Abkürzung: WP:LAE, WP:LE

Diese Seite erklärt, unter welchen Bedingungen ein Löschantrag – vom Antragsteller oder auch jedem anderen Benutzer – entfernt und auf den Löschkandidaten vorzeitig als erledigt markiert werden kann.

Über Löschanträge wird auf einer Seite der Wikipedia:Löschkandidaten eine sieben Tage dauernde Diskussion geführt; danach entscheidet normalerweise ein Administrator anhand der vorgebrachten Argumente, ob der Artikel gelöscht wird (siehe Wikipedia:Löschregeln). Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass es Fälle gibt, in denen es sinnvoll oder geboten ist, die Löschdebatte zu einem Artikel bereits vorher zu beenden. Andererseits kann eine fortdauernde Löschdiskussion auch zur deutlichen Verbesserung des Artikels führen und die vorzeitige Beendigung kontraproduktiv sein.

Anlässe

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  • Fall 1: Die Begründung des Löschantrags trifft eindeutig nicht oder nicht mehr zu. Dieser Fall kann etwa eintreten, wenn der Artikel zwischenzeitlich entscheidend verbessert wurde oder sich eine deutlich überwiegende Anzahl Diskutanten mit gewichtigen Argumenten gegen eine Löschung ausspricht.
  • Fall 2: Der Löschantrag war nicht hinreichend begründet. Das ist der Fall,
    • a) wenn die Begründung für den Löschantrag nicht angegeben wird oder unzureichend ist (zum Beispiel „Der Artikel ist Mist“ oder „Der Artikel ist unstrukturiert“),
    • b) wenn es um Relevanzkriterien geht, beispielsweise bei einer bedeutenden Person oder einem Ereignis, welche dem Antragsteller nicht bekannt waren, oder bei einer Personengruppe, deren grundsätzliche enzyklopädische Relevanz bereits ausdiskutiert wurde (vgl. Themendiskussion), oder
    • c) bei offenkundigen Scherzanträgen. Solche Löschanträge können ohne weitere Diskussion entfernt werden.
  • Fall 3: Die Löschung eines Artikels wurde bereits früher diskutiert und per Administratorentscheidung abgelehnt. Damit ist entsprechend unseren Löschregeln eine erneute Diskussion grundsätzlich überflüssig, sofern es keine neuen Argumente für einen Löschantrag gibt.

Vorgehensweise

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  • In den o. a. Fällen kann, ja sollte der Löschantrag aus dem entsprechenden Artikel entfernt werden. Dies muss allerdings unbedingt in der Löschdiskussion vermerkt und kurz begründet werden. Dieses Verfahren bedeutet keineswegs ein Beenden der Löschdiskussion im Sinne eines „Abwürgens“, sondern dient dem effizienteren Arbeiten.
  • Wenn jedoch ein Benutzer (auch der ursprüngliche Antragsteller, falls dieser trotz der Diskussion bei seiner Auffassung bleibt) der Entscheidung, den Antragstext aus dem Artikel zu entfernen, nicht zustimmt, ist er berechtigt, ihn auch wieder einzufügen; allerdings sollte er dafür gute Gründe haben und diese in der Löschdiskussion auch darstellen. In diesem Fall sollte der Text nicht wieder sofort entfernt werden, die Angelegenheit ist dann auszudiskutieren. Keinesfalls sollte ein Einfügen oder Entfernen als Teil der Löschdiskussion missbraucht werden.
  • Dieses Verfahren hat nichts mit den Administrator-Rechten zu tun. Jeder Benutzer, der hier ernsthaft mitarbeitet und genug Erfahrung besitzt, um die obigen Fälle erkennen und einordnen zu können, ist dazu in der Lage; in Zweifelsfällen sollte der Löschantrag im Artikel bleiben und die Entscheidung dem abarbeitenden Admin überlassen werden.
  • Ein Löschantrag kann auch vom Antragsteller selbst gemäß den obigen Regeln entfernt („zurückgezogen“) werden. Sonderrechte ergeben sich dadurch nicht. Insbesondere kann der Löschantrag durch andere Benutzer jederzeit gemäß den obigen Regeln wieder eingefügt werden, dies sollte jedoch nur unter dem Namen des Wiedereinfügenden und ggf. mit neuer Begründung geschehen.
  • Wurde in einer Löschdiskussion ein Löschantrag entfernt, wird die entsprechende Diskussion häufig mit LAE (Löschantrag entfernt) gekennzeichnet. LAZ (Löschantrag zurückgezogen) wird verwendet, wenn in einer Löschdiskussion ein Löschantrag vom Antragsteller selbst entfernt wird. Damit ist LAZ ein Spezialfall von LAE.
  • Da die Argumente der Löschdiskussionen für spätere Bearbeitungen oder vor Stellung neuer Löschanträge nützlich sein können, sollte die Entfernung des Löschantrags auf der Diskussionsseite des betroffenen Artikels durch den Textbaustein {{Löschantrag entfernt}} kenntlich gemacht werden.
    Beispiel: {{Löschantrag entfernt|27. Dezember 2024|ARTIKELNAME (LAE)}} ergibt:

Damit der Link funktioniert, ist das Datum der Löschantragstellung einzutragen und „ARTIKELNAME (LAE)“ durch die auf der Löschdiskussionsseite verwendete Überschrift zu ersetzen.

  • Insbesondere neue Autoren könnten durch ungerechtfertigte Löschhinweise in ihren Artikeln abgeschreckt und vergrault werden, wie im Fall der „Affäre Hassenstein“. (Fall 2)
  • Löschantragsteller werden oft unberechtigt angegriffen, wenn der entsprechende Artikel zwischenzeitlich signifikant verbessert wurde und andere Benutzer, die dessen Versionsgeschichte nicht beachtet haben, dort (immer noch) einen Löschantrag entdecken (Fall 1).