Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2018/01

Freigabeverfahren eines noch urheberrechtlich geschützten Werkes durch den Erben ?

Kann jemand diese Frage beantworten? Danke, Brunswyk (Diskussion) 13:28, 6. Jan. 2018 (CET)

:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Brunswyk (Diskussion) 13:56, 6. Jan. 2018 (CET)

Signierte Kunstpostkarte

Ich habe eine Frage: Ich habe eine von einem verstorbenen Künstler signierte Kunstpostkarte gekauft. Diese würde ich gern in den Artikel des Künstlers einbinden. Der Erbe des damaligen Besitzers des Verlags, in dem die Kunstpostkarte erschienen ist, teilte auf meine Anfrage mit, er besitze die Rechte nicht. Der Künstler ist 1990 gestorben. Kann die Postkarte für den Artikel verwendet werden? Vielen Dank für eine Prüfung sagt: amras.wi

@Amras wi: Kommt drauf an, ..
  • .. ob der Erbe Alleinerbe des Verlages ist (oder für alle Erben spricht)
  • .. welche Rechte der Verlag genau besitzt (wir benötigen den Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte)
  • .. und ob er breit ist eine entsprechende Bildfreigabe zu erteilen
Da das Bild erst in 43 Jahren gemeinfrei wird, brauchen wir auf jeden Fall eine reguläre Lizenz/Freigabe.
Die Unterschrift selbst ist nicht schutzfähig. // Martin K. (Diskussion) 12:07, 8. Jan. 2018 (CET)
Der Erbe des Verlagsbesitzers hat ja laut Fragesteller schon mitgeteilt, dass er die Rechte nicht besitze. Damit wären wohl die Erben des Künstlers ausfindig zu machen und um eine Freigabe zu ersuchen. Gestumblindi 13:19, 8. Jan. 2018 (CET)
Uh, sorry. Das "nicht" hatte ich überlesen. In diesem Fall geht natürlich nichts ohne die Zustimmung der Erben des Künstlers. // Martin K. (Diskussion) 13:35, 8. Jan. 2018 (CET)

Vielen Dank, wegen ähnlich gelagerter Fälle beschäftige ich das Nachlassgericht inzwischen häufiger.
amras.wi

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:14, 11. Jan. 2018 (CET)

Dissertation Walter Kaufmann

Hi!

Benutzer:Pajz hat auf meine Bitte in WP:BIBR die Dissertation von Walter Kaufmann (Physiker) hochgeladen: Datei:Walter Kaufmann - Über die Bewegungen geschlagener Saiten, 1894.pdf

Er ist sich nicht sicher, ob man das so einfach nach Commons bringen darf, weil in den USA eine andere Rechtslage besteht. Aber es gibt von Kaufmann zum Beispiel diese Datei: commons:File:Die_elektromagnetische_Masse_des_Elektrons.djvu. Da steht gemeinfrei, weil Autor 70 Jahre tot (seit 1.1.2018) und in den USA gemeinfrei, weil vor dem 1.1.1923 erschienen. Das würde doch eigentlich auch auf die Diss. zutreffen.

Ich kenn mich da echt nicht aus. Kann sich das mal jemand bitte anschauen? -- DschungelfanInakt.Admins 19:07, 10. Jan. 2018 (CET)

Dschungelfan, na ja, gut, habe noch einmal nachgeschaut: Kann man schon auf Commons übertragen (wenn man die richtige Vorlage findet). War spontan nicht mehr sicher, ob das 1923er-Kriterium im URAA-Kontext unabhängig vom Veröffentlichungszeitpunkt in den USA ist. Siehe aber commons:Commons:URAA-restored copyrights#Preliminary tests: „No works published before 1 January 1923 anywhere in the world are in copyright in the US.“ (Eigene Hervorhebung.) Wenn dem so ist, steht dem Hochladen auf Commons auch nichts entgegen. — Pajz (Kontakt) 19:32, 10. Jan. 2018 (CET)
Super! Danke für's Nachschauen. :-) -- DschungelfanInakt.Admins 19:34, 10. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:13, 11. Jan. 2018 (CET)

In diesem Abschnitt der Disk zu Hypertext wird auf einen PDF-Scan der Zeitschrift Byte angegeben, der auch als Literatur in den Artikel eingefügt wurde, bislang noch ungesichtet, also nur für angemeldete Benutzer sichtbar. Die einfügende IP behauptet, das wäre Freeware, was ich eher nicht nachvollziehen kann. Könnte es wider erwarten sein, dass die IP recht hat, oder muss da gar ge-OS't werden? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:50, 11. Jan. 2018 (CET)

@Sänger: Wieso sollte ein Link auf eine externe Seite geoversighted werden müssen? Selbst wenn das dort eine Urheberrechtsverletzung wäre (was wir ohne weitere Informationen nicht abschließend beurteilen können), läge diese im Verantwortungsbereich des dortigen Websitebetreibers. Das reine Setzen eines Links auf externe Webinhalte ist meines Wissens unproblematisch
Wie dem auch sei: Wenn es hier bloß darum geht, diese Zeitschrift als Beleg zu nutzen, ist dieser Link eh unnötig und damit die Frage, ob deren Veröffentlichung unter der angegebenen URL eine Urheberrechtsverletzung darstellt, irrelevant. Gebt einfach eine ganz normale Literaturquelle ohne Link an und gut is. // Martin K. (Diskussion) 17:46, 11. Jan. 2018 (CET)
Wenn das unproblematisch wäre, warum werden dann Links auf URVen auf DeineRöhre nicht geduldet? Wo ist der qualitative Unterschied zwischen einem Link auf einen Schwarzmitschnitt einer Fernsehsendung und einem Scan einer Zeitschrift? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:04, 11. Jan. 2018 (CET)
Hallo Sänger, Martin meinte nur, dass wir hier keinen Oversight brauchen. Einfach den Link entfernen oder besser durch einen klaren Hinweis auf die gedruckte Version ersetzen und gut. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:18, 11. Jan. 2018 (CET)
Das Internet Archive hat die Zeitschrift übrigens komplett: Link. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:21, 11. Jan. 2018 (CET)
(BK) Da hast Du allerdings recht. Den Link entfernt hatte ich schon mal mit Hinweis auf URV, das wurde von der IP mit "Das ist doch inzwischen Freeware" revertiert. Dann schaue ich mal, um was es da überhaupt geht, und ob dieser Zeitschriftenartikel unter Literatur überhaupt tauglich ist. Nach BK: Alle nicht, 1988 nur 4. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:35, 11. Jan. 2018 (CET)
Wir verlinken wie selbstverständlich auch Gemälde, deren Bilder wir noch nicht zeigen können, die allermeisten davon sind ebenfalls URV. Fast alle Archive und Museen begehen Schutzrechtsberühmung. Bei Zewitungen und Fernsehen sind wir nie in der Lage, zu prüfen, ob eine URV vorliegt. Das geht uns auch nichts an. Welche Erlaubnisse der externe Webmaster besitzt, wissen wir nicht und es hat uns nicht zu interessieren, der ist uns keine Rechenschaft schuldig. --M@rcela   21:16, 11. Jan. 2018 (CET)
Sachen gibts die hier diskutiert werden, ich bin überrascht. Im Artikel Byte_(Zeitschrift) ist ganz unten ein Link der führt zu archive.org und den dortigen Heften die dort liegen. Das also kurz zu der angeblichen URV. Noch zu dem Artikel selber, es geht um den Artikel Hypertext, wo dieses Heft unbedingt als externe Literatur-quelle aufgeführt werden sollte. Der Artikel ist leider sehr schlecht. Der Zeitraum 1965-1988 existiert dort gar nicht. Liest jemand den Artikel könnte man meinen ach 1989 ist Hypertext durch Berners-Lee neu entstanden. Das ist so aber falsch. Es gab eine Entwicklung schon vor Berners-Lee. Es gab Vorentwicklungen in den 80ern die unbedingt erwähnt werden sollten. Und genau für die Lücke ist diese alte Computerzeitschrift gut. Ausführlich wird dort die Entwicklung beschrieben, Dinge die hier in dem Artikel fehlen (übrigens auch in dem Artikel Hypertext_Markup_Language unter 1. Entwicklung. Die Zeitschrift, von Okt 1988, ist eine Quelle genau aus der Zeit dieser wichtigen Vorentwicklungs-Zeit. Und solange diese wichtige Lücke im Artikel besteht, sollte der Link zu dem PDF Heft bestehend bleiben, so kann zumindest jemand der es genau wissen möchte durch die externen Links und schließlich diesem Heft weitere Informationen bekommen. Sollte diese Lücke im Artikel (durch umsetzen des Heftes als Quelle in dem Artikel) geschlossen werden wäre es auch weiterhin sinnvoll den Link zu dem heft bestehend zu lassen. Aber wichtiger wäre als erstes diese geschichtliche Lücke in dem Artikel zu füllen. Wobei aber noch die Frage besteht, wieviel "Urtext" aus dem Heft darf man hier für den Artikel übernehmen, muß das 1:1 gleich sein, also nur übersetzt, oder darf es auch zusammengefaßt werden und für die Zusammenfassung dann der Link zu dem Heft benutzt werden? Gruss (nicht signierter Beitrag von 84.153.117.234 (Diskussion) )
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Inhaltliche Fragen bitte im betreffenden Artikel diskutieren. Hier sollte es nur um das Urheberrecht gehen und da gibt es wohl kein nennenswertes Problem. // Martin K. (Diskussion) 12:01, 12. Jan. 2018 (CET)

Urheberrechtsverletzung bei Übernahme von 1 1/2 Sätzen?

Diese Änderung [1] von Benutzer:Tohma ist bis auf die kurze Einleitung vollständig aus der angegebenen Quelle ([2]) kopiert. Ist das schon eine Urheberrechtsverletzung oder noch zulässig, da eine so knappe Aussage keine Schöpfungshöhe erreicht? Sollte ich es zurücksetzen und eine Versionslöschung beantragen? --Häuslebauer (Diskussion) 14:40, 3. Jan. 2018 (CET)

Och nö, ich würde das entspannt sehen. --Gnom (Diskussion) 15:23, 3. Jan. 2018 (CET)

Fotos aus Familienbeständen

Ich würde evtl. gern einige Fotos hochladen, die offenbar von verstorbenen Verwandten aufgenommen wurden, vorzugsweise welche aus den 1930er-Jahren. Veröffentlicht wurden die Bilder sicher nie, ob jeweils Uroma, Opa, Oma oder Großtante den Auslöser bedient hat, ist nicht zu klären, dass Negative oder weitere Abzüge noch irgendwo auf der Welt vorhanden sind, kann ich natürlich nicht komplett ausschließen, es ist aber (wegen Ausbombung im Zweiten Weltkrieg und weil die Herrschaften zusammengelebt und in der Familie nur die Abzüge, von denen die Rede ist, hinterlassen haben) sehr unwahrscheinlich. Unter welcher Lizenz und wo lade ich die am besten hoch bzw. soll ich es lieber bleiben lassen? --Xocolatl (Diskussion) 18:54, 4. Jan. 2018 (CET)

Wenn du der Erbe bist und die Bilder unveröffentlicht sind, dann kannst du gemäß editio princeps selbst das Urheberrecht für 50 Jahre beanspruchen und die Lizenz festlegen. --M@rcela   18:57, 4. Jan. 2018 (CET)
Im Gesetz steht aber, dass man das erst "nach Erlöschen des Urheberrechts" darf. Das ist doch erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers der Fall, oder? -- Discostu (Disk) 14:20, 5. Jan. 2018 (CET)
Jepp. Wenn Du aber der Alleinerbe bist, bzw. im Auftrag aller Erben sprechend darfst, könntest Du so oder so eine Lizenz vergeben. // Martin K. (Diskussion) 14:35, 5. Jan. 2018 (CET)
Korrektur @Ralf Roletschek: bei Erstveröffentlichung nachgelassener Werke können nach editio princeps Leistungsschutzrechte für 25 Jahre beansprucht werden. Neue Urheberrechte ergeben sich aus editio princeps auf keinen Fall. Nach § 71 UrhG kann diese Regelung aber sowieso erst „nach Erlöschen des Urheberrechts“ angewandt werden, ist also im vorliegenden Fall eher nicht anzuwenden, wenn die Urheber nicht im Einzelnen feststehen. Entscheidend ist also eher, dass bzw. ob der Veröffentlichende glaubhaft machen kann, Rechtsnachfolger aller in Frage kommenden Urheber zu sein bzw. die jeweiligen Erbengemeinschaften vertreten zu können. --FordPrefect42 (Diskussion) 15:28, 5. Jan. 2018 (CET)
Ihr habt Recht. Mea culpa. --M@rcela   15:51, 5. Jan. 2018 (CET)

Hilfe bei Logo-Upload für Artikel über ein Unternehmen

Hallo,

ich bin vom Unternehmen Tresorit und wir würden gern das neue Logo in den Artikeln zu Tresorit hochladen. Leider bin ich mir nicht sicher, ob das mit den Nutzungsbedinungen vereinbar ist, wenn wir das selbst tun. Außerdem konnte ich kein funktionierendes Upload-Formular für Fair-Use-Lizenzen finden, nur Hinweise zu den Lizenzeinschränkungen. Das Logo ist ja kein Creative Common. Kann uns bitte jemand helfen, das Logo zu aktualisieren/hinzuzufügen?

