Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch
Diskussionen, die sich spezifisch mit der Ausgestaltung des WikiProjekts Bürgerliches Gesetzbuch befassen, sollten hier auf der Diskussionsseite des WikiProjekts geführt werden. Diskussionen zu einzelnen Artikeln gehören auf die Diskussionsseite des Artikels. --wau > 00:35, 6. Sep 2006 (CEST)
Bestandsaufnahme Wartung
BearbeitenHallo,
das WikiProjekt Wartung führt eine Bestandsaufnahme, aller Qualitätsinitiativen, Wartungsseiten und WikiProjekte durch. Ziel ist es, einen Überblick über die Wartungsinfrastruktur der Wikipedia zu gewinnen und inaktive/nicht mehr benötigte Wartungs- und Projektseiten ausfindig zu machen. Schreibt deshalb euch bekannte Projekte (falls nicht schon geschehen) in die Liste(n). Arbeitet ihr selbst aktiv bei einem Projekt mit, so tragt euch bitte in die Betreuerliste ein. --Steffen85 (D/B) 22:06, 28. Apr 2006 (CEST)
Stand des Projekts
BearbeitenZum Stand des Projekts siehe auch Benutzer Diskussion:Waugsberg#Wikipedia:WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch --wau > 00:35, 6. Sep 2006 (CEST)
Deutschlandlastig
BearbeitenDie Überschrift des Artikels sollte umbenannt werden. Es geht um das Bürgerliche Recht. Die Artikel behandeln fast alle auch die schweizerische und österreichische Rechtsordnung. Der Inhalt ist also nicht nur deutscher Natur. Außerdem ist im WikiProjekt Recht/Ausbau nur das WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch deutschlandspezifisch, was nicht zweckgerecht erscheint, da sonst auch ein eigenes Projekt für das österreichische und schweizerische bürgerliche Recht erstellt werden muss. Orchester 20:22, 19. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist kein Artikel, sondern ein Projekt zur Unterstützung der Arbeit an Artikeln zum deutschen BGB. Seinen Zweck zu verändern, halte ich nicht für eine gute Idee. Anders als bei Artikeln und evtl. auch Kategorien, die länderübergreifend arbeiten können und wohl auch sollen, kann ein Projekt einen konkreteren Zweck haben. Man kann davon ausgehen, dass Artikel zum BGB in erster Linie von deutschen Juristen geschrieben werden. Das Projekt ist also zur Unterstützung von Autoren zu diesem Zweck gedacht. Keine Frage, bei kleinen Projekten, die vielleicht 30 Artikel betreffen, kann man diese auch länderübergreifend anlegen. Bei einem Großprojekt wie diesem hier, das derzeit über 1000 Artikel umfassen dürfte, erscheint es aber sinnvoll, den Zweck zu beschränken, es ist angesichts seiner Größe ohnehin schon sehr schwer zu handhaben. Ich bin dabei, Artikel aus den Kategorien nachzutragen, das wird den Inhalt noch erheblich ausweiten und mich wochenlang beschäftigen. Es ist auch gut möglich, Hinweise auf noch bestehende Lücken aufzunehmen. Würde man nun den Zweck auf Bearbeitung des österreichischen und schweizerischen Rechts ausweiten, würde das der Übersicht schaden und es wäre kaum noch zu handhaben. Ich finde auch, dass es nicht im Interesse der Verbesserung der Darstellung des österreichischen und schweizerischen Rechts wäre. Nach meinem Eindruck gibt es noch deutlich weniger Artikel oder Artikelteile zum österreichischen Recht. Ich bin der Meinung, es wäre viel sinnvoller, ein eigenes Projekt zum ABGB aufzumachen. Das gäbe die Möglichkeit, viel gezielter eine Bestandsaufnahme zu machen, was es dazu schon gibt, und Fehlendes zu ergänzen.--DiRit 21:20, 19. Jun. 2010 (CEST)
- Wie gegenwärtig die Diskussion auf Portal Diskussion:Recht zeigt, geht wohl die Tendenz auch eher dahin, Kategorien und Artikel in solche zu trennen, die jeweils nur eine Rechtsordnung behandeln. --DiRit 21:12, 8. Jul. 2010 (CEST)