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Förderprogramm Förderrichtlinien/
Geschäftsordnung
Antragseinreichung Bewilligte Anträge Abgelehnte Anträge Community-Wahl des Ausschusses Aktuelle Aktivitäten Zukunft des CPB
 
Wikimedia Deutschland – Community Projektbudget

Förderrichtlinien/Geschäftsordnung

 

Grundlagen

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Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25. Mai 2013

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Die Mitgliederversammlung dankt dem CPB-Ausschuss und erklärt die Amtszeit für beendet. Das CPB in seiner bisherigen Funktionsweise wird ausgesetzt, bis die Projektförderung in Zusammenarbeit mit der Community grundlegend reformiert wurde, um weiterhin eine gute und offene Förderung von Communityprojekten realisieren zu können. Solange können Projektanträge zu den gleichen Grundsätzen, wie sie im CPB galten, direkt bei Wikimedia Deutschland eingereicht werden. Die Entscheidung trifft der Vorstand nach Anhörung von zwei vom Präsidium bestellten sachverständigen Mitgliedern.

Außerdem wird der Vorstand beauftragt, bis Ende Juli 2013 eine Analyse der bisherigen CPB-Förderrunden zu erarbeiten, die mindestens Folgendes beinhaltet:

  1. eine Bestandsaufnahme aller bewilligten Projekte mit deren Status, erreichten Ergebnissen und aufgebrachten Mitteln,
  2. eine Bestandsaufnahme aller nicht bewilligten Projekte und ob sie durch andere Wege realisiert worden sind sowie
  3. eine detaillierte Bewertung des CPB-Prozesses und Ansatzes durch Fragen an Projektantragsteller, Communitys, Mitglieder des CPB-Ausschusses und andere relevante Beteiligte.
  4. eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die auf Basis der erarbeiteten Analyse Änderungsvorschläge erarbeitet und auf der nächsten Mitgliederversammlung vorstellt. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der für das Thema relevanten Interessengruppen (z. B. Communitys, Vereinsführung, Mitarbeiter, Projektdurchführer).

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. März 2011

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  1. Zur Unterstützung von Community-Initiativen zur Förderung freien Wissens wird ein ständiges Community-Projektbudget mit folgenden Grundsätzen etabliert:
    1. Über das Budget werden Initiativen gefördert, die geeignet sind, freies Wissen mit besonderem Schwerpunkt auf die Wikimedia-Projekte zu unterstützen.
    2. Initiativen werden auf Antrag gefördert. Die Mindestförderhöhe beträgt 5.000 Euro.
    3. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Initiative nicht vom Verein selbst umgesetzt wird.
    4. Antragsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person, die nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis (z. B. Anstellungsverhältnis) zum Verein steht.
    5. Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt zwei Mal im Jahr auf Basis aller zum jeweiligen Stichtag vorliegenden Anträge. Über die Zuweisung entscheidet der Vorstand auf Vorschlag des Budgetausschuss, für den folgende Festlegungen getroffen werden.
      1. Der Budgetausschuss besteht aus sieben Personen.
      2. Drei Mitglieder des Vereins werden per Fernwahl gewählt.
      3. Drei Mitglieder werden von der Community der Wikimedia-Projekte gewählt.
      4. Der Schatzmeister ist von Amts wegen stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses sowie bis zur Festlegung durch Geschäftsordnung des Budgetausschusses dessen Vorsitzender.
    6. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt ein Jahr.
    7. Entscheidungen trifft der Budgetausschuss mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
    8. Die Festlegung von Förderrichtlinien obliegt dem Budgetausschuss mit Zustimmung des Vorstands.
    9. Entscheidungen über die Zuweisung von Fördermitteln werden veröffentlicht.
    10. Der Budgetausschuss evaluiert und berichtet halbjährlich über seine Arbeit.
    11. Für das Jahr 2011 werden dem Community-Projektbudget 200.000 Euro aus den Mitteln des Vereins zur Verfügung gestellt. Für die Folgejahre sind dem Community-Projektbudget im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessene Beträge zuzuweisen.
    12. Für die Betreuung des Community-Projektbudget sind ausreichende Personalressourcen zu schaffen.
  2. Das bisherige Community-Budget wird mit einer Einzelfördergrenze von max. 4.999 Euro fortgeführt.

Förderrichtlinien

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Die folgenden Förderrichtlinien sind nach einem Beschluss des Präsidiums am 21. Februar 2012 in Kraft getreten.

Inhaltliche Regelungen und Auswahlkriterien

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1. Über das Community-Projektbudget (CPB) werden Initiativen gefördert, die geeignet sind, freies Wissen mit besonderem Schwerpunkt auf die Wikimedia-Projekte zu unterstützen.