Logo-Nachweis: https://tresorit.com/blog/new-tresorit-visual-identity/ Hier ist die Datei: https://web.tresorit.com/l#e3iM0yusrh1jczD0squqyA

Vielen lieben Dank! (nicht signierter Beitrag von TresoritTeam (Diskussion | Beiträge) 14:36, 5. Jan. 2018 (CET))

Es gibt in D-A-CH kein Fair Use. Falls das Logo nicht nach CC-BY-SA oder freier lizenziert ist oder sowieso keine Schöpfungshöhe aufweist, kannst du es schlicht nicht hochladen. --Magnus (Diskussion) 14:45, 5. Jan. 2018 (CET)

Transit (2018)

Ich habe bei diesem Filmartikel Informationen aus einem Goethe-Artikel verwendet, der allerdings unter einer CC BY-NC-ND 3.0 DE-Lizenz liegt. Das fiel mir erst nachträglich auf. Ich frage mich nun, ob ich überhaupt irgendetwas mit diesem Artikel darf, außer ihn bei den Weblinks aufzuführen. Muss ich eine Versionslöschung vornehmen? Viele Grüße, --César (Diskussion) 21:16, 15. Jan. 2018 (CET)

Hallo César, kannst du Beispiele nennen für Sätze, die du direkt aus dem Text herüberkopiert hast? Ich konnte gerade auf Anhieb keinen finden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:44, 15. Jan. 2018 (CET)
Ich habe sie entsprechend umformuliert, nur die wenigen O-Töne direkt übernommen. --César (Diskussion) 21:49, 15. Jan. 2018 (CET)
Dann würde ich sagen, dass alles in Butter ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:50, 15. Jan. 2018 (CET)
Mich haben die Hinweise direkt im Lizenztext irritiert: keine Bearbeitungen, keine kommerzielle Nutzung, was ja unserer Intention zuwiderläuft. --César (Diskussion) 21:57, 15. Jan. 2018 (CET)
Ja, aber alles, was nicht urheberrechtlich schutzfähig ist, kann beliebig weiterverwendet werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:36, 15. Jan. 2018 (CET)
OK, danke dir für die Antwort! Viele Grüße, --César (Diskussion) 10:05, 18. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:10, 18. Jan. 2018 (CET)

File:VishyAnand09.jpg

Ich würde gerne das Bild VishyAnand09.jpg von User Stefan64 auf dem Webauftritt des Schachklubs Wasserburg http://sk-wasserburg.de/jugend/NvT.html verwenden. Wie kann ich Stefan64 kontaktieren? Meine Email ist gavagai –at– gmx.de (nicht signierter Beitrag von 87.177.199.80 (Diskussion) 19:08, 17. Jan. 2018 (CET))

Als nicht amgemeldeter Benutzer hast du nur die möglichkeit, ihn auf seiner Benutzerdsikussionsseite anzusprechen. In dem Fall kann ich dir aber auch so helfen. Folgendes musst du beachten:
  • Du darfst dir entweder Die GNU-Lizenz, oder Die CC-Lizenz aussuchen. Du musst angeben, das die Datei der Lizenz unterliegt, inclusive einem Link auf den Lizenztext. (Also [3] für die GNU-Lizenz bzw. 3.0 und 2.5 und 2.0 sowie 1.0 bei den CC-Lizenzen.
  • du musst angeben, dass diese Datei vom wikipedia-Benutzer Stefan64 stammt und dieser der Urheber ist.

Wenn du das nicht machst, werden die Lizenzen automatisch erlischen und Stefan64 könnte dich wegen Urheberrechtsverletzung verklagen... Victor Schmidt Was auf dem Herzen? 19:18, 17. Jan. 2018 (CET)

Das würde der Stefan nicht machen, weil er ja kein Abzocker ist ;-) Ich habe dem Fragesteller eine Mail geschrieben, damit hier erledigt. Stefan64 (Diskussion) 12:00, 18. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Stefan64 (Diskussion) 12:00, 18. Jan. 2018 (CET)

Bilder aus dem eigenen Wissenschaftlichen Artikel

Abbildungen aus einem Artikel der unter open access (under CC-BY-4.0) publiziert wurde darf man auf Commons unter CC-BY-4.0 hochladen?
Als Autor müssen die Autoren des Artikels nicht aber das Journal genannt werden?

Der wörtliche Text zur Lizens:

Open Access This article is distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 International License (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/), which permits unrestricted use, distribution, and reproduction in any medium, provided you give appropriate credit to the original author(s) and the source, provide a link to the Creative Commons license, and indicate if changes were made.“

Vorlage:BibTeX

Das heißt, die enthaltenen Bilder dürfen alle nach Commons?

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 19:44, 17. Jan. 2018 (CET)

JoKalliauer, wenn, wie augenscheinlich hier, nichts darauf hindeutet, dass für die Bilder eine andere Lizenz gilt, grundsätzlich ja. Da explizit die Angabe der „source“ gefordert ist, sollte man das Journal aber schon angeben. — Pajz (Kontakt) 13:37, 18. Jan. 2018 (CET)
Ich sehe das wie Pajz. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn etwas darauf hindeutet, dass die Illustrationen wiederum aus einer anderen Quelle stammen und nur zitiert werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:54, 18. Jan. 2018 (CET)
@Pajz, Gnom: Herzlichen Dank für eure Antworten, da man beim Einreichen Rechte übergibt, wollte ich mich selbst korrekt zitieren. Abb.1a wurde von Zweitautor erstellt, die restlichen Abbildungen (bzw. Foto) von mir (Erstautor). CC-BY-4.0 verlangt meines Wissens nicht die Nennung der Quelle, sofern man angibt was man verändert hat. Aber da die anonymen Rewiewer (~Gutachter) (double-blind-Review) auch wertvolle Kommentare geliefert haben, kann man das Journal als Vertreter der Reviewer als Autor ansehen.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:15, 18. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:15, 18. Jan. 2018 (CET)

Foto eines Fotos

Bei Commons hatte ich am 1. November 2017 eine Überprüfungsanfrage zu c:File:KZ Sereď - Holocaust-Museum 12.jpg eingestellt: wrong author, wrong date (before 1945), weil jegliche Angaben zum Ursprungsfoto fehlen. Die Diskussion hatte ich leider aus den Augen verloren und die Anfrage wurde am 6. Dezember 2017 abschlägig beschieden. Was nun? --Goesseln (Diskussion) 19:15, 7. Jan. 2018 (CET)

@Goesseln: Die Entscheidung des Löschantrags durch Ruthven ist vermutlich falsch (es sei denn das KZ-Photo ist mittlerweile gemeinfrei - was aber erstmal zu belegen wäre). Allerdings liegt das sicher auch an Deiner Begründung des Löschantrags „wrong author, wrong date“. Es handelt sich hier ja nicht um eine einfache 2D-Reproduktion, sondern um eine Photographie aus einer 3dimensionalen Austellung. Von daher stimmen Photograph und Datum der obersten Werkschicht ja schon. Das Problem ist hier das im Bild sichtbare Werk und das hättest Du wohl explizit so in der Löschbegründung angeben müssen.
Noch ein Wort zu dem Verweis auf das OTRS-Ticket in der Löschdiskussion: Das OTRS-Ticket bezieht sich hier ausschließlich auf die oberste Werkebene und das habe ich auch vor einiger Zeit explizit so in diesen Custom-License-Tag rein geschrieben: „An extra permission may be requires if there are works of other authors visible in these photos.“ Es gilt also nicht für darauf abgebildete Werke. // Martin K. (Diskussion) 19:51, 7. Jan. 2018 (CET)

Urheberrechtsverstöße

Eine grundsätzlcihe juristische Frage: Ist das Urheberrecht ein Zivil- oder Straftrecht -bzw. sind Verstöße zivilrechtliche oder strafrechtlcihe Vergehen? Im speziellen das österreichischen UrhG - wird aber ähnlich sein D und AT. --danke K@rl 14:19, 19. Jan. 2018 (CET)

Beides. Du kannst zivilrechtlich dagegen vorgehen und bekommst ggf. Schadensersatz bzw. kannst auf Unterlassung klagen. Unter bestimmten Bedingungen ist es strafrechtlich relevant. Das kann dir aber im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt sagen. --Hannover86 (Diskussion) 14:23, 19. Jan. 2018 (CET)
okay, danke K@rl 15:33, 19. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 17:06, 19. Jan. 2018 (CET)

Diplomarbeit

Hallo zusammen

Ich möchte gerne einzelne Inhalte von Wikipedia in meine Diplomarbeit einfliessen lassen. Wie komme ich zur Lizenznummer, damit ich sie in der Arbeit erwähnen kann?

Herzlichen Dank fürs Feedback.

Gabriela Hinder

Um Inhalte der Wikipedia zu erwähnen oder zu zitieren benötigt man keine Lizenz. Das kann man genauso tun, wie bei allen anderen Texten auch.
Wenn DU inhalte komplett übernehmen oder bearbeitet übernehmen möchtest, kannst Du das auch tun, musst aber die Lizenzbedingungen einhalten, die insbesondere...
  • eine Nennungung der Autoren
  • einen Nennung und Verlinkung der Lizenz CC-BY-Sa 3.0
  • sowie die Pflicht beinhalten, bearbeitete Versionen unter genau derselben Lizenz zu veröffentlichen.
Mehr dazu findest Du unter WP:Weiternutzung. // Martin K. (Diskussion) 21:17, 20. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hier ist das Thema aber off-topic, weil es hier um Urheberrechtliche Belange der Nutzung in der Wikipedia gehen sollte. // Martin K. (Diskussion) 21:17, 20. Jan. 2018 (CET)

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Logos (Diskussion 2017/2018)

 Info: Auf den Adminanfragen gab es in den letzten drei Wochen eine ausführliche Disk über Löschen/Behalten von Logos. Sue ist noch nicht abgeschlossen, aber keine Adminanfrage mehr. Zur Fortsetzung der Diskussion habe ich sie komplett auf eine UF-Unterseite verschoben: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Logos (Diskussion 2017/2018). — MBq Disk 13:46, 7. Jan. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:57, 21. Jan. 2018 (CET)

Musikaufnahmen auf Notenrollen

Da ich mich urheberrechtlich im Musikbereich nicht wirklich gut auskenne: Maurice Ravel († 1937) hat u.a. 1922 eigene Werke auf Klavier gespielt und auf eine Notenrolle aufgenommen. Damit dürfte die Aufnahme gemeinfrei sein. Wiedergegeben durch Abspielung lt. maurice-ravel.net 1965 und/oder 1984. Haben die Herausgeber daran irgendwelche Rechte? Es ist ja keine Neueispielung, Neuaufführung o.ä., sondern nur eine erneute Wiedergabe. Könnte man also z.B. diese Audioaufnahme als gemeinfreies Werk nach Commons übernehmen? — Raymond Disk. 23:27, 17. Jan. 2018 (CET)

