, so ist analog dem Verhalten mit Hilfssignal vorzugehen. Ebenso wird dieser Befehl verwendet, wenn das Signal „Nothalt auf Arbeitsstellen“ nicht ausgeschaltet werden kann
  • Befehl 2: Zustimmung zur Weiterfahrt nach TRIP
  • Befehl 3: Anordnung im Stillstand bleiben / Ende der Fahrerlaubnis
  • Befehl 4: Aufhebung eines protokollpflichtigen Befehls
  • Befehl 5: Verminderung der Geschwindigkeit
    • Grundsätzlich müssen Langsamfahrstellen mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden. Geschieht dies nicht, muss dieser Befehl abgegeben werden.
  • Befehl 6: Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal / Fahren mit Fahrt auf Sicht
  • Befehl 7: Zustimmung zur Fahrt in SR nach Zugvorbereitung
  • Befehl 8: Befahren einer gestörten Bahnübergangsanlage
  • Befehl 9: Fahrt mit eingeschränkter Stromversorgung

Europäischer Befehl

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Europäischer Befehl 1 – Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA aus der TSI OPE

Die TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (TSI OPE) definiert europaweit einheitliche Befehlsvordrucke für den Einsatz unter ETCS.[8] Sie enthält Vordrucke für folgende Situationen:[9]

  1. Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA
  2. Genehmigung zum Weiterfahren nach Trip
  3. Verpflichtung zum Verbleiben im Stillstand
  4. Widerruf eines Befehls
  5. Verpflichtung zum Fahren mit Geschwindigkeitsbeschränkung
  6. Verpflichtung zum Fahren auf Sicht
  7. Genehmigung zum Starten nach Vorbereiten einer Fahrt
  8. Genehmigung zum Befahren eines oder mehrerer defekter Bahnübergänge
  9. Verpflichtung zum Fahren mit eingeschränkter Fahrstromversorgung

Literatur

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  • Norwig, Björn; Kopitzki, Matthias; Gütschow, Adrian-Leander: Der Digitale Befehl: Prozessbeschleunigung und Arbeitserleichterung im Betrieb. In: Deine Bahn. Bahn Fachverlag GmbH, Februar 2023, ISSN 0948-7263, S. 34–37.
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  • Befehle 1–10 ersetzen ab Juni 2003 die Befehle A, B und C. In: BahnPraxis. Nr. 6. Unfallversicherung Bund und Bahn, 2003, S. 98 (uv-bund-bahn.de [PDF]).
  • PKP-Instruktion Ir-1 (R-1). In: kolej.krb.com. PKP Polskie Linie Kolejowe S.A., 2007; (polnisch).
  • Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV (Stand 2020). (PDF; 9,4 MB) In: bav.admin.ch. 1. Juli 2020, archiviert vom Original;.
  • Aktueller Vordruck 408.2411V01. (PDF; 2,6 MB) In: fahrweg.dbnetze.com. DB InfraGO AG (ehem. DB Netze), 10. Dezember 2017, S. 169;.

Einzelnachweise

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  1. a b Björn Norwig, Matthias Kopitzki, Adrian-Leander Gütschow: Der Digitale Befehl: Prozessbeschleunigung und Arbeitserleichterung im Betrieb. In: Deine Bahn. Nr. 2, Februar 2023, ISSN 0948-7263, S. 34–37 (online).
  2. a b c Betriebserprobung - Digitaler Befehl, Version 2.0. Abgerufen am 5. September 2024.
  3. Projekt „Digitaler Befehl“: Projektvorstellung. DB Netz AG, 20. Juli 2023, abgerufen am 5. September 2024.
  4. Florian Bitzer, Vincent Blateau, Frank Dietrich, Christian Lammerskitten, Bernd Lück, Frederik Schmalle, Sandra Schläfke, Thomas Vogel, Max-Leonhard von Schaper, Sven Wanstrath: Der Digitale Knoten Stuttgart zwischen Licht und Schatten. In: Der Eisenbahningenieur. Band 75, Nr. 3, März 2024, ISSN 0013-2810, S. 40–45 (PDF).
  5. Florian Bitzer, Vincent Blateau, Christian Lammerskitten, Bernd Lück, Rene Neuhäuser, Thomas Vogel, Jürgen Wurmthaler: Quo vadis Digitale Leit- und Sicherungstechnik? In: Der Eisenbahningenieur. Band 72, Nr. 11, November 2021, ISSN 0013-2810, S. 6–11 (PDF).
  6. Start des Digitalen Befehls als Prototyp-Betrieb im Digitalen Knoten Stuttgart ab dem 15.12.2024. In: dbnetze.com. DB Netz, 9. Februar 2023, abgerufen am 23. März 2024.
  7. Elektronischer Befehl. ÖBB-Infrastruktur AG, abgerufen am 27. Juli 2024.
  8. Johannes Müller, Lars Brune: Betriebsverfahren für Grenzbetriebsstrecken mit ETCS-Ausrüstung. In: Deine Bahn 3/2023. S. 14–21, abgerufen am 2. September 2024.
  9. Durchführungsverordnung (EU) 2019/773 der Kommission