Begründung: Wurde aus dem Beschluss der Mitgliederversammlung übernommen.

2. Inhaltliche Beschränkungen für die angemeldeten Projekte gibt es nicht. Die Grundregeln der Wikimedia-Projekte dürfen nicht verletzt werden.

Begründung: Die Intention des Beschlusses der Mitgliederversammlung war es, keine Beschränkungen vorzusehen.

3. Projekte, die inhaltlich vorhandenen Wikimedia-Projekten weitgehend entsprechen oder zum Ziel haben, bereits existierende Instrumente neu zu entwickeln, können nur dann für eine Förderung berücksichtigt werden, wenn sie die bestehenden Inhalte bzw. Instrumente nachhaltig verbessern oder einvernehmlich ersetzen.

Begründung: Im Sinne eines sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit CPB-Mitteln soll nicht der Aufbau von Konkurrenzprojekten oder Doppelangeboten gefördert werden. Wenn die Projektbetreiberin/der Projektbetreiber der Auffassung ist, dass ihre/seine Entwicklung eine wesentliche Verbesserung, Ergänzung bzw. Erweiterung vorhandener Projekte/Instrumente darstellt, hat sie/er dies mit den Autoren bzw. Betreibern der vorhandenen Projekte zu klären und ggf. einen gemeinschaftlichen Antrag einzureichen (Beispiele: Handbücher, Softwareentwicklungen).

4. Bevorzugte Berücksichtigung finden Projekte, die dazu geeignet sind, die Mitarbeit für unterrepräsentierte Nutzer- und Autorengruppen attraktiv zu gestalten.

Begründung: Neben der inhaltlichen Erweiterung der Wikimedia-Projekte und deren Verbesserung der Nutzbarkeit ist auch die Erweiterung des Autorenkreises und damit die Vergrößerung eines pluralistischen Angebots Ziel der CPB-Förderung.

5. Die Förderung von CPB-Projekten erfolgt nachrangig zu anderen existierenden Projektförderungen des Vereins (z. B. Stipendien, unmittelbare Vereinsprojekte, etc.).

Begründung: Die CPB-Projektförderung soll keine bestehenden Förderinstrumente ersetzen und in vollem Umfang für neue, zusätzliche Projekte zur Verfügung stehen.

6. Die Anträge sollten die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Arbeitsziele berücksichtigen.

Begründung: Die Mitgliederversammlung beschließt mit dem Haushalt Arbeitsziele. Das CPB sollte diese Ziele unterstützen.

Organisatorische Regelungen

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1. Initiativen werden nur auf Antrag gefördert.

Begründung: wichtige formale Voraussetzung

2. Die Mindestförderhöhe beträgt 5.000 Euro.

Begründung: Wurde aus dem Beschluss der Mitgliederversammlung übernommen.

3. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Initiative nicht vom Verein selbst umgesetzt wird.

Begründung: Wurde aus dem Beschluss der Mitgliederversammlung übernommen.

4. Antragsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person, die nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis (z. B. Anstellungsverhältnis) zum Verein steht oder während der aktuellen Ausschreibungszeit Mitglied im Präsidium des WMDE e. V. oder im gewählten Budgetausschuss ist.

Begründung: Wurde aus dem Beschluss der Mitgliederversammlung übernommen. Ergänzt um den Änderungsbeschluss der 9. Mitgliederversammlung.

5. Der Antrag muss auf dem zur Verfügung gestellten Formular eingereicht werden.

Begründung: erleichtert die Antragsbearbeitung und sichert eine Gleichbehandlung der Anträge

6. Das Formular muß vollständig ausgefüllt werden. Anträge, die fehlerhaft sind bzw. bei denen Informationen fehlen, werden aus formalen Gründen abgelehnt.

Begründung: Wichtige formale Voraussetzungen. Nur wenn alle Punkte ausgefüllt werden, kann eine Entscheidung getroffen werden.