Raymond, was war vor 1965? Liegen Hinweise vor, ob die konkrete Aufnahme in dieser Zeit erschienen und/oder öffentlich wiedergegeben worden ist? — Pajz (Kontakt) 13:29, 18. Jan. 2018 (CET)
@Pajz: Vermutlich erschien diese Aufnahme. In verlinktem Archivdokument steht: The 1922 recording took place on 30 June in London, and were made for the English subsidiary of the firm Aeolian, using the Duo-Art system. (Hervorhebung durch mich) Daher dürften diese Notenrollen im Zusammenhang mit dem Verkauf der abspielfähigen Pianos in den Verkehr gekommen sein. — Raymond Disk. 14:18, 18. Jan. 2018 (CET)
Raymond, laut der verlinkten Seite ist die Aufnahme in den genannten Jahren in Verkehr gebracht worden („issued on record“) – nicht (bloß) „durch Abspielung [wiedergegeben]“. Das ist nicht ganz unerheblich, weil etwa der Mitschnitt der Erstsendung möglicherweise in Rechte eingreifen könnte – einen Hinweis darauf (insbesondere auch darauf, dass die Youtube-Video ein solcher Mitschnitt ist) finde ich aber nicht, sodass dies wohl nicht weiterverfolgt werden muss. Das bloße Herausgeben der Aufnahme begründet nach deutschem Recht keine neuen Rechte; ein allfälliger Schutz des nachgelassenen Werkes (editio princeps) – falls daran gedacht war – scheidet schon deswegen aus, weil das Werk 1965 noch geschützt war. Kritisch – darauf zielte meine Rückfrage – erscheint allenfalls das Recht Ravels als ausübender Künstler. Da nach den hiesigen Darstelleungen die Aufnahme jedenfalls vor 1966 erschienen ist, ist dieses Schutzrecht jedoch wegen der Sonderregelung des § 135a Satz 2 UrhG spätestens 1987 ausgelaufen (Schricker/Loewenheim/Grünberger, 5. Aufl. 2017, § 135a Rn. 13). Aus deutscher Sicht kann ich somit keine Schwierigkeiten erkennen. Wenn du die Aufnahme auf Commons hochladen willst, müsste man zusätzlich die Rechtslage nach französischem und amerikanischem Recht prüfen. Von amerikanischer Seite könnte auf den ersten Blick Ungemach drohen (vgl. commons:Commons:Hirtle chart#Sound recordings). Da unter Umständen Aufnahmen aus 1922 bis 2067 Schutz genießen, müsste man da wohl tief in die Materie einsteigen, insbesondere herausfinden, wann/ob das Werk in den USA veröffentlicht wurde. — Pajz (Kontakt) 13:28, 19. Jan. 2018 (CET)
Zu Ravel weiß ich keine Details, aber ein Vergleichsfall: Bei der 1993er Aufnahme von Gustav Mahlers Pianorollen von 1905 wurde erheblicher technischer Aufwand getrieben: die Rollen wurden nicht einfach auf einem mechanischen Klavier abgespielt, vielmehr wurde über einen Welte-Mignon-Vorsetzer ein moderner Steinway-D-Flügel bespielt, der pneumatische Motor des Vorsetzers wurde ausgebaut und in einen anderen Raum verlegt, damit möglichst wenig Störgeräusche auf die Aufnahme kommen, usw. … ([4], [5]). Verschiedene Aufnahmesitzungen von Pianorollen können also durchaus in sehr unterschiedlichen Ergebnissen resultieren. Dass die dabei entstandenen Aufnahmen eigene Schöpfungshöhe oder Leistungsschutz erhalten, würde ich eher nicht vermuten, aber wer weiß? --FordPrefect42 (Diskussion) 14:15, 19. Jan. 2018 (CET)
Interessant. Zur Bearbeitung scheint aber doch deutlich zu wenig eigenschöpferischer Beitrag i.S.d. § 3 Satz 1 UrhG vorzuliegen. Denn dazu müsste sich das Erzeugnis vom Musikwerk (nicht bloß von dessen Darbietung) selbst in werkbegründender Weise abheben – das wird aber ja wohl kaum je passieren (man bedenke nur, dass selbst der Klavierspieler – dem wohl ungleich größerer Spielraum verbleibt – kaum je diese Schwelle überschreiten wird; diese Lücke zu füllen, ist ja eben Sinn und Zweck des Interpretenleistungsschutzes). Einen neuen (in diesem Fall: einen erstmaligen) Tonträgerherstellerschutz löst Remastering grundsätzlich auch nicht aus; der Schutz des Tonträgerherstellers sieht keinen Bearbeitungsschutz vor (Dreier/Schulze/Schulze, 5. Aufl. 2015, § 85 Rn. 21; Grünberger, Das Interpretenrecht, 2006, Rn. 769 f.: logisch ausgeschlossen, da keine Erstfestlegung; v. Lewinski in Schricker, Informationsgesellschaft, 1997, S. 234 ff.; im Ergebnis offengelassen in OLG Hamburg ZUM-RD 2002, 145, 149 – Amon Düül II). Durch auch aufwendige Bereinigungs- und Qualitätssteigerungsmaßnahmen betätigt sich der Remasternde ferner nicht selbst als ausübender Künstler (OLG Hamburg ibid.; Fromm/Nordemann/Schaefer, 11. Aufl. 2014, § 73 Rn. 33), sodass ich bei obiger Einschätzung bleibe. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:36, 20. Jan. 2018 (CET)
@Pajz: Ich danke dir für die ausführliche Analyse. Angesichts der unklaren Veröffentlichung in den USA verzichte ich leider auf das Hochladen nach Commons. — Raymond Disk. 13:45, 21. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:56, 21. Jan. 2018 (CET)

Karte von 1816 - Freigabe mit Kosten verbunden

Liebe Sachkundige, könnt Ihr hier bei FZW weiterhelfen? Gruss, --Markus (Diskussion) 22:28, 19. Jan. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:55, 21. Jan. 2018 (CET)

Offene Frage auf "Fragen zur Wikipedia"

Moin zusammen. Hier: WP:FzW#Urheberrechte verletzt Ich glaube, die bisherigen Antworten sind nicht voellig korrekt, da der Fragesteller einen Text auf FB weiternutzen moechte und die FB-Lizenz IMO nicht die "freie Lizenz" auf WP beeinflusst. Unsicher bin ich wegen screenshot (geht das? Ist ja bereits eine Art der "Weiternutzung") und der fehlenden Lizenznennung (TO schreibt "nur" unter abgeben des Linkes zum ganzen Artikel). Kann/will da jemand? MfG -- Iwesb (Diskussion) 02:49, 24. Jan. 2018 (CET)

Iwesb, erstens wäre zu fragen, ob der Textauszug überhaupt Schutz unterliegt, was insbesondere bei kürzeren, „screenshotgerechten“ Ausschnitten oft gar nicht der Fall sein wird. Ist er geschützt, so wird der Artikel aber durch den Screenshot vervielfältigt und durch dessen Bereithalten auf Facebook öffentlich wiedergegeben. Hierzu bedarf es einer Lizenz. Wikipedia-Texte können grundsätzlich unter der Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported genutzt werden. Deren Lizenzbedingungen sind unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de zusammengefasst. Wie ein entsprechender Lizenzhinweis konkret aussehen kann, ist unter Wikipedia:Weiternutzung#Beispiel für eine Artikelnutzung gezeigt. Ein solcher Lizenzhinweis muss bei jeder Nutzung angegeben werden. Das bloße Angeben eines Links auf den Wikipedia-Artikel ist nicht ausreichend. // Problemfall Facebook: Gemäß Facebook-Nutzungsbedingungen muss ein Hochlader von Inhalten einwilligen, an diesen Inhalten weitgehende Rechte an Facebook einzuräumen. Diese Rechte gehen über das hinaus, was die besagte Creative-Commons-Lizenz zulässt. Was daraus folgt, wird unterschiedlich bewertet. Nach einer Einschätzung verletzt man mit dem Hochladen eines Creative-Commons-lizenzierten Fremdinhalts die Creative-Commons-Lizenz. Diese Sicht vertritt etwa die Wikimedia Foundation unter meta:Legal/CC BY-SA on Facebook. Nach anderer Ansicht verletzt man „nur“ die Facebook-Nutzungsbedingungen, nicht aber – solange der Lizenzhinweis angebracht ist – auch die Creative-Commons-Lizenz (in diese Richtung: Jaeger auf irights.info). Denkbar wäre m.E. allerdings, dass man sich Regressansprüchen durch Facebook aussetzt (für den Fall, dass Facebook in Anspruch genommen wird, weil es den Screenshot unter Vertrauen auf seine Nutzungsbedingungen nutzt); außerdem kann Facebook wegen der Verletzung der Nutzungsbedingungen natürlich das Konto kündigen. // Fazit: Wenn der Text geschützt ist, sollte auf Nutzungen in Form von Screenshots auf Facebook besser verzichtet werden. Wenn mit dem Textauszug ohnehin nur etwas belegt werden soll (Belegfunktion), bietet sich an, ihn im Fließtext (statt durch Screenshot) wiederzugeben, in zitatgerechter Weise einzubetten und sich auf die Zitierfreiheit zu berufen. Dann kommt es auf die Creative-Commons-Lizenz nicht mehr an. Gruß, — Pajz (Kontakt) 20:56, 24. Jan. 2018 (CET)
Autsch, da lag ich ja voll daneben. Danke fuer die ausfuehrliche Darstellung. Man lernt nie aus... MfG -- Iwesb (Diskussion) 07:17, 25. Jan. 2018 (CET)
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Foto aus dem hessischen Staatsarchiv?

Wäre dieses Foto von 1917 aus dem Hessischen Staatsarchiv „ohne Weiteres“ überhaupt hier nutzbar? Ich denke da allenfalls an die pragmatische Regelung > 100 Jahre. Jetzt ist die Frage, hat das Archiv keine Angabe über den Fotografen, oder ergibt sich der ggf. aus der Signatur (im Foto unten)? Gruß und Danke --MdE 15:48, 10. Jan. 2018 (CET)

Ob das Archiv Infos über den Fotografen hat, kann ich nicht sagen (auch wenn ich es nicht glaube). Die Signatur "G 15 Friedberg K 1020" hilft hier nicht weiter. "G 15 Friedberg" verweist auf die Herkunft aus den Beständen des Landkreis Friedberg (Hessen), "K" sind Kirchensachen.--Karsten11 (Diskussion) 22:33, 12. Jan. 2018 (CET)
Mit Signatur meinte ich jene im Foto selbst :-) Wäre die Nutzung hier unter der Annahme, dass keine Hinweise auf den Urheber vorhanden sind, grundsätzlich denkbar? Gruß --MdE 23:59, 16. Jan. 2018 (CET)

Webcam-Fotos

Ich hatte File:Baustelle Seilbahn Zugspitze - Gipfel webcam 2017 12 26 10 50 lm.jpg löschen lassen, da sich https://www.foto-webcam.eu/impressum/ in meinen Augen nicht mit unseren Lizenzen vereinbaren lässt ("Die Inhalte der Website www.foto-webcam.eu unterliegen - sofern nicht anders gekennzeichnet - dem Urheberrecht der Betreiber und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder als Ganzes noch in Teilen verbreitet, verändert oder kopiert werden. Die auf dieser Website eingebundenen Bilder dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betreiber verwendet werden.").
Jetzt wurde die Datei wiederhergestellt: [6]. Begründung ist diese Passage von der Website der Kamera: "Die Nutzung und Veröffentlichung der Bilder in TV-, Druck- oder Internetmedien ist erlaubt, wenn als Bildquelle deutlich lesbar die Adresse www.foto-webcam.eu angegeben wird. Bei Internetmedien ist diese Quellenangabe als klickbarer Link zu realisieren. Eine Veröffentlichung oder Verwendung der Bilder ohne Quellenangabe bzw. Link ist explizit untersagt."
Ist das wirklich in Ordnung, dass dieses Bild bei uns mit c:Template:Attribution versehen ist ("Der Urheber gestattet jedermann jede Form der Nutzung, unter der Bedingung der angemessenen Nennung seiner Urheberschaft. Weiterverbreitung, Bearbeitung und kommerzielle Nutzung sind gestattet.")? Ich verstehe die Freigabe der Website so, dass Bearbeitung und kommerzielle Nutzung nicht unbedingt als gestattet zu sehen sind. --тнояsтеn 09:38, 15 January 2018 (UTC)

