Zitierungsrecht
Recht eines Parlaments oder dessen Ausschüsse, das Erscheinen des Regierungschefs oder eines Ministers im Plenum oder vor den Ausschüssen verlangen zu können
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Als Zitierungsrecht, auch Zitierrecht genannt,[1] wird das Recht eines Parlaments oder dessen Ausschüsse bezeichnet, das Erscheinen des Regierungschefs oder eines Ministers im Plenum oder vor den Ausschüssen verlangen zu können. Es zählt zu den überkommenen Kontrollrechten des Parlaments gegenüber der Regierung im parlamentarischen Regierungssystem.[1]
In Deutschland regelt der Art. 43 Abs. 1 Grundgesetz, dass der Bundestag und seine Ausschüsse die Anwesenheit jedes Mitglieds der Bundesregierung verlangen können. Der Beschluss bedarf der Mehrheit des Bundestages.
Literatur
Bearbeiten- Jörg Schmidt: Die demokratische Legitimationsfunktion der parlamentarischen Kontrolle. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung über Grundlage, Gegenstand und Grenzen der parlamentarischen Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung der ministerialfreien Räume und der Privatisierung. Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12458-9, S. 89 ff. (1. Kapitel: Die demokratische Legitimationsfunktion der parlamentarischen Kontrolle, Abschnitt V: Instrumente der parlamentarischen Kontrolle, Teil 1: Die parlamentarischen Rechenschafts- und Informationsrechte).
Fußnoten
Bearbeiten- ↑ a b Michael Brenner: Reichweite und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts. Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4026-3, S. 16.