7. Zu Beginn der Ausschreibung werden zwei Termine veröffentlicht.

7.1 Bis zum ersten Termin muss sich jeder potenzielle Antragsteller in die Antragsliste eintragen. Dies erfolgt durch Angabe des Projektnamens, Namen des Antragstellers und der E-Mail-Adresse. Es besteht aber keine Verpflichtung, den Antrag auch einzureichen. Umgekehrt werden aber Anträge, die nicht in der Antragsliste stehen, nicht angenommen. Die Antragsliste dient der Planung des Ausschusses.
7.2 Die gesamten Unterlagen müssen spätestens zu dem genannten zweiten Stichtag eingereicht werden. Dieser Stichtag wird als Ausschlussfrist verstanden, d. h. nach dem genannten Stichtag eingereichte Unterlagen werden im aktuellen Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt.
Begründung zu 7: Ergebnis der Besprechung vom 13.8.; bessere Planung der Arbeit des Ausschusses dadurch möglich
Begründung zu 7.1–2: Die erste Runde hat gezeigt, dass der Ausschuss für eine verlässliche und zeitgerechte Bearbeitung der Anträge eine grobe Planungsmöglichkeit hinsichtlich des Umfangs der zu erwartenden Anträge benötigt. Bis zum endgültigen Abgabetermin besteht die Möglichkeit zur Klärung formeller Fragen, so dass sich die anschließende Antragsberatung voll auf die inhaltlichen Aspekte konzentrieren kann.

8. Jeder Antragsteller hat bis zum zweiten Stichtag die Möglichkeit, seinen Antrag durch die Geschäftsstelle auf formelle Förderungsfähigkeit, insbesondere Vollständigkeit, prüfen zu lassen.

Begründung: Um insbesondere bei unerfahrenen Antragstellern eine Ablehnung aus formellen Gründen zu vermeiden und gleichzeitig die Bearbeitung durch den CPB-Ausschuss nicht zu verzögern, wird bei rechtzeitiger Einreichung hiermit die Chance einer ersten Rückkopplung durch die Geschäftsstelle angeboten. Diese Rückkopplung soll allerdings auf die Klärung formaler Fragen zu beschränkt bleiben, um den Beratungen des Ausschusses nicht vorzugreifen.

9. Es können auch Projektanträge ausländischer Antragsteller bewilligt werden. Die Projekte können sich auch auf andere Länder als Deutschland beziehen. Der Antrag muss in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Begründung: Grundsätzlich wollen wir der weltweiten Wiki-Community die Möglichkeit geben, Projekte für das CPB vorzuschlagen. Wichtig ist dies insbesondere für die stärkere Zusammenarbeit im deutschsprachigen und/oder <internationalen?> Raum.

Finanzielle Regelungen

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1. Anträge ohne Kalkulation werden ohne weitere inhaltliche Prüfung abgelehnt.

Begründung: ohne Kalkulation keine Entscheidung möglich

2. Durch das Community-Projektbudget wird ausschließlich eine Projektförderung gewährt. (Erläuterung:Projektförderung: Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich, zeitlich und finanziell abgrenzbar sind.) Eine institutionelle Förderung findet nicht statt. (Erläuterung: Institutionelle Förderung: Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers.)

Begründung: Institutionelle Förderungen sind Dauerförderungen mit langfristiger Mittelbindung, die dem Charakter der CPB-Projekte nicht entsprechen. Wenn in einem Projekt dauerhafte Kosten (z. B. Mieten, Gehälter) anfallen, müssen sie nach einer angemessenen Startphase des Projektes grundsätzlich von den Projektbetreibern selbst getragen bzw. erwirtschaftet werden.

3. Finanzierungsarten: Der vom Budgetausschuss bewilligte Betrag stellt die maximale Förderhöhe dar. Projekte können nach einer der nachstehend erläuterten Finanzierungsarten gefördert werden:

3.1 Vollfinanzierung: Dem Projektverantwortlichen werden alle nachgewiesenen Ausgaben bis zum festgelegten Höchstbetrag erstattet.
3.2 Anteilsfinanzierung: Bei Projekten, an deren Finanzierung auch andere beteiligt sind, erfolgt die Zuwendung z. B. als Anteil bzw. Prozentsatz der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei der vom Budgetausschuss festgelegte Höchstbetrag nicht überschritten werden kann. Erzielt das geförderte Projekt Einsparungen oder höhere Einnahmen, als zunächst absehbar war, müssen die Fördermittel anteilig zurückgezahlt werden.
3.3 Fehlbedarfsfinanzierung: Gefördert wird der Betrag, der die Lücke zwischen den nachgewiesenen Ausgaben einerseits und den Eigenmitteln sowie sonstigen Einnahmen des Zuwendungsempfängers andererseits schließt. Auch hier gilt der vom Budgetausschuss festgelegte Höchstbetrag.
Begründung: Herstellung von Planungssicherheit und Sicherung der verfügbaren Mittel für die nächste Antragsrunde.