Hm, die Frage ist wohl, wie "in TV-, Druck- oder Internetmedien" gemeint ist - stellt das irgendeine Beschränkung dar oder ist dieser Zusatz genau genommen überflüssig? Es könnte sich dabei halt um eine klassische Freigabe "für die Presse" handeln, wenn auch komisch ausgedrückt. --Gnom (Diskussion) 11:17, 16. Jan. 2018 (CET)
Da der kommerzielle Wert dieser einzelnen Webcam-Aufnahme vermutlich gegen null geht, denke ich, dass hier eine Anfrage nach einer Freigabe unter CC-BY(-SA) der sinnvollste und „sicherste“ Weg ist.--Cirdan ± 11:40, 16. Jan. 2018 (CET)
Eine einzelne Aufnahme ist das eine, ich könnte jetzt aber auf die Idee kommen und 1000 Aufnahmen auf Commons stellen. --тнояsтеn 12:41, 16. Jan. 2018 (CET)
Thgoiter, ich zweifle nicht daran, dass dies nicht ausreichend ist. Denn die Attribution-Vorlage behauptet, es sei „jede Form der Nutzung“ gestattet, was mitnichten der Erklärung des Webseitenbetreibers entspricht, wo lediglich von der Nutzung in „TV-, Druck- oder Internetmedien“ die Rede ist. Das Aufdrucken auf ein T-Shirt und dessen anschließende kommerzielle Vermarktung ist etwa wohl kaum eine Nutzung in „TV-, Druck- oder Internetmedien“, ebensowenig wie die Verbreitung der Bilder als Bestandteil einer kostenpflichtigen elektronischen Bibliothek mit Desktop-Hintergrundbildern im DVD-Versandhandel. Letztere Nutzung hat noch nicht einmal etwas mit „TV“, „Druck“ oder „Internet“ zu tun. (Von anderen Unklarheiten ganz zu schweigen.) — Pajz (Kontakt) 13:48, 18. Jan. 2018 (CET)

Alte Kataloge

Wie sieht die Urheberrechtslage eigentlich bei alten Katalogen wie die von Stukenbrok aus? Da ist die Firma seit 1932 insolvent und der namensgebende Firmengründer starb 1930. Das Problem: Er wird den Katalog ja nicht selbst in Eigenregie erstellt haben, sondern dafür im Zweifelsfall Mitarbeiter gehabt haben. Bei alten Quelle-Katalogen etc. dürfte es das gleiche Problem geben - das Unternehmen ist insolvent & die eigentlichen Autoren unbekannt. Wie lange sind diese geschützt? (nicht signierter Beitrag von 2001:16b8:1478:ef00:c030:3f04:10ce:3b06 (Diskussion) 17:55, 16. Jan. 2018 (CET))

Wenn tatsächlich anonyme Werke vorliegen, würde der Schutz für alle diese spätestens 70 Jahre ab Erscheinen des Katalogs enden. Praktisch ergeben sich hier freilich erhebliche Probleme, weil nicht so einfach festzustellen ist, ob ein einzelnes Werk tatsächlich in diese Kategorie fällt (s.a. Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist). Die Praxis muss tendenziell eine Risikoabwägung vornehmen – dies tut auch Wikipedia, wie der verlinkten Passage zu entnehmen ist. (Ganz allgemein ist für die Frage der Schutzdauer die Insolvenz eines Rechteinhabers unerheblich.) — Pajz (Kontakt) 14:00, 18. Jan. 2018 (CET)

Frage zum Zitatrecht

Beim Artikel Antimension war ein Abschnitt („Auf dem Antimension liegt immer ...“) eine wörtliche Übernahme aus einem Buch, wo wiederum aus einer Online-Enzyklopädie zitiert wurde. Ich frage nun, ob das überhaupt und in dieser Form gemäss Zitatrecht zulässig gewesen wäre. Die Sache selbst ist aber schon erledigt, da der Autor umformuliert hat. --King Rk (Diskussion) 15:13, 30. Jan. 2018 (CET)

Vom Zitatrecht wäre es mangels Zitatzweck nicht gedeckt, aber vielleicht ist der Abschnitt gar nicht schutzfähig.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:58, 30. Jan. 2018 (CET)

Bild im Bild-Rechte?

Guten Tag. Wenn eine zeitgenössische Künstlerin in einem Museum Arbeiten zu schon bestehenden Bildern aus dem 19. und 20. Jahrhundert neu anfertigt und diese Werke zwischen den alten Werken hängen - und es ein Bild davon gibt, wo eben neben den alten Werken auch die neuen hängen - reicht es dann, die Erlaubnis vom Fotografen und von der Künstlerin zu erbitten, um es in einem Artikel verwenden zu können - und die alten Bilder wären dann quasi Zitatrecht? oder müsste ich auch die Genehmigung der Rechteinhaber der alten Werke einholen? --Gyanda (Diskussion) 14:30, 31. Jan. 2018 (CET)

Wenn die alten Werke noch nicht gemeinfrei sein sollten, wäre auch für diese die zustimmung des Urhebers notwendig. Bei den Werken aus dem 19. Jahrhundert sollte die Regelschutzfrist ja mittlerweile abgelaufen sein. Bei solchen aus dem dem 20. Jahrhundert kommt es darauf an, wann genau deren Urheber verstorben ist ist oder ob er sogar noch lebt. // Martin K. (Diskussion) 14:48, 31. Jan. 2018 (CET)
Danke schön, das hatte ich befürchtet. LG, --Gyanda (Diskussion) 14:49, 31. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:51, 31. Jan. 2018 (CET)

Gibt es irgendeine Handhabe, wenn ein WP-Nutzer außerhalb der WP unter Missachtung der Lizenzbedingungen das Logo ( https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wikipedia-logo-v2.svg ) verwendet? --ZxmtFür Relevanz und Qualität - mach mit! 16:03, 31. Jan. 2018 (CET)

Kannst du einen Link zum konkreten Fall angeben, Zxmt? --Gnom (Diskussion) 17:33, 31. Jan. 2018 (CET)
nun ja... hier wird das Logo ohne Lizenzhinweis in veränderter Form verwendet im Kontext von diesem Beitrag . --ZxmtFür Relevanz und Qualität - mach mit! 17:45, 31. Jan. 2018 (CET)
Das ist urheberrechtlich unproblematisch. Gruß, --23:50, 31. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:50, 31. Jan. 2018 (CET)

Übersetzung & Urheberrecht

Sorry, wenn die Frage einen langen Bart haben sollte: Stellt es eine URV dar, wenn ich mich mit Quellenangabe bei der Übersetzung eines englischen Textes relativ eng an das Original halte? Freundlichen Gruß --Andrea (Diskussion) 06:04, 28. Jan. 2018 (CET) Nachtrag: gemeint ist nicht der ganze Text, sondern einzelne Sätze daraus.

Ich gehe davon aus, dass du einen Originaltext meinst, der nicht unter einer freien Lizenz steht, also nicht etwa einen Text aus der englischen Wikipedia (dann wäre es ja einfach, die Lizenz einzuhalten, evtl. auch mit Versionsimport). Wenn du die einzelnen Sätze mit Quellenangabe zitierst und es für diese im Rahmen deiner Darstellung einen Zitatzweck gibt, dann ist das erlaubt. Handelt es sich nicht um Zitate, sondern du übernimmst fremde Formulierungen (auch übersetzt) "aus Bequemlichkeit", kommt es darauf an, ob sie Schöpfungshöhe erreichen. Bei kurzen Sachaussagen würde ich das dann eher verneinen. Gestumblindi 14:42, 28. Jan. 2018 (CET)
Herzlichen Dank für's Erste, Gestumblindi! Ich ahnte, es könnte schwierig werden. Nein, nix enWP, sondern Buch. Zitatzweck gibt es und die Quelle wird sowieso angegeben mit Seitenzahl. Wie im Regelfall richtig zitiert wird, weiß ich, bin da eher zu pingelig und zitiere auch schon mal unterhalb der Schöpfungshöhe. Problem aber ist, mein Englisch ist nicht gut genug, um meine reichlich freie Übersetzung für ein Zitat auszugeben. Würden Übersetzer vermutlich nicht durchgehen lassen. Andererseits aber wohl doch nah genug am Text und mit Schöpfungshöhe. Ich bin ja nicht eine, die sich mit fremden Federn schmücken will. Vielleicht gibt's doch auch sowas wie frei zitiert nach…? Wenn jemand sich die Mühe machen mag, als Beispiel hier mal zwei meiner Sätze aus dem Buch des Ich-Erzählers: „Bei seiner Rückkehr befand sich das Land im Krieg und so wurde er nach seiner Ankunft in ein militärisches Durchgangslager verbracht. Es gelang ihm, einen Offizier zu überreden, ihn nicht in ein Trainingslager zur Vorbereitung für Kampfhandlungen, sondern in die psychiatrische Abteilung des Militärkrankenhauses in Haifa zu schicken, um sich dort an der Behandlung traumatisierter Soldaten zu beteiligen.“ Quelle S. 23, vorletzter Absatz (Sorry, kriege Link auf S.23 nicht hin) --Andrea (Diskussion) 17:23, 28. Jan. 2018 (CET)
Eine Möglichkeit ist es natürlich auch, Zitate in der Originalsprache zu bringen und nur zusätzlich eine mehr oder weniger freie Übersetzung zu liefern. Beispiel: Wiyot-Massaker von 1860. Gestumblindi 17:51, 28. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mit herzlichem Dank an Gestumblindi Andrea (Diskussion) 06:38, 1. Feb. 2018 (CET)

Text in Commons-Vorlage Nazi symbol

Das Anliegen ist hier off-topic, aber da sich hier einige Juristen tummeln, denke ich trotzdem als Info und Anfrage sinnvoll: Auf der Disk.-Seite der Commonsvorlage {{Nazi symbol}} gibt es einen Vorschlag, die geklammerte Passage „(or resembles)“ – in der deutschen Übersetzung „(oder ähnelt einem)“, nämlich Symbol – zu entfernen, weil dieses durch das deutsche Gesetz nicht gefordert werde. Ich lese da etwas anderes aus dem verlinkten Paragraphen (und Österreich wurde anscheinend übersehen?), aber bin kein Anwalt, und hielte es deshalb für sinnvoll, wenn Leute mit Expertise sich dort zu Worte melden: commons:Template talk:Nazi symbol#Proposal to remove "(or resembles)". Die Motivation ist wohl, dass die Vorlage gelegentlich auch gesetzt wird, wenn es eigentlich nicht notwendig wäre. Dazu passt dann gleich der direkt folgende Thread commons:Template talk:Nazi symbol#Which symbols are required to have this template? — Speravir – 22:29, 20. Jan. 2018 (CET)

Ich habe den Eindruck, dass es sinnvoll ist, den Zusatz „(or resembles)“ zu entfernen; siehe auch Wikipedia:Gebrauch verfassungswidriger Symbole. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:54, 21. Jan. 2018 (CET)
Danke für den Link, Gnom. Sei doch so nett und äußere dich kurz in Commons dazu. — Speravir – 23:42, 22. Jan. 2018 (CET)

RAI Sender Bozen Logo (1995-2006)

 
RAI Sender Bozen Logo (1995–2006)

Hallo, ist es ist möglich verwendung RAI Sender Bozen Logo (1995-2006) für die italienische Wikipedia von Sede Rai di Bolzano (Rai Funkhaus Bozen)? Dank. Mark (nicht signierter Beitrag von 2.32.174.143 (Diskussion) 13:44, 23. Jan. 2018 (CET))

Nein Die Datei liegt hier in dewiki, heißt, sie kann auch nur hier eingebunden werden. Nach commons kann sie wegen der Richtlinien nicht übertragen werden (sodass alle Projekte sie nutzen könnten). Wie das derzeit mit einem transfer nach itwiki aussieht, weiß ich nicht, aber dann sollte man die Aktuelle Version nehmen (diese Datei ist laut Dateibeschreibungsseite ein altes Logo des Unternehmens). Victor Schmidt Was auf dem Herzen? 19:44, 23. Jan. 2018 (CET)

Commons-Author: Archives New Zealand

Heute ist das Gemälde c:File:Peter McIntyre, Entry into Tripoli, January 1943 (24363055551).jpg von en:Peter McIntyre (artist) (1910-1995) auf der WP-Hauptseite. In den Commons-Attributen steht als Autor: Archives New Zealand mit CC-BY-SA-2.0. Bei Commons steht auch etwas wie official pieces of war art, by artists formally commissioned by the New Zealand government. Etwas mehr Klarheit wäre schön. --Goesseln (Diskussion) 11:43, 23. Jan. 2018 (CET)

Das scheint ja sozusagen das neuseeländische "Bundesarchiv" zu sein. Ich kann auch nur spekulieren, dass es sich wohl um ein Werk handelt, an dem der neuseeländische Staat als Auftraggeber die Rechte hat, und dass Archives New Zealand daher in der Lage ist, eine solche Lizenz zu erteilen. Gestumblindi 19:49, 23. Jan. 2018 (CET)
thx
und nochmal auf den Punkt gebracht:
steht da: Author = Archives New Zealand from New Zealand
ist das ok? Sollte da nicht der Maler als Autor stehen? Autor bleibt Autor, hätte ich gedacht, egal wie die Rechte weitergereicht werden.
--Goesseln (Diskussion) 00:35, 24. Jan. 2018 (CET)
Im angelsächsischen Urheberrecht ist das etwas anders, aber du hast Recht, Goesseln, dass man das hier auf den Maler abändern sollte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:58, 24. Jan. 2018 (CET)

Bilder der Bundesarchiv-Spende auch "kommerziell" nutzbar

Das Bundesarchiv hat in einem Kooperationsprojekt im Jahr 2008 viele historisch wertvolle Bilder der Wikipedia zur Verfügung gestellt. Die Bilder findet man mit der Lizenz "CC BY-SA 3.0 de" ebenda auch als Beispiele. Nun wollte ich einige Aufnahmen in einem Blogpost einbinden. Das Blog wird auch mit Ads finanziert, ist also als kommerziell anzusehen.

