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Es geht um folgende Artikel

Alle drei tragen im Endefekt den gleichen Namen, haben Unterschiedliche Bedeutungen. Hier würde ich empfehlen, dass alle zu Klammer-Lemmatas gemacht werden und eine BKS auf Persona non grata gesetzt wird, welches auf die drei verlinkt. Alternativ Lemmatas habe ich oben in Klammern gesetzt. Auch würde ich den Film auf Persona non grata (Film 2005) verschieben, da 2015 ein japanischer Film mit selbigen Titel erschien. (siehe dazu http://www.av-visionen.de/vertrieb.php?order=21&t=realfilm&alpha=P&search=&page=0&art=6392 ) Eigentlich sollte Mehrdeutiges über eine BKS geregelt werden, in dem Fall ist das nicht geschehen. Ich will da jetzt aber nicht vorpreschen und stelle dies daher hier mal zur Diskussion. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 19:07, 11. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Eine BKS wäre angebracht, aber ich denke, hier wäre eine BKL II sinnvoll, da der juristische Begriff vermutlich weit überwiegend das ist, was ein Leser sucht. Zumindest haben die Zeitschrift und der Film in den letzten 90 Tagen zusammen etwa 500 Aufrufe, der Begriff allein über 22.000. Da das Magazin anders geschrieben wird als der juristische Begriff, ist ein Klammerspezifikator überflüssig.
Was die Filme betrifft: Der polnische ist von 2005, der japanische von 2015. Das sollte man im jeweiligen Lemma festhalten, ja. In der BKS könnte man beim japanischen Film dazuschreiben, dass er von Chiune Sugihara handelt, solange wir keinen Artikel zum Film haben. -- Perrak (Disk) 19:24, 11. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]
+1 zur Anlage von BKL II--Fraoch 20:20, 11. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

BKL II ist eingerichtet, Film auf Persona non grata (2005) verschoben. -- Perrak (Disk) 13:19, 25. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]