4. Projekte, die Investitionsmittel z. B. für technische Ausrüstungen beantragt und bewilligt bekommen haben, erhalten diese grundsätzlich als Leihgabe des Vereins, d. h. nach Abschluss der Nutzung im Projekt sind sie an die Geschäftsstelle des Vereins zurückzugeben. Über einen eventuellen Erwerb zum Zeitwert kann mit der Geschäftsstelle eine Vereinbarung getroffen werden. Mittel aus solchen Veräußerungen fließen an das Projektbudget zurück.

Begründung: Geräte halten häufig länger als die Projektdauer und sollen in solchen Fällen im Anschluss an das Projekt auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden können.

Siehe auch

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Geschäftsordnung für den Community-Projekt-Budgetausschuss

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Die folgende Geschäftsordnung ist nach einem Beschluss des Präsidiums am 21. Februar 2012 in Kraft getreten.

Die Mitgliederversammlung des Wikimedia Deutschland e. V. hat am 19. März 2011 beschlossen, ein ständiges Community-Projektbudget zu etablieren. Hierdurch sollen Community-Initiativen zur Förderung Freien Wissens unterstützt werden. Über die Zuweisung von Fördermitteln entscheidet der Vereinsvorstand mit Präsidiumsvorbehalt auf Vorschlag eines Budgetausschusses, der nach den Maßgaben der Mitgliederversammlung gewählt wurde und für dessen Arbeit die nachfolgende Geschäftsordnung gilt:

Interne Organisation

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1. Der Vorsitzende wird in der ersten Sitzung von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt 1 Jahr.

Begründung: Entnahme aus dem Beschluss der Mitgliederversammlung

2. Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen mit einer Frist von 14 Tagen ein und leitet diese. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizulegen. Die Mitglieder des Ausschusses haben das Recht, weitere Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Ergänzend können bei Bedarf Telefonkonferenzen einberufen werden; über die Ergebnisse aller Sitzungen und Telefonkonferenzen wird ein Protokoll angefertigt. Die Protokollantin bzw. der Protokollant wird zu Beginn der Sitzung von den Sitzungsteilnehmern gewählt.

Begründung: ordnungsgemäße Geschäftsführung im CPB

3. Alle Protokolle werden der Vereinsöffentlichkeit in geeigneter Weise (bsp. durch Veröffentlichung im Forum) und zeitnah (max. 1 Woche nach Protokollerstellung) durch vollständige Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Begründung: laut A5 auf der 9. Mitgliederversammlung

4. Auf gremieninternen Antrag und Mehrheit der Mitglieder der Budgetausschusses können sensible Teile der Sitzung als vertraulich deklariert werden. Für diese entfällt die Veröffentlichungspflicht nach 3); Antrag mit Abstimmungsergebnis und Behandlung und die Begründung für die Vertraulichkeit müssen jedoch im Protokoll Erwähnung finden und als vertraulich gekennzeichnet sein.

Begründung: laut A5 auf der 9. Mitgliederversammlung

5. Die Veröffentlichung von als vertraulich eingestuften Punkten soll bei Wegfall des Grundes für die Vertraulichkeit nachgeholt werden.

Begründung: laut A5 auf der 9. Mitgliederversammlung

6. Beschlüsse des Ausschusses werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder persönlich oder per Stimmbotschaft an der Abstimmung teilnimmt.

Begründung: Angesichts der von der Mitgliederversammlung bestimmten unterschiedlichen Zusammensetzung des CPB sollen Einzel- oder Minderheitenentscheidungen vermieden werden.

7. Für die Erstattung von Auslagen für Mitglieder des Budgetausschusses und eingeladenen Gästen gelten die entsprechenden Regelungen der Geschäftsordnung des Vereins.

Begründung: Gleichbehandlung

8. Mitglieder sind bei Anträgen, die von ihnen selber oder von mit ihnen verbundenen Mitgliedern/Institutionen gestellt werden, befangen. Sie dürfen an der internen Beratung des Ausschusses und dessen Beschlussfassung nicht mitwirken. Der Ausschluss von Mitgliedern an der Beschlussfassung wegen Befangenheit hat keinen Einfluss auf die Beschlussfähigkeit des Ausschusses. Die Regelungen der Geschäftsordnung des Vereins über den Umgang mit Interessenkonflikten finden analoge Anwendung.

Begründung: Verhinderung von Interessenkonflikten und Einflussnahmen; Regelungen in der Geschäftsordnung des Vereins sind umfassend.

9. Der Ausschuss wird in seiner Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt.

Begründung: Erleichterung für Antragsteller und Ausschuss

10. Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Antragstellung werden vom Vorstand auf Vorschlag des Ausschusses Förderrichtlinien erlassen und der Umfang einzureichender Unterlagen festgelegt.