Pro: Nach der Lizenz geurteilt (es fehlt ja der Zusatz NC) und dieser Aussage hier, darf man die Fotos nutzen. Hier ist der Absatz zur Frage: "Welche Lizenz wird dafür verwendet und wie kam diese Entscheidung zustande?" gemeint, worauf die Antwort lautet, dass bei Wikipedia eine Einschränkungen wie der Ausschluss kommerzieller Nutzung nicht erfolge.

Contra: Laut dieser Aussage hier, darf man es nicht. Man beachte den Absatz unter der Zwischenüberschrift "kostenlose Nutzung". Was ist nun korrekt?

Ich habe auch schon direkt beim Bundesarchiv angefragt, aber keine Antwort bisher erhalten. (nicht signierter Beitrag von 2003:dd:7bcf:f101:ae:951e:6c4a:be44 (Diskussion) )

Der Satz "Bei kommerzieller Nutzung muss ein Entgelt entrichtet werden." in SpON ist Unsinn. Die CC-BY/BY-SA-Lizenz erlaubt selbstverständlich eine kommerzielle Nutzung. (einzige Einschränkung, die aber nichts mit der CC-Lizenz zu tun hat: bei Nutzung von Portraits lebender Personen z.B. für Werbung ist zusätzlich ein Modelvertrag nötig). --Túrelio (Diskussion) 11:09, 26. Jan. 2018 (CET)
Ich würde trotzdem abraten, da es sehr oft fraglich ist, wer wirklich die Rechte hält. --M@rcela   12:47, 26. Jan. 2018 (CET)

ich möchte gerne den Artikel zur Sofware gephi übersetzen. Kann ich dieses Bild in die Deutsche wikipedia übernehmen? https://en.wikipedia.org/wiki/Gephi#/media/File:Gephi-logo.png

wenn ja auf was muss ich achten? --Tavin (Diskussion) 13:00, 25. Jan. 2018 (CET)

Nein. Das Bild steht unter Fair Use, was hier in de.wikipedia.org nicht erlaubt ist. Zum vorgehen bei übersetzungen: Beantrage unter Wikipedia:Importwünsche einen Import der Versionsgeschichte in deinen BNR. Sobald der vorliegt, machst du dich an die übersetzung. Sobald du fertig bist, kann der Artikel dann in den ANR verschoben werden. Siehe auch Wikipedia:Übersetzungen. Victor Schmidt Was auf dem Herzen? 15:30, 27. Jan. 2018 (CET)

W_Wenz_Haimhausen_1920.jpg

Kann dieses Foto euerer Meinung nach in den Artikel über Willy Wenz eingebunden werden? Das Foto wurde vermutlich von einem Studienkollegen oder dem Dozenten oder einer Person aus der Familie gemacht. Rückseitig ist es vom Fotografen oder von Wenz selbst handschriftlich auf 1920 datiert. Auch in einem persönlichen Gespräch mit Erna Reuter, der Mitte der 1990er verstorbenen Schwester und Nachlassverwalterin und bis dahin letztem noch lebendem Familienmitglied von Willy Wenz, konnten keine weiteren Informationen zum Bild ermittelt werden. Bild einstellen oder sicherheitshalber bis 1920 warten? Besten Dank für euere Hilfe. (nicht signierter Beitrag von Alfapp (Diskussion | Beiträge))

@Alfapp: Eröffne doch unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 einen Abschnitt. --Leyo 12:52, 12. Jan. 2018 (CET)

Hilfe - Rechnung für Commons-Foto erhalten

Was kann man machen, wenn für die Verwendung eines (freien) Commons-Bildes [7] eine Rechnung gestellt wird? 481,50 Euro (hierfür). Muss das wirklich bezahlt werden? Oder sollte eine Bilderlöschung beantragt werden? Oder war die Lizenz falsch? Oder? --RLbBerlin (Diskussion) 15:24, 22. Jan. 2018 (CET)

Bilderlöschung auf Commons? Aus welchem Grund? Was ist denn der Grund für die Rechnung? Diese Archivversion ist ja von der Lizenzierung nicht ganz falsch (ok, falsche CC-Version und Lizenztext nicht verlinkt, aber guter Wille erkennbar). --Magnus (Diskussion) 15:32, 22. Jan. 2018 (CET)
"Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie Rechnung xxxx über 481.50 Euro für die Nutzung eines meiner Fotos auf XXX Ich bitte um Zahlung innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto: XXX - Nach Ablauf der Frist werde ich den Fall meinem Anwalt übergeben." --RLbBerlin (Diskussion) 15:36, 22. Jan. 2018 (CET)
Bisschen sehr dünn. Zumindest der Grund (z.B. Lizenzverstoß) sollte angegeben sein, denn prinzipiell ist das Bild ja kostenfrei nutzbar. Kam das in Papierform? Kannst du den Bildautor kurzfristig um Aufklärung bitten, was der Grund der Rechnung ist? --Magnus (Diskussion) 15:39, 22. Jan. 2018 (CET)
Das kam per Mail - der Grund scheint mir relativ einfach - da will jemand Geld verdienen.--RLbBerlin (Diskussion) 15:41, 22. Jan. 2018 (CET)
Sorry, aber was war da zuerst Commons oder der Langetagder....? da blick ich jetzt net durch --K@rl 15:44, 22. Jan. 2018 (CET)
Das Bild war auf Commons und wurde von dort runtergeladen und eingebunden --RLbBerlin (Diskussion) 15:45, 22. Jan. 2018 (CET)
Das heißt aber das Bild war ja vorher schon auf Flickr, da hätte ja Commons schon zahlen müssen ;-) - da wills einer probieren. --K@rl 15:47, 22. Jan. 2018 (CET)
(nach BK) Aktuell hat auf Flickr das Bild keine CC-Lizenz mehr, aber der Bot auf Commons hatte geprüft: "Sie wurde am 2. Mai 2016 durch den FlickreviewR-Bot geprüft und die Lizenzierung der Datei unter den Bedingungen von cc-by-2.0 wurde bestätigt." (Siehe auch cc-by-2.0 und nicht cc-by-3.0 - aber das darf auch nicht Grund der Rechnung sein.) Der Fotograf glaubt wohl, die Lizenz auf Flickr zu ändern zu dürfen und danach Geld verlangen. --Atamari (Diskussion) 15:48, 22. Jan. 2018 (CET)
Der Autor wirbt auch auf seiner Internetseite mit CC-Lizenz - was ihn aber nicht abhält, eine Rechnung zu verschicken.--RLbBerlin (Diskussion) 15:49, 22. Jan. 2018 (CET)
Die Lizenz auf Flickr ist immer noch CC-BY 2.0 --Magnus (Diskussion) 15:50, 22. Jan. 2018 (CET)
Stimmt - ich habe nur den Text "Some rights reserved" gelesen. Hatte CC-BY 2.0 als Klartext vermutet. --Atamari (Diskussion) 15:52, 22. Jan. 2018 (CET)
Ist denn cc-by-3.0 statt cc-by-2.0 gleich 481.50 Euro wert? --RLbBerlin (Diskussion) 15:53, 22. Jan. 2018 (CET)
Gemäß [8] fehlen da außer der falschen Zahl aber noch ein paar weitere Angaben. Die meisten Urheber sind mit "Nenne Name und Lizenz" zufrieden, aber das steht so nicht im Lizenztext. Es ist wahrscheinlich nah genug dran, um vor den meisten deutschen Gerichten nichts oder viel weniger zahlen zu müssen, aber es könnte sein, dass Du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. --Ailura (Diskussion) 16:41, 22. Jan. 2018 (CET) P.S. I am not a lawyer
Und die Anwaltskosten sind dann im Zweifel so groß, wie die jetzige Rechnungshöhe?--RLbBerlin (Diskussion) 16:44, 22. Jan. 2018 (CET)

Wie wären denn nun die nächsten Schritte? Bezahlen oder nicht bezahlen? Löschanträge auf die Fotos stellen? Vermerke "Vorsicht Fotograf mahnt ab" auf die Dateiseiten? --RLbBerlin (Diskussion) 16:09, 22. Jan. 2018 (CET)