Begründung: Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen

Antragsbearbeitung

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1. Anträge auf Förderung werden bei der Geschäftsstelle des Vereins eingereicht. Die Geschäftsstelle prüft die Anträge nach formalen Kriterien, nimmt ggf. bei Unklarheiten, insbesondere unvollständigen Unterlagen, Kontakt mit den Antragstellern auf und stellt die Unterlagen unverzüglich ins interne Arbeitswiki des Budgetausschusses. Die formale Vorprüfung durch die Geschäftsstelle ist ein Angebot und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Anträge rechtzeitig vor dem Stichtag eingereicht werden. Anträge, die erst am letzten Tag eingereicht werden, können diese Vorprüfungsmöglichkeit nicht nutzen.

Begründung: Es soll vermieden werden, dass über Anträge aus formalen Gründen nicht entschieden werden kann. Erfahrungen des ersten Durchgangs zeigen, dass Antragsteller teilweise Unterstützung benötigen. Sobald die Anträge und Unterlagen im Arbeitswiki des Budgetausschusses stehen, können sie von den Ausschussmitgliedern bereits bearbeitet werden.

2. Der Budgetausschuss bestimmt aus seiner Mitte für jeden Antrag eine Berichterstatterin / einen Berichterstatter. Sie/er nimmt eine erste Begutachtung des Antrags vor, nimmt bei eventuellen inhaltlichen Unklarheiten Kontakt mit den Antragstellern auf und stellt ein Erstvotum ins interne CPB-Arbeitswiki. Soweit es anhand der eingereichten Unterlagen möglich ist, geben die Ausschussmitglieder im Arbeitswiki jeweils ein Kurzvotum zu den Anträgen ab. Der Ausschuss kann bei Bedarf weitere Auskünfte oder Unterlagen von den Antragstellern anfordern.

3. Im Rahmen einer Sitzung / einer Telefonkonferenz beschließt der Ausschuss über
3.1. im weiteren Verfahren zu berücksichtigende Anträge
3.2. im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigende Anträge
3.3. Zweifelsfälle

4. Den Antragstellern der unter 3.1 eingeordneten Anträge wird eine persönliche Vorstellung ihrer Projekte vor dem Budgetausschuss angeboten. Bei Zweifelsfällen (3.3) versuchen die Berichterstatterin bzw. der Berichterstatter und/oder der Ausschussvorsitzende formelle und inhaltliche Fragen umgehend mit den Antragstellern, der Geschäftsstelle oder dem Vorstand zu klären.

5. Einladungen erfolgen über die Geschäftsstelle.

Begründung zu 2.-5.: Verfahren beschleunigt die Bearbeitung und gewährleistet eine geordnete Kommunikation mit den Antragstellern.

6. Unmittelbar nach Abschluss der Präsentationen entscheidet der Ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung über die für eine Förderung in Frage kommenden Projektanträge und erarbeitet einen begründeten Entscheidungsvorschlag für den Vorstand.

Begründung: zeitnahe Entscheidung und Entscheidungsbegründung

7. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien. Soweit die Antragslage es qualitativ und quantitativ ermöglicht, sollen die geförderten Projekte die inhaltliche Vielfalt der engagierten Community widerspiegeln. Daher ist anzustreben, dass sich die jährlichen Fördermittel auf mindestens 8 verschiedene Projekte verteilen.

Begründung: Die Förderung von nur ein oder zwei Großprojekten könnte die Motivation der Community, sich mit kleineren Projekten zu bewerben, verringern. Es soll mit dem CPB die Vielfalt der engagierten Community gewahrt bleiben.

8. Die Ergebnisse des Ausschusses werden dem Vorstand umgehend zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung: Der Vorstand muss seine abschließende Entscheidung kurzfristig treffen können, um die Antragsteller zeitnah zu informieren.

Berichterstattung und Evaluation

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1. Der Budgetausschuss evaluiert seine Arbeit regelmäßig (jährlich).

Begründung:

2. Er erstellt nach jeder Vergaberunde einen umfassenden Bericht an den Vorstand und gibt eine Empfehlung zu Art und Umfang der anschließenden Veröffentlichung ab.

Begründung:

3. Alle Anträge zum Community-Projektbudget (CPB) sind nach Entscheidung durch den Projektausschuss und Übergabe an das Präsidium zu veröffentlichen. Die Förderrichtlinien werden entsprechend ergänzt. Abgelehnte Anträge können auf Wunsch der Antragsteller auch anonym veröffentlicht werden.

Begründung: laut Änderungsantrag auf der 9. Mitgliederversammlung