Löschanträge würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgewiesen und der Hinweis wäre Vandalismus. IANAL, aber entweder besprichst du die Sache mit einem Anwalt oder du entscheidest dich selber für einen der beiden Wege (nicht zahlen und darauf hoffen, dass das nicht weiter verfolgt wird oder zahlen, drüber ärgern aber deinen Frieden haben). --Magnus (Diskussion) 16:12, 22. Jan. 2018 (CET)
Bis der nächste Nutzer in diese Abnmahnfalle tappt? Das scheint mir keine Lösung zu sein --RLbBerlin (Diskussion) 16:15, 22. Jan. 2018 (CET)
Vielleicht: freundlich Rückfragen, da das Bild unter cc-by-2.0 war (und ist) und du im Glauben warst - alles richtig zu machen. --Atamari (Diskussion) 16:29, 22. Jan. 2018 (CET)
Was denn nun? Handelt es sich um eine Rechnung oder um eine Abmahnung+Schadensersatzforderung? Wirkt für mich eher so, als ob jemand einfach mal eine Rechnung raushaut und schaut, ob nicht doch jemand zahlt. --Zxmt 16:35, 22. Jan. 2018 (CET)
 Info: Der Fotograf & Urheber hat die Fotos selbst (oder durch Mitarbeiter, s. Disk.) bei Commons hochgeladen. --1rhb (Diskussion) 16:37, 22. Jan. 2018 (CET)
Es handelt sich um eine Rechnung, in der sofort mit dem Anwalt gedroht wird. Mal abgesehen davon, dass ich wegen eines Commons-Fotos jetzt Stress mit meinem Arbeitgeber habe - wie kann man unbedarfte Nutzer vor solchen Fotografen schützen? --RLbBerlin (Diskussion) 16:39, 22. Jan. 2018 (CET)
Die letzte Diskussion zu dem Thema versandete auf meta. --Ailura (Diskussion) 16:44, 22. Jan. 2018 (CET)
Danke für den Link.--RLbBerlin (Diskussion) 17:00, 22. Jan. 2018 (CET)
Die beiden Fragen, die man sich stellen muss, lauten: 1. Liegt ein beweisbarer Lizenzverstoß vor? Wenn nein, ist die Sache erledigt. Wenn ja: 2. Rechtfertigt der vorliegende Lizenzverstoß einen beweisbaren Lizenzschaden in dieser Höhe? Das wird von den Gerichten derzeit unterschiedlich gesehen und hängt sehr vom Einzelfall ab. Allgemein gilt: Ruhe bewahren. Ansonsten: +1 zu Ailuras Beiträgen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:47, 22. Jan. 2018 (CET)
Du hast leicht Reden. Du würdest also erstmal ein Gerichtsverfahren abwarten? Anfallende Rechtsanwalts- und möglicherweise Gerichtskosten stellen für Dich kein Grund zur Aufregung dar? --RLbBerlin (Diskussion) 16:55, 22. Jan. 2018 (CET)
Es geht hier nur um Geld. Wahrscheinlich kann man sich durch einen kurzen Anruf mit dem Urheber auf eine einigermaßen zu verschmerzende Summe einigen und die Sache ist vom Tisch. --Gnom (Diskussion) 17:01, 22. Jan. 2018 (CET)
Nein - es geht hier nicht nur ums Geld. Es geht hier zum einen um die Frage, ob Fotografen fragwürdige Rechnungen stellen können und damit das Image von Wikipedia beschädigen. Und es geht um de Frage, wie Nutzer vor solchen Fotografen geschützt werden können. Commons wurde mal ins Leben gerufen, um Fotografien der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen - nicht um ein Geschäftsmodell mit Anwaltsbegleitung zu etablieren. Dein Tipp, für eine unberechtige Forderung Geld zu bezahlen, meinst Du hoffentlich nicht ernst.--RLbBerlin (Diskussion) 17:14, 22. Jan. 2018 (CET)
Dem Urheber geht es nach meinem Verständnis nur ums Geld - das ist alles, was er von dir will. Wenn(!) es dir also wichtig ist, das Problem so schnell wie möglich vom Tisch zu haben, kann es sinnvoll sein, sich mit dem Urheber zur Zahlung eines bestimmten Betrags ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht") zu einigen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:15, 22. Jan. 2018 (CET)
Dann hat er sein Ziel ja erreicht :-( --K@rl 18:46, 22. Jan. 2018 (CET)
Naja, vielleicht kann man sich ja auf zum Beispiel 50 % der geforderten Summe einigen :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:50, 22. Jan. 2018 (CET)
Und wofür sollte genau bezahlt werden? Für die Nutzung eines cc-by-sa-Bildes? --RLbBerlin (Diskussion) 18:53, 22. Jan. 2018 (CET)
Ja, für die lizenzwidrige Nutzung eines cc-by-sa-Bildes. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:00, 22. Jan. 2018 (CET)
@Gnom: Siehst Du praktisch Möglichkeiten, sowohl für Nachnutzer als auch für die Wikipedia, derlei Beutelschneiderei zu verhindern, wenigstens zu bremsen, zu erschweren? Frag ich auch: @Ailura: und Magnus@Tsungam: --Felistoria (Diskussion) 19:12, 22. Jan. 2018 (CET)
Ja: Man sollte sich peinlich genau an die CC-Lizenzen halten (dabei hilft der Lizenzhinweisgenerator). Oder keine CC-lizenzierten Fotos nutzen. Oder eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die solche Fälle abdeckt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:43, 22. Jan. 2018 (CET)
An sich selbstverständlich (I), nur wer kennt schon diesen Generator?? Wie ist "keine CC-lizenzierten Fotos" zu verstehen?(II) Welche dann? Versicherung? Haben die derlei denn überhaupt im Programm??(III) Und via WP (z. B. Benutzersperrung? Bilderlöschung?) siehst Du keine Variante? Immerhin sind es die WPen, nicht zuvörderst Commons, die Fotos bei Google Bilder nach oben spülen, und die meisten Nachnutzer finden die Fotos via Google, nicht über Commons mit seiner miserablen Kategorisierung bzw. unbrauchbaren Findmöglichkeit... --Felistoria (Diskussion) 19:58, 22. Jan. 2018 (CET)
Naja, man kann ja auch kostenpflichtige Lizenzen einkaufen. Die sind, wie der Name schon sagt, kostenpflichtig, aber halt weniger risikobehaftet. Und ja, man kann sich gegen das Risiko der Nutzung CC-lizenzierter Bilder versichern. Kostet leider auch Geld. Und nein, ich persönlich denke nicht, dass wir Commons-Benutzer sperren sollten, wenn sie Rechnungen stellen, wenn jemand eines ihrer Fotos lizenzwidrig verwendet. Meiner Meinung nach ist das auch kein Anlass, die Fotos zu löschen. Das kann man natürlich auch anders sehen, die dazugehörige Diskussion wurde ja bereits verlinkt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:35, 22. Jan. 2018 (CET)
Der Zugang, eine private Webseite mit einem Hinweisgenerator einzurichten, der komplett andere Ergebnisse liefert als die Namensnennung, die einem der Mediaviewer oder der Herunterladen-Button auf der Commons-Dateibeschreibungsseite liefern, verwirrt die meisten Nachnutzer eher als er ihnen nützt. Man sollte sich erstmal projektweit darauf einigen, wie eine korrekte Attribution (pro Lizenz) aussehen muss und das dann auf allen verfügbaren Quellen einschließlich dem lesbaren Lizenzbaustein darstellen. --Ailura (Diskussion) 14:02, 23. Jan. 2018 (CET)
Die Flickr Lizenz ist doch noch nach wie vor (CC BY 2.0) - schaut doch einmal nach -- K@rl 17:38, 22. Jan. 2018 (CET)

 Info: Benutzer:Superbass hatte Benutzer:Wuestenigel bereits 2016 auf dessen Arbeitsweise angesprochen, leider ohne Erfolg in dem Sinne, dass er immer noch via Flickr massenhaft Fotos unkategorisiert nach Wikimedia Commons transferiert. Mittlerweile gesperrte Socken/Mitarbeiter/whatever haben die Bilder in Artikel eingebunden. Um besser gefunden zu werden? Der Fotograf betreibt übrigens auch noch die Website Plughunter, indem er für eine Software wirbt, die Fotoplagiate finden soll.... — Raymond Disk. 17:41, 22. Jan. 2018 (CET)

Danke für den Hinweis. --RLbBerlin (Diskussion) 17:43, 22. Jan. 2018 (CET)
Auf Commons läuft schon seit November ein Sperrantrag, weil der User dort Massenuploads ohne Bildbeschreibung und Kategorien ablädt. Mir war schon vorher klar, warum er das tut, nun sieht man das Ergebnis aber ganz plastisch. Ob der Sperrantrag Erfolg haben kann, weiß ich nicht, ich werde aber auf diese Diskussion hinweisen. --Superbass (Diskussion) 19:25, 22. Jan. 2018 (CET)
Noch ein paar Pings für Benutzer, die sich damit schon befasst haben...@Emha: @Alnilam: @Iwesb: Superbass (Diskussion) 19:36, 22. Jan. 2018 (CET)
Na wundervoll.  Vorlage:Smiley/Wartung/:((  Genau das war früher oder später zu erwarten (und ist wahrscheinlich auch schon passiert, ohne dass wir es bemerkt haben). Meine Meinung schreibe ich hier lieber nicht aus, die ist sehr klatschianisch. Eine Lösung weiß ich leider auch nicht. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 21:56, 22. Jan. 2018 (CET)
+1 zur Vorschreiberin. Hier nutzt IMO jemand "das System" zum eigenen Vorteil aus. War schon oefter Thema:
Wie man sieht, sieht man nichts. Das ist offensichtlich (l)egal. Loesung habe ich leider auch keine; nur einen Rat: mache niemals Fehler!. -- Iwesb (Diskussion) 07:57, 23. Jan. 2018 (CET)

Davon ausgehend, dass vermutlich die CC-Lizenz verletzt wurde: Ich frage mich, wie die Verletzung von einem Richter gewertet würde. Um mal eine Analogie zum Diebstahl zu konstruieren (ich bin kein Jurist, bitte daher um Nachsicht für falsche Begriffsverwendungen). Es gibt eine Bandbreite zwischen Mundraub und schweren Banddiebstahl.
Wie ist also das Weglassen der Verlinkung und die Verwechslung der CC-Nr. zu werten? Zumal die relevanten Bestandteile, Urheber und Lizenz, klar genannt waren. Nach meinem Gefühl die Lizenz zu gefühlten 90 % erfüllt war. Welcher Schaden ist also konkret entstanden, der so eine hohe Rechnungssumme rechtfertigt? — Raymond Disk. 21:48, 22. Jan. 2018 (CET)

  • Der Benutzer hat übrigens zwischenzeitlich einen anderen Benutzer commons:User_talk:Zidanie5#COI bezahlt, seine in Commons abgeworfene Bilderflut zu kategorisieren, weil er dort wegen der Nichtkategorisierung und -Beschreibung (und Upload von Fotos mit urheberrechtlichen Problemen) massiv kritisiert wurde. Das kam allerdings im November 2017 zum Erliegen. --Superbass (Diskussion) 13:39, 23. Jan. 2018 (CET)
Erstmal Danke an Alle, die sich bisher an der Diskussion beteiligt haben. Ich habe hier sehr viele nützliche Informationen erhalten. Über etwaige zukünftige Entwicklungen in der obigen Sache möchte ich aus persönlichen Gründen jedoch derzeit nicht weiter an dieser Stelle berichten. Danke auch für die verschiedenen persönlichen Hilfsangebote. Bis dahin --RLbBerlin (Diskussion) 14:10, 23. Jan. 2018 (CET)
User:Wuestenigel ist ist heute früh vom Kollegen Krd auf Commons indefinite gesperrt worden,[9] auf Grundlage der oben verlinkten Sperrdiskussion auf COM:AN. --Túrelio (Diskussion) 09:08, 30. Jan. 2018 (CET)

Zwischenüberschrift: Infoseite

Ich war mal mutig: Wikipedia:Abmahnung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:22, 23. Jan. 2018 (CET)

Nur ein Hinweis - Du hast das Bild auf der Seite nicht linzenzkonform eingebunden. Du hast weder den Autor genannt, noch die Lizenz angegeben oder zu ihr verlinkt. Gruß --RLbBerlin (Diskussion) 01:15, 23. Jan. 2018 (CET)
;-) --Gnom (Diskussion) 09:48, 23. Jan. 2018 (CET)
Mutig, hier einen Lösungsvorschlag (Pranger auf der Bildbeschreibungsseite) zu präsentieren, der in den letzten Diskussionen zum Thema IIRC nicht vorkam. --Ailura (Diskussion) 14:03, 23. Jan. 2018 (CET)
Hier ein Beispiel. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:09, 23. Jan. 2018 (CET)
Reiss-Engelhorn ist aber schon ziemlich speziell um es als allgemeinen Ratschlag für Abmahnung bei Commons-Inhalten zu nennen. Der verbreitetere Fall ist doch eher, dass ein Nachnutzer außerhalb des Projekts von einem Urheber innerhalb des Projekts eine Rechnung erhält. --Ailura (Diskussion) 14:24, 23. Jan. 2018 (CET)

Zwischenüberschrift: Irreführender Baustein

In obiger Diskussion ging es um dieses Bild und die Frage der lizenzkonformen Nachnutzung. Der dortige Lizenzbausteinkasten verlinkt zwar auch auf die CC-Lizenz, gibt doch aber recht eindeutige Handlungsanweisungen:

  • "Dieses Werk darf von dir verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
  • Zu den folgenden Bedingungen: Namensnennung – Du musst den Namen des Autors oder Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (aber nicht so, dass es so aussieht, als würde er dich oder deine Verwendung des Werks unterstützen)."

Mit diesem Baustein kann der Eindruck entstehen, die Namensnennung würde für die Nachnutzung ausreichen. Mir geht es an dieser Stelle nicht darum, die weiter oben aufgestellten Fragen zu klären. Hier stelle ich mal die Frage in den Raum, wie sinnvoll, fahrlässig, geeignet oder ungeeignet dieser Baustein ist? --RLbBerlin (Diskussion) 19:34, 22. Jan. 2018 (CET)

Diese Diskussion können wir hier gerne führen, sinnvoller wäre es aber, das auf Commons zu tun - denn dort wird der Baustein (für alle Sprachversionen einheitlich) gepflegt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:45, 22. Jan. 2018 (CET)
Ich hatte da bisher noch nie drauf geachtet, aber Du hast tatsächlich Recht:
Das ist tatsächlich fahrlässig und sollte so schnell wie möglich korrigiert werden. Liest hier eine Commons-Admin mit, der sich der Master-Vorlage mal annehmen will? Die ist nämlich für Normalsterbliche geschützt. // Martin K. (Diskussion) 19:48, 22. Jan. 2018 (CET)
könnte mich mal jemand aufklären!? Bedingung ist die Namensnennung, wie oben geschrieben. In der archivierten Version der Nutzung des Bildes ist doch der Name genannt! Was fehlt denn da noch? --mw (Diskussion) 19:55, 22. Jan. 2018 (CET)
Die Lizenz; die ist zwar genannt, wird aber anscheinend als fehlerhaft deklariert bzw. als nicht verlinkt in der vom Urheber geforderten Form. --Felistoria (Diskussion) 20:02, 22. Jan. 2018 (CET)
Hmm, das steht aber in commons nicht dabei!? Es wird nur auf die Namensnennung verwiesen, darum geht es wohl ein paar Zeilen weiter oben!? Und wenn dem so ist, wer haftet dann genau für den möglichen Verstoß? --mw (Diskussion) 20:37, 22. Jan. 2018 (CET)
Es haftet derjenige, der das Bild verwendet. Das ist das Risiko bei freien Lizenzen, weshalb der Lizenzhinweisgenerator geschaffen wurde. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:06, 22. Jan. 2018 (CET)
Es wäre sehr hilfreich, wenn jede Fotodatei einen deutlich Warnhinweis erhält. Das ist bei einem "Risiko" durchaus üblich. Die jetzige Form des Bausteins sagt nichts zum Lizenzhinweisgenerator. @Gnom. Ich verstehe Dich so - entweder peinlich genau an den Lizenzhinweisgenerator halten oder keine CC-Lizenzen benutzen. Ich kenne übrigens eine große Website die ganz viele Commons-Bilder benutzt und sich nicht an die CC-Lizenz hält. Zeige mir den Fotografennamen und den Lizenztext direkt am Bild. Wäre gut, wenn diese Website auch keine Bilder mehr mit CC-Lizenzen benutzt. Ist einfach zu risikoreich. --RLbBerlin (Diskussion) 21:29, 22. Jan. 2018 (CET)
Da nicht zu erwarten ist, dass die Nachnutzer über zwei juristische Staatsexamen mit Schwerpunkt Urheberrecht verfügen halte ich es eher für sinnvoll, dass wir eine Vorlage (auf commons) schaffen, die eine Kopie-Vorlage für eine lizenzkonforme Nachnutzung online und print liefert und einen Baustein in der Dateibeschreibung, der diese darstellt. Dann kann jeder per c&p diesen Text übernehmen und sicher sein, nicht gegen die Lizenzbestimmungen zu verstoßen.--Karsten11 (Diskussion) 21:45, 22. Jan. 2018 (CET)
Auf den Bildseiten ist doch oben ein Icon "Einbinden" (zumindest bei mir...), wo die notwendigen Informationen zum Urheber und zur Lizenz als HTML-Code ausgegeben werden. --22:00, 22. Jan. 2018 (CET) (nicht signierter Beitrag von Tsungam (Diskussion | Beiträge) )
Das ist richtig. Wenn man dieses Icon entdeckt hat und weiß, dass dieses Icon den entscheiden Hinweis gibt, ist man möglicherweise einen Schritt weiter. Unten ist jedoch sehr, sehr, sehr viel größer der hier benannte Lizenzbausteinkasten. Und da steht - ohne erst irgendwo draufzuklicken - ganz deutlich: "Namensnennung – Du musst den Namen des Autors oder Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen" - mehr nicht. Keine Linzangabe, nicht irgendwo drauf klicken, auch nichts von risikobehafteten CC-Linzenzen. Deshalb die Ausgangsfrage, wie sinnvoll, fahrlässig, geeignet oder ungeeignet dieser Baustein ist? --RLbBerlin (Diskussion) 23:06, 22. Jan. 2018 (CET)
Zurück zum Thema:
@Steinsplitter, DerHexer, Raymond, Marcus Cyron: und wer sonst noch Commons-Admin ist: Könnt Ihr Euch der Sache mit dem fehlenden Hinweis auf die Pflicht zur Lizenznennung mal annehmen? // Martin K. (Diskussion) 23:18, 22. Jan. 2018 (CET)
@Martin Kraft: Ich habe das Übel an der Wurzel gepackt: Gerrit:405856. Die Änderung muss aber noch reviewed und deployed werden. Bis das wirksam wird, habe ich c:MediaWiki:Wm-license-cc-conditions-attribution-text/de lokal an den offiziellen CC-Text angepasst. — Raymond Disk. 09:37, 23. Jan. 2018 (CET)
Vielen lieben Dank, Raymond!!! --Gnom (Diskussion) 10:23, 23. Jan. 2018 (CET)
Auch von mir vielen Dank. Es freut mich, dass hier zeitnah eine Lösung gefunden wurde. --RLbBerlin (Diskussion) 10:44, 23. Jan. 2018 (CET)
@Raymond: Können wir das noch so anpassen, dass das mit der Lizenz nicht nur im Fließtext steht, sondern entweder als eigener Punkt angegeben wird (würde ich präferieren) oder zumindest durch ein fettes Namens- und Lizenznennung eingeleitet wird?! // Martin K. (Diskussion) 16:00, 23. Jan. 2018 (CET)
Kann man dann in den Baustein auch die notwendige Abkürzung auch reingeben? denn Otto Normalverbraucher versteht meist sowieso nur Bahnhof. --K@rl 17:00, 23. Jan. 2018 (CET)

kostenpflichtige Abmahnung/EV

Ich würde an deiner Stelle überlegen, ob Ihr die Sache von einem Anwalt prüfen lasst: die wahre Gefahr ist nicht der Lizenzschaden, sondern das Kostenrisiko der urheberrechtlichen anwaltlichen Abmahnung -> EV. Ich kenne ne ganze Menge LG, die da ohne mit der Wimper zu zucken, einen recht hohen Streitwert annehmen würden. Нактаффэ 07:30, 23. Jan. 2018 (CET)

Danke für diesen Hinweis.--RLbBerlin (Diskussion) 09:08, 23. Jan. 2018 (CET)
Es gibt aber eben auch Gerichte, die von einem Streitwert von 0,- € ausgehen. --Gnom (Diskussion) 09:46, 23. Jan. 2018 (CET)
Wenn ich mich richtig an die letzte Diskussion erinnere, war das nicht der Streitwert, sondern die Entschädigung. So unverständlich ich die Abmahnung im aktuellen Fall finde, das Urteil aus Berlin, das unsere Arbeit mit einem Wert von 0 Euro beziffern will, halte ich nach wie vor für einen Schlag ins Gesicht von allen Commons-Fotografen. --Ailura (Diskussion) 13:54, 23. Jan. 2018 (CET)
ICh verstehe, dass es jetzt um die Nutzung geht, aber nicht die Nutzung von Commons, sondern von Flickr, denn dort kommt da ursprüngliche Foto her, damit gelten keien Commonsvorschriften, denn er könnte das Foto jetzt ebenso von Flickr direkt genommen haben, wie wir auch. --K@rl 10:07, 23. Jan. 2018 (CET)
Das Foto hat auf flickr nach wie vor die gleiche Lizenz wie damals, als es nach Commons übertragen wurde, nämlich die CC-BY 2.0. Das macht also keinen Unterschied und es gibt für die Weiternutzung keine abweichenden "Commonsvorschriften". Gestumblindi 19:52, 23. Jan. 2018 (CET)

Herunterladen von Bildern

Guten Abend, das Pharmaziemuseum Brixen wird von einem ehrenamtlich anerkannten Verein geführt. Dieser Verein verfolgt keine Gewinnabsicht. Im Fundus des Museums befindet sich ein Herbar aus dem Jahre 1653. Wir möchten dieses Herbar im Museum digital zeigen und mit aktuellen Pflanzenaufnahmen ergänzen. Ist es möglich, bzw. erlaubt, dass wir die entsprechenden Bilder aus Wikipedia herunterladen und auf diese den gepressten Pflanzen gegenüberstellen? Diese Präsentation ist nur im Museum während der Museumsöffnungszeiten einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen Oswald Peer Pharmaziemuseum Brixen Adlerbrückengasse 4. I-39042 Brixen (BZ) Tel. 0039 0472 209112 Fax 0039 0472 832 777 www.pharmaziemuseum.it www.facebook.com/museofar (nicht signierter Beitrag von Pharmaziemuseum Brixen (Diskussion | Beiträge) 21:16, 27. Jan. 2018 (CET))

Was Du machen musst, sagt Dir der https://lizenzhinweisgenerator.de/ --FriedhelmW (Diskussion) 21:28, 27. Jan. 2018 (CET)
Da du deine Fcaebook-Seite hier gleich mit erwähnst, ein kleiner Hinweis: Die Lizenzbestimmungen der Bilder auf Wikipedia sind nicht kompatibel mit dem Vertrag den du mit Facebook eingegangen bist.--2.240.39.142 02:12, 30. Jan. 2018 (CET)

Sammlung Bozen

Wie würdet ihr die Fotos auf der Seite des Stadtarchivs Bozen sehen. Im speziellen sind die Fotos älter als 1918 - diese sind aber unter einer CC BY-NC 4.0 freigegen. Wir sehen doch Fotos älter als 100 Jahr sowieso als PD an. Sollte man die FInger davon lassen oder einfach nehmen ;-)? --K@rl 08:04, 25. Jan. 2018 (CET)

Wäre das nicht ein Fall für c:Template:Licensed-PD-Art? Vgl. auch c:Commons:Wann man die PD-Art-Kennzeichnung verwendet#Wann sollte die PD-Art-Kennzeichnung nicht verwendet werden?. --HHill (Diskussion) 09:45, 25. Jan. 2018 (CET)
Es sieht so aus, dass das Stadtarchiv Bozen ein paar seiner Fotoschätze auf der Webseite des Gemeinschaftsprojekts Tiroler Archiv für photographische Dokumentation und Kunst (TAP) ausgebreitet hat und diese mit CC BY-NC 4.0 deklariert hat.
Mal als Beispiel Kaiser Karl I. als Oberstinhaber des Kaiserschützenregiments Nr. 1, Cles, Nonsberg, 28. Mai 1918. Das Stadtarchiv schreibt in den Attributen
Objektbezeichnng: Postkarte; Fotograf: unbekannt; Datierung 1918.
das könnten wir auch nicht besser...
und wir würden entweder das Foto nicht nehmen, weil der noch nicht ermittelte Fotograf 1947 noch locker gelebt haben könnte, oder wir würden 2019 das Foto mit PD-old-100 hochladen und den Fotografen als nicht ermittelbar deklarieren. Oder alles anders?
Hat nun jemand eine Idee, wie das Stadtarchiv Bozen hier zu einer CC-Lizenz kommt?
--Goesseln (Diskussion) 18:03, 1. Feb. 2018 (CET)

Artikel: Hildebrandslied (Wikisource)

Guten Tag, ein Grafiker und Buchkünstler, den ich betreue, möchte die im oben genannten Artikel (https://de.wikisource.org/wiki/Hildebrandslied) der deutschen Wikipedia vorhandene neuhochdeutsche Übersetzung des Hildebrandsliedes für ein illustriertes Künstlerbuch mit kleiner Auflage im Selbstverlag (jedes Buch ein Unikat) nutzen. Der Übersetzer (Arnd Großmann) und Quelle (Humboldt-Universität Berlin) sind in den Textdaten des Wikisource-Artikels als unter GDFL-Lizenz genannt. Darf er den Text mit Nennung des Übersetzers und der Quelle kostenfrei nutzen? Besten Dank für eine baldige Antwort an: betreuung@hartmutblock.org Freundliche Grüße! (nicht signierter Beitrag von 80.146.109.104 (Diskussion) 23:10, 25. Jan. 2018 (CET))

Der Fall dieser Übersetzung ist etwas ungewöhnlich. DaB. hat hier 2004 geschrieben, dass der Übersetzer einer Veröffentlichung unter der GNU-FDL zugestimmt habe, allerdings gibt es dafür keinen nachvollziehbaren Beleg nach heutigen Wikipedia-Standards (d.h. wohl auch keine in unserem OTRS hinterlegte Freigabe-Erklärung, oder, DaB.?) Aber man kann wohl davon ausgehen, dass es so stimmt. Dann könnte man sich aber noch fragen, ob man die Übersetzung heute auch nach der einfacher einzuhaltenden Lizenz CC-BY-SA nutzen darf (wie den Text der Wikipedia, der mal umlizenziert wurde). Auf Wikisource steht jedenfalls für diesen Text nur die GFDL. Damit dürfte der Text tatsächlich mit Nennung des Übersetzers und der Lizenz kostenfrei genutzt werden, aber zusätzlich muss der komplette Text der GFDL abgedruckt werden. Das macht die Nutzung unpraktisch und das ist auch mit ein Grund für die damalige Umstellung auf CC-BY-SA in der Wikipedia. Am einfachsten wäre es vielleicht, Arnd Großmann direkt anzufragen; ich würde ja vermuten, dass er die Genehmigung gerne erteilen wird. Gestumblindi 14:51, 28. Jan. 2018 (CET)
Gestumblindi: Du diesem Zeitpunkt gab es noch gar kein OTRS. (Freigabe-)eMails wurden damals noch über einen eMail-Verteiler verschickt. Ich habe nun mal in meinen Archiven gewühlt, aber eine eMail zu diesem Artikel kann ich nicht finden. Was ich jedoch gefunden habe, ist dieser Edit wo eine IP angibt, dass der Text übernommen werden darf (ich hatte dann nur den Text teilweise auf die Disku. verschoben). Damals hat uns sowas gereicht, ob das heute noch OK ist, muss jeder selber wissen :-). --DaB. (Diskussion) 18:06, 28. Jan. 2018 (CET)
2004 freigegeben... Heut ist 2018. Könnte man das nicht als so was wie "Gewohnheitsrecht" betrachten? Angesichts der Umstände... -jkb- 18:18, 28. Jan. 2018 (CET)
Klar - Wir betrachten das als Altbestand und der genießt Bestandsschutz. Schließlich können wir nicht jedes Mal, wenn wir irgendwas an der Policy ändern, den Altbestand wegwerfen. Grüße --h-stt !? 17:58, 29. Jan. 2018 (CET)
Aber das heißt ja noch lange nicht, dass der Übersetzer mit der geplanten Nutzung einverstanden ist. Und genau die Fotofalle könnte hier noch viel brutaler zuschlagen, da es auch bei einer formal richtigen Nutzung Probleme geben könnte. Also lieber Grafiker, versuche den Übersetzer zu erreichen und verhandle mit ihm. Keiner von der Wikipedia wird dir den potentiellen Schaden ersetzen. --195.200.70.44 18:21, 1. Feb. 2018 (CET)

Sind Überwachungsvideos gemeinfrei?

Da wir gerade via OTRS eine Beschwerde wegen dieses schwer verdaulichen Überwachungsvideos eines Unfalls im Artikel Wang Yue (Unfallopfer) erhalten haben, hab ich mir mal dessen "Lizenz" auf Commons angesehen. Das Video ist dort als {{Pd-ineligible}} (also gemeinfrei mangels Schöpfungshöhe) gekennzeichnet. Gibt es dazu irgendeinen juristischen Hintergrund, oder ist das einfach eine Copyvio? Gibt es dabei einen Unterschied zwischen DACH und den USA? // Martin K. (Diskussion) 17:29, 18. Jan. 2018 (CET)

"Jedes" Foto ist über der Schöpferhöhe, warum sollte es Video es nicht auch sein? Ok es gibt keinen Fotograph, aber einen Monteur den den Blickwinkel einstellt, einen Softwarebetreiber der die Farbeinstellungen/Weißabgleich/... eingestellt hat. Ich (Laie) würde meinen es ist über der Schöpferhöhe.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:23, 18. Jan. 2018 (CET) Ziehe meine Antwort aufgrund von Unwissenheit zurück.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:05, 7. Feb. 2018 (CET)
In der Schweiz gibt es eine Schwelle für Schöpfungshöhe. Wie das hinterm Teich aussieht, weiß ich nicht. --M@rcela   21:21, 18. Jan. 2018 (CET)
Schöpfungshöhe liegt aus meiner Sicht nur dann vor, wenn etwas bewusst aufgenommen wird, der „Schöpfer“ also weiß, was und wie er etwas aufnimmt. Bei einer Überwachungskamera scheint das nicht der Fall, da vorher nicht erkennbar ist, was durch die Kamera aufgenommen wird. Das kann der Techniker, der sie installiert, ja nicht vorhersehen. --Oltau 21:28, 18. Jan. 2018 (CET)
Es gibt ein altes Urteil, daß Fotos, die mit Bewegungsfallen erstellt werden, SH besitzen, es ging, glaub ich um Fledermäuse. Einstellung von Brennweite, Belichtungszeit, Schärfentiefe, Empfindlichkeit stellen eine geistige Schöpfung dar. --M@rcela   21:35, 18. Jan. 2018 (CET)
Martin K., nach deutschem Recht produziert eine Überwachungskamera jedenfalls Laufbilder, nach hier maßgeblichem amerikanischem Recht scheint dies eher umstritten, eine Versagung von Schutz ist soweit ersichtlich aber wohl vertretbar. Nimmer, Nimmer on Coypright, Stand: 103. EL 2017, § 2A.08[E][3][b][iii]: “A few courts have identified a third scenario when a photograph cannot satisfy the low bar to originality. These instances unfold when the author’s personal choices as manifested in the photograph—the basis of any originality—are found to be so banal and unthinking that they do not qualify as instances of originality in rendition, timing, subject matter and the like […] Given the expansive understanding of originality in photographs, these instances of complete unoriginality have proven rare”, mit Hinweis auf die Ansicht von Hughes, The Photographer’s Copyright—Photograph as Art, Photograph as Database, 25 Harv. J.L. & Tech. 327, 368 (2012), der die Trennlinie bei automatisch hergestellten Aufnahmen wie von einer Überwachungskamera in einer Bank einzieht: “Such surveillance camera records, satellite photos, and street view images are not intended as creative expression at all; they are intended as plain historical records. To echo Kaplan, they may require “skill and effort” but there is “no spark of originality.”” Abgrenzend hierzu wiederum eine, wenn man so will, „mitgeführte“ Überwachungskamera (“video recording that an employee made by putting her cell phone into her purse to capture her supervisor sexually harassing her”) in Roe v. Bernabei & Wachtel PLLC, 85 F. Supp. 3d 89, 98 (D.D.C. 2015): “Plaintiff counters that the video exists by "virtue of quick and creative thinking," and reflects "quick creative judgments as to the sight and sounds the phone would likely record by leaving the phone in her purse" […] To the extent these allegations suffice to nudge the video across the (low) threshold of creativity, they do so just barely.” (references omitted) — Pajz (Kontakt) 18:18, 2. Feb. 2018 (CET)
Die Datei auf Commons wurde mittlerweile gelöscht. Zu @JoKalliauer:'s Ansicht entgegne ich als rechtlicher Laie, dass gerade die Einstellung des Blickwinkels rein technisch ist, nämlich nach Anforderungen des Überwachungsbereiches, und die Farb- und Weißbalance eine rein technische Angelegenheit ist (nämlich die möglichst schärfste Aufnahme). Rein handwerkliche Leistungen sind nicht geschützt, und mehr wäre das hier nicht. So meine Privatmeinung ohne Garantie auf rechtliche Korrektheit. --Quedel Disk 00:11, 7. Feb. 2018 (CET)
Siehe jetzt auch: Lichtbildwerk#Vereinigte Staaten. — Pajz (Kontakt) 10:16, 9. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:08, 13. Feb. 2018 (CET)

de.wiktionary.org - CEFR-Level: Beispiel: de.wiktionary.org/wiki/fancy

Liebes Wiktionary-Urheberrechtsteam,
auf de.wiktionary.org füge ich regelmäßig neue englische Lemmata ein. Es ist die Frage aufgetaucht, ob es urheberrechtlich zulässig ist, CEFR-Level (A1, A2, B1, B2, C1, C2) in den Anmerkungen einzufügen, die von https://dictionary.cambridge.org stammen (vergleiche zum Beispiel-Lemma fancy": "Cambridge: fancy". Habt ihr urheberrechtliche Bedenken?
Wie sieht das mit deutschen Einstufungen aus, z.B. von Goethe-Institut: B1, wäre das gleich zu werten?
Danke für Eure Unterstützung.
Viele Grüße --Jeuwre (Diskussion) 11:27, 25. Jan. 2018 (CET)

Ich sehe nicht, was daran und in dieser Form schutzfähig sein sollte. Problematisch wäre vielleicht die Komplettübernahme einer Tabellenübersicht, aber als Einzelmerkmal... --Magnus (Diskussion) 11:37, 25. Jan. 2018 (CET)
Und wenn man die Angabe per Vorlage einfügt und daraus Kategorien mit den entsprechenden Lemmata erzeugt? Geht das urheberrechtlich? LG aus de.wikt Gelbrot (Diskussion) 08:25, 3. Feb. 2018 (CET)
Jeuwre, Gelbrot, die angedachte Nutzung scheint durchaus unter Umständen bedenklich. Das Klassifizieren in CEFR-Niveaus anhand von Korpusdaten kombiniert mit zusätzlich anzustellenden Erwägungen (siehe Einleitung zum Goethe-Dokument) erfordert eine wesentliche Investition. Bei einer Liste wie der des Goethe-Instituts wird es sich vor diesem Hintergrund um eine Datenbank i.S.d. §§ 87a ff. UrhG handeln. Gegen eine vereinzelte Übernahme von kleinen Datenbankteilen spricht dabei nichts. Zu einem Problem wird das Vorgehen, wenn es in größerem Ausmaß erfolgt. Wird – so verstehe ich die Anfrage hier jedenfalls – beabsichtigt, sukzessive alle CEFR-Angaben aus der Goethe-Liste in die zugehörigen Wiktionary-Einträge einzutragen, verstieße dies m.E. gegen §§ 87b I Satz 1 und 2 UrhG, 87a I UrhG. Denn am Ende des Tages enthielte Wiktionary einen – wohl sowohl nach Art als auch nach Umfang – wesentlichen Teil der Datenbank (die Zuordnung zum CEFR-Level ist gerade entscheidende Investitionsleistung). Bei den Cambridge Dictionary-Angaben „verwässert“ die Bedeutung des CEFR-Teils zu einem gewissen Grad, jedenfalls wenn man von dem Wörterbuch als Ganzem ausgeht. (Oder auch nicht: So wäre ggf. zu fragen, ob die CEFR-Angaben auf der Cambridge Dictionary-Seite nicht möglicherweise auch separat „existieren“. Wenn dem so ist, wäre daran zu denken, sie möglicherweise als eigene Untergruppe zu werten, vgl. EuGH GRUR 2009, 572, 577 – Apis v. Lakorda, mit der Folge, dass sich die Wesentlichkeit des übernommenen Teils im Verhältnis zur Untergruppe bestimmen würde, sodass wir wieder eine Situation wie bei der Goethe-Liste hätten.) Strebt man hier auf eine Vollübernahme, spricht aber m.E. einiges dafür, dies auch als nach Art wesentlichen Teil anzusehen. Der EuGH stellt hier auf die „Bedeutung der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts des Gegenstands der Entnahme- und/oder Weiterverwendungshandlung verbundenen Investition“ ab (EuGH ibid.). Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Bedeutung gegeben ist. Man muss schon sehen, dass das eine riesige Menge von Wörtern umfassen wird und hier eben mitnichten nur automatisiert vorgegangen werden kann; Cambridge Dictionary unterscheidet ja etwa in den CEFR-Niveaus auch nach Bedeutungen. Wie die Übernahme jeweils technisch realisiert ist, kann dahinstehen; die Frage ist, ob/welcher Informationswert übernommen wurde, nicht wie/in welcher Form er übernommen wurde. Gruß, — Pajz (Kontakt) 15:11, 8. Feb. 2018 (CET)

Flugblatt Allierte u.ä.

Kann man diese Dateien auf Commons oder de.wikipedia.org hochladen für eine Verwendung in NS-Krankenmorde?

  • Dieses Flugblatt warfen die Allierten über dem Deutschen Reich ab: [10].
  • Ist das [11] gemeinfrei?
  • Ist das [12] gemeinfrei?
  • Ist das [13] gemeinfrei?
  • Ist das [14] gemeinfrei?

Danke. -- Heimkinderverband (Diskussion) 11:04, 22. Jan. 2018 (CET)

Hallo Heimkinderverband, leider nur die letzte, nämlich die Liste. Hast du das selbst fotografiert? Sonst bräuchtest du eine Freigabe des Fotografen oder der Fotografin. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:06, 13. Feb. 2018 (CET)
@Gnom: Erklärst du hier gerade das Kopieren/Abfotografieren einer eh gemeinfreien Liste zum Kunstwerk, das das Urheberrecht schützt? Wo ist da das Erfordernis der Originalität? Hmmm... --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:12, 22. Feb. 2018 (CET)
Fotos können nach § 72 UrhG unabhängig von ihrer Individualität geschützt sein. --Gnom (Diskussion) 20:21, 22. Feb. 2018 